Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung um Vorwürfe gegen ein Vorstandsmitglied der Porsche Automobil Holding SE spitzt sich zu. Eine der beiden Mitarbeiterinnen, die vor dem Arbeitsgericht auf Herausgabe des internen Untersuchungsberichts klagen, ist inzwischen vom Unternehmen gekündigt worden. Wie eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Stuttgart mitteilte, hat die Frau die sogenannte Auskunftsklage um eine Klage gegen ihre Kündigung erweitert. Zu den Gründen der außerordentlichen Kündigung liege bisher keine schriftliche Stellungnahme des Unternehmens vor, so die Sprecherin. Weder der Anwalt der beiden Frauen noch ein PSE-Sprecher äußerten sich dazu. „Die Porsche SE nimmt keine inhaltliche öffentliche Kommentierung laufender arbeitsrechtlicher Verfahren vor“, hieß es nur. Mehr Klarheit dürfte es daher erst im weiteren Verlauf des Verfahrens geben.
Das Verfahren um mögliches „unangemessenes Verhalten eines Vorstandsmitglieds“ war kurz vor Weihnachten durch einen Bericht unserer Zeitung bekannt geworden. Nach den Vorwürfen der beiden Frauen, die sich auf mehrere Vorgänge beziehen sollen, hatte die Porsche SE eine externe Anwaltskanzlei mit einer Untersuchung beauftragt. Da diese zu keinen sichtbaren Konsequenzen führte, verlangten die Frauen Einblick in die Ergebnisse der internen Aufarbeitung. Dabei stützen sie sich nach Gerichtsangaben auf ihr Recht zur Einsicht in die Personalakte. Diese sei nötig, um gegebenenfalls Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz prüfen und geltend machen zu können.
„Volles Vertrauen“ in die Unternehmensführung
Die Porsche SE hatte mitgeteilt, eine Stellungnahme zu dem Verfahren sei schon wegen arbeitsvertraglicher Fürsorgepflichten nicht möglich. Man sei überzeugt, dass die Klagen sich als unbegründet herausstellen würden. Aus dem Umfeld des betreffenden Vorstandes hatte es zuletzt geheißen, der Aufsichtsrat habe die Vorwürfe als entkräftet gewertet. Dies wurde nun indirekt auch offiziell bestätigt: „Der Aufsichtsrat hat die internen Untersuchungen abgeschlossen, die Unternehmensführung genießt das volle Vertrauen.“ Der Vorstand der Holding-Gesellschaft, die Anteile an Volkswagen und Porsche hält, besteht derzeit noch aus drei Mitgliedern. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Wolfgang Porsche, sein Stellvertreter Hans Michel Piëch.
Offen ließ die Porsche SE die Frage, ob die Kündigung der Mitarbeiterin eine Reaktion auf deren Vorwürfe gegen das Vorstandsmitglied sei. Allgemein hieß es zum Umgang mit Hinweisgebern: „Selbstverständlich gewährleistet die Porsche SE vollumfänglich den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes.“
Beschäftigte sollen begründeten Verdacht melden
Im Verhaltenskodex des Unternehmens werden alle Beschäftigten – einschließlich des Vorstandes - auf integres, verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln verpflichtet. Dies sei „entscheidend für den Erfolg der Porsche SE“ und stelle einen wesentlichen Teil der Unternehmenskultur dar. Führungskräfte hätten dabei eine besondere Rolle mit Vorbildfunktion. Alle Beschäftigten werden mit dem Kodex aufgefordert, „bei begründetem Verdacht auf einen potenziellen Verstoß … den Sachverhalt unverzüglich zu melden“. Auch Hinweise auf ein eigenes mögliches Fehlverhalten seien im Sinne einer offenen Fehlerkultur erwünscht.
Nur wenn man offen mit möglichen Verstößen umgehe, könne man angemessen reagieren und Schaden vom Unternehmen und den Beschäftigten abwenden. Der Schutz von Hinweisgebern habe „höchste Priorität“, heißt es weiter, alle Hinweise und Meldungen würden „streng vertraulich behandelt“. Dann folgt ein Satz, der im fraglichen Fall relevant sein könnte: „Ungeachtet davon, ob sich der Verdacht bestätigt oder nicht, wird die meldende Person allein wegen der Meldung keinerlei Nachteile erfahren, sofern begründete Anhaltspunkte für die Meldung vorlagen.“