Polizei-Affäre in Baden-Württemberg Neue Vorwürfe – Ex-Inspekteur Renner erneut angeklagt

Der ehemalige Inspekteur auf dem Weg zum ersten Strafverfahren. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Vom Vorwurf der sexuellen Belästigung einer Kollegin war der einst höchste Polizist im Land vor zwei Jahren freigesprochen worden. Nun gibt es neue Vorwürfe gegen ihn.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Gegen den ehemaligen Inspekteur der Polizei im Land liegt eine neue Anklage vor. Er muss sich wohl wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe basieren laut Informationen unserer Zeitung auf einem mitgeschnittenen Skype-Gespräch, das er mit einer Kollegin führte. Er soll der Frau Hilfe beim beruflichen Vorankommen in Aussicht gestellt haben, wenn sie sich mit ihm sexuell einlassen würde.

 

Die Beamtin hatte auch das erste Verfahren gegen den heute 52-jährigen Beamten ins Rollen gebracht. Zuerst hatte der SWR über die Anklageerhebung berichtet.

Sexuelle Nötigung: Freispruch aus Mangel an Beweisen

Im ersten Verfahren war es um den Vorwurf der sexuellen Nötigung gegangen. Der damalige Inspekteur, so hieß es in der damaligen Anklage, sei nach einem Personalgespräch und reichlich Alkoholkonsum mit der Anwärterin für den höheren Dienst in eine Kneipe gegangen. Dort habe er sie bei einem Gang vor die Tür des Lokals zu einer sexuellen Handlung genötigt. Das Gericht sprach Renner aus Mangel an Beweisen frei. Die Hauptkommissarin war als Nebenklägerin aufgetreten.

Der Inspekteur ist seit dem Aufkommen der Vorwürfe vom Dienst freigestellt gewesen. Im vergangenen Sommer teilte das Innenministerium mit, dass ihm fortan die Bezüge auf die Hälfte gekürzt werden. Bis dahin hatte er noch sein volles Gehalt erhalten.

Der Weg zur Klage wegen Bestechlichkeit ist ein langer gewesen. Zunächst hatte die Hauptkommissarin, die das Gespräch geführt hatte, den Vorwurf erhoben. Die Klage war zurückgewiesen worden. Das hatte den formalen Grund, dass die Frau nicht die Verletzte des Tatvorwurfs war. Die Staatsanwaltschaft nahm im Herbst 2023, nach dem Freispruch wegen der Vorwürfe der sexuellen Nötigung, die Ermittlungen auf. Strafbar ist es, wenn ein Beamter jemandem einen Vorteil verspricht und in dem Zuge seine Pflichten verletzt.

Rechtsanwalt der Beamtin begrüßt Anklage

Der Rechtsanwalt Holger C. Rohne, der im ersten Verfahren die Polizeibeamtin als Nebenklägerin vertreten hatte, nimmt die Anklageerhebung positiv auf. Er sagte auf Anfrage unserer Zeitung: „Es wird höchste Zeit! Wir hatten schon 2023 Beschwerde gegen die Einstellung unter anderem wegen Bestechlichkeit eingelegt. Spätestens seit den Verlautbarungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts im Juli 2023 war dann klar: Die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit liegt mindestens nahe. Im Fall einer Verurteilung des Beschuldigten endet sein Beamtenstatus fast sicher“, sagt der Jurist.

Rohne wundert sich, dass bislang nichts geschehen war, „obwohl die Beweismittel seit 2021 bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig sind“. Für den Rechtsstaat sei es „kaum vermittelbar, dass trotz klarer Hinweise zweier Gerichte bis heute keine Anklage erhoben wurde“. Nach dem Abschluss des Verfahrens bedürfe es „der Nachschau, wer oder was den Fortgang des Strafverfahrens verzögert beziehungsweise ausgebremst hat“. Rohne hofft, dass der Untersuchungsausschuss darauf schauen werde. Dieser wurde vor drei Jahren eingesetzt, nachdem die Vorwürfe aufgekommen waren.

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