Porsche SE und Lutz Meschke Experte kritisiert Topgehalt bis 2030 für „geplantes Nichtstun“

Schied im Dezember 2025 aus dem Porsche SE-Vorstand aus: Lutz Meschke Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Porsche SE zahlt ihrem Ex-Vorstand Lutz Meschke bis Mitte 2030 dessen Bezüge. Wie ein Experte für Unternehmensführung die Vereinbarung beurteilt.

Auto-Team: Rouven Spindler (rsp)

Der Corporate-Governance-Experte Christian Strenger kritisiert die Vereinbarung der Porsche SE bezüglich ihres Ex-Vorstands Lutz Meschke, der bis zu seinem ursprünglichen Vertragsende Mitte 2030 seine Bezüge erhält. Sie verstoße gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), so ein Kritikpunkt von Strenger gegenüber unserer Zeitung.

 

Der DCGK, der keine Gesetzeskraft hat, schreibt allgemein anerkannte Regeln für gute Unternehmensführung fest. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens empfiehlt er, mit Abfindungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht zu überschreiten.

Lutz Meschke verließ Vorstand der Porsche SE im Dezember

Meschke schied zum 9. Dezember 2025 aus seinem Amt als Vorstand für Beteiligungsmanagement der Porsche Automobil Holding SE aus. Er kam 2025 auf eine Gesamtvergütung in Höhe von rund 1,023 Millionen Euro. Durch noch hinzukommende Boni wird sein Verdienst für das zurückliegende Jahr rund 1,755 Millionen Euro betragen; das geht aus dem kürzlich veröffentlichten Geschäftsbericht der Porsche SE hervor.

Die Porsche SE legte am Donnerstag ihren Geschäftsbericht für 2025 vor. Foto: Marijan Murat/dpa

Dort lässt sich auch nachlesen, zu welchen Bedingungen der ehemalige Vorstand seinen Posten bei der Porsche SE geräumt hat. Denn obwohl Meschke aus seinem Amt ausschied, bleibt sein Vertrag bestehen – bis zur ursprünglich vereinbarten Laufzeit am 30. Juni 2030.

Zwar erhält der 59-Jährige formal keine Abfindung, er wird aber bis zum Vertragsende weiter bezahlt, für eine Tätigkeit, die er nicht ausübt. Für Meschke bedeutet das viereinhalb Jahre eine fixe Vergütung in Höhe von 850.000 Euro. Nebenleistungen, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und Boni in variabler Höhe kommen hinzu.

Lutz Meschke schied 2025 auch bei der Porsche AG aus dem Vorstand aus

„Die mit Herrn Meschke getroffene Vereinbarung schließt in ihrem überzogenen Ergebnis nahtlos an die übermäßige Fast-12-Millionen-Euro-Abfindung bei der Porsche AG an“, teilt Christian Strenger mit, der als Gründungsmitglied und langjähriges Mitglied der Regierungskommission den Deutschen Corporate Governance Kodex maßgeblich mitentwickelt hat.

Meschke war bis zum 25. Februar 2025 auch stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und Vorstand für Finanzen und IT des Stuttgarter Sportwagenherstellers Porsche. Die Abfindungssumme: 11,6 Millionen Euro. Der Kodex habe eine Höhe von vier Millionen Euro vorgegeben, so Strenger, der im im Mai 2025 gegenüber unserer Zeitung die Rechtmäßigkeit dieser Abfindung angezweifelt hat.

Die Porsche SE erwähnt die Kodex-Empfehlung in ihrem Geschäftsbericht – und führt aus: „Aus unserer Sicht ist nicht eindeutig, ob sich die Empfehlung nur auf Abfindungszahlungen oder auch auf Zahlungen an ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied aufgrund eines fortbestehenden Dienstvertrags bezieht.“ Deshalb erkläre man „vorsorglich eine Abweichung“ von der Empfehlung.

„Diese Formulierung ist die übliche bei Porsche und Volkswagen – auch in diesem Fall gibt es keine Zweideutigkeit, da allein die allgemein bekannte Absicht, Herrn Meschke loszuwerden, eindeutig zu diesen Vergütungen im Übermaß geführt hat“, mutmaßt der Experte, der an der Frankfurt School of Finance & Management das Corporate Governance Institut leitet. Strenger entgegnet weiter: Für geplantes Nichtstun und das damit verbundene Schweigegebot nun bis 2030 umfangreich bezahlt zu werden, verstoße seiner Ansicht nach gegen den entsprechenden Kodex. Denn auch eine bezahlte Nichttätigkeit sei eine Abfindung.

Vereinbarung der Porsche SE umfasst Wettbewerbsverbot

Wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht, gilt für Meschke bis zum Ende seines Vertrags ein Wettbewerbsverbot. Ein solches wäre aus Sicht von Strenger „bei einem Industrie- oder Handelsunternehmen nachvollziehbar sinnvoll“. Im Fall von Meschke gehe es um eine Tätigkeit bei einer Beteiligungsholding, die in keinerlei Wettbewerb zu anderen Gesellschaften stehe.

Dass Vorstände nach ihrem Ausscheiden über mehrere Jahre weiterhin Bezüge erhalten, ist „leider nicht selten“, so Christian Strenger. Der „krasseste Fall“ aus seiner Sicht betreffe den ehemaligen VW-Chef Bernd Pischetsrieder.

Dieser wurde 2006 als VW-Konzernchef abgelöst. Er soll nach seiner Absetzung noch für fünf weitere Jahre insgesamt 50 Millionen Euro vom Autobauer erhalten haben. Das berichtete „Bild am Sonntag“ 2016 ohne Angabe von Quellen. Pischetsrieder soll dafür ein bis zwei Tage im Monat für VW tätig gewesen sein.

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