Längere Lebensarbeitszeit Provokation der Beamten – mit realer Grundlage
Ein Forschungsinstitut regt längere Lebensarbeitszeiten für Beamte an – eine Luftnummer. Doch weist es in der Rentendebatte zurecht auf einen Punkt hin, meint unser Autor.
Ein Forschungsinstitut regt längere Lebensarbeitszeiten für Beamte an – eine Luftnummer. Doch weist es in der Rentendebatte zurecht auf einen Punkt hin, meint unser Autor.
Für Staatsdiener ist der Vorschlag eine Provokation. Den Initiatoren dürfte klar gewesen sein, dass sie damit auf Granit stoßen – sofern der Vorstoß des Pestel-Instituts, das nicht zu den führenden Forschungseinrichtungen gehört, überhaupt ernst genommen wird. Bei Nicht-Beamten wiederum dürfte die Idee, dass Beamte über fünf Jahre länger arbeiten sollen als Arbeiter, einen positiven Widerhall erzeugen. Die (vermeintlichen) Privilegien polarisieren wie eh und je.
In der Sache weisen die niedersächsischen Wissenschaftler im Streit um die notwendigen Sozialreformen auf einen habhaften Punkt hin: Beamte haben eine überdurchschnittlich lange Lebenserwartung und beziehen ihre Pensionen für einen deutlich längeren Zeitraum. Ungeachtet der Grundsatzdebatte über die Vergleichbarkeit und Angemessenheit der Beamtenversorgung einerseits und des Rentensystems andererseits vergrößert sich damit die Einkommenslücke im Alter deutlich.
Geringere Verdienste und kürzere Lebenserwartungen korrelieren in der Statistik. Umgekehrt leben besser verdienende Beschäftigte länger und haben mehr von ihrer relativ höheren Rente oder Pension. Die Lebenserwartung hängt logischerweise von etlichen Faktoren ab und nicht nur vom ruhigen Arbeitsplatz in einer Verwaltung beispielsweise. Doch im Prinzip ergibt sich dadurch eine doppelte Ungerechtigkeit.
Theoretisch könnte man allen Beamten eine längere Lebenserwerbszeit verordnen, wenn sich Bund und Länder einig wären. Politisch betrachtet erscheint so ein Plan als totale Luftnummer. Zudem gibt es auch unter den Beamten stark belastete Gruppen mit geringeren Verdiensten und Lebenserwerbszeiten. Da auch noch mal zu differenzieren, führt vollends auf rechtliches Glatteis. So sollte für die Rentendebatte eher der (nicht neue) Gedanke hängen bleiben, die statistische Lebenserwartung und damit die Zeit des Rentenbezugs bei der Berechnung künftiger Rentenhöhen mit einzubeziehen.