Privilegien der Staatsdiener Beamte: Auf Kindersegen folgt Geldregen

Hüter von Beamten-Privilegien: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: imago/U. J. Alexander

Kinder lohnen sich für Beamte auch finanziell. Vom dritten Kind an gibt es im Land fast 1000 Euro Zuschlag monatlich. „Kaum nachvollziehbar“, rügt der Steuerzahlerbund.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Mail an den Bund der Steuerzahler trug den Betreff „Beamtenbesoldung, Missstände“. Er sei selbst Beamter in Baden-Württemberg, schrieb der lieber anonym bleibende Absender. Doch dass die ohnehin gut bezahlten Staatsdiener für das dritte und jedes weitere Kind 980 Euro pro Monat zusätzlich erhielten, erscheine ihm „völlig unverhältnismäßig“. Rein finanziell betrachtet könne weiterer Nachwuchs damit lukrativer sein als eine Beförderung. Warum Beamtenkinder überhaupt derart bevorzugt würden, lautete sein Schlusssatz, sei „nicht vermittelbar – sage ich als Beamter“.

 

Beamte wundern sich über wenig bekannte Beamtenprivilegien – das gibt es immer wieder. „Dem Normalbürger nicht vermittelbar“ - so reagierten beamtete Leser auch, als unsere Zeitung voriges Jahr über die Kostenerstattung fürs Pflegeheim berichtete. Während Rentner für den Eigenanteil schnell als Ersparte gehen oder das Häuschen verkaufen müssen, zeigt sich Vater Staat bei den Pensionären mit ihren durchschnittlich doppelt so hohen Altersbezügen großzügig: Bis zu 2000 Euro monatlich mehr erstattet er über die Beihilfe für die Aufwendungen; das gilt auch für hinterbliebene Ehepartner. Der besondere Status der Beamten, heißt es zur Begründung, erfordere eben auch eine „besondere Absicherung“ ihrer Familien.

Für den Steuerzahlerbund „kaum nachvollziehbar“

Nach dem gleichen Prinzip richtet sich auch der Kinderzuschlag, genauer: der „kinderbezogene Teil des Familienzuschlags“. Für das erste Kind gibt es nach der aktuellen Tabelle 153,45 Euro pro Monat, für das zweite kommen je nach Besoldungsgruppe und -stufe bis zu knapp 500 Euro hinzu. Richtig lohnend wird es seit wenigen Jahren beim dritten und jedem weiteren Kind mit 989,17 Euro pro Monat. Gewährt wird das nicht etwa anstelle des regulären Kindergeldes von 255 Euro monatlich, sondern zusätzlich dazu; immerhin wird es bei der Ermittlung des Bedarfs berücksichtigt. Wenn kinderreiche Beamte in ihrem Bekanntenkreis über diese Versorgung berichten, ernten sie oft großes Erstaunen.

Der Bund der Steuerzahler in Baden-Württemberg kann das gut verstehen. Für „normale Arbeitnehmer“ dürfte der Zuschlag ab dem dritten Kind „kaum nachvollziehbar“ sein, meint der Landesvorsitzende Eike Möller. Wie andere Beamtenprivilegien ergebe er sich aus dem sogenannten Alimentationsprinzip: als Gegenleistung für treue Dienste ist der Staat verpflichtet, seine Diener und deren Angehörige lebenslang „angemessen“ zu versorgen. Die „deutliche Erhöhung“ vom dritten Kind an, berichtet Möller, orientiere sich an einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. „Insofern stand das Land hier unter einem gewissen Zugzwang.“

Keine Abstriche am Lebensstandard

Im Stuttgarter Finanzministerium wird das bestätigt. Nach Urteilen aus Karlsruhe liege der Zuschlag ab dem dritten Kind „schon seit vielen Jahren“ höher als der fürs erste und zweite, so ein Sprecher von Ressortchef Danyal Bayaz (Grüne). Die „aktuell bestehende Größenordnung“ folge maßgeblich den Vorgaben einer Entscheidung von 2020; seitdem seien die Tabellenbeträge „deutlich erhöht“. In bestimmten Fällen habe es sogar Nachzahlungen bis zurück ins Jahr 2010 gegeben.

Befasst war das Verfassungsgericht vor fünf Jahren mit Klagen zweier Richter aus Nordrhein-Westfalen, die ihre Kinderzahl – drei und vier - in der Besoldung zu wenig berücksichtigt sahen. Die Kollegen in den roten Roben gaben ihnen recht. Für eine Zwei-Kind-Familie sei die Besoldung angemessen, entschieden sie, beim Zusatzbedarf für das dritte und weitere Kinder aber müsse der Dienstherr drauflegen. Zu gewähren seien mindestens 15 Prozent mehr als die Leistungen der sozialen Grundsicherung, mit allen Komponenten. Es könne nicht sein, dass kinderreiche Beamte Abstriche beim Lebensstandard machen müssten.

Verbeamtungen nur noch in wenigen Bereichen?

Die Vorgaben aus Karlsruhe seien „zwingend zu beachten“, erläutert der Sprecher von Bayaz. Spielraum habe man bei den Familienzuschlägen wenig. Rechtlich möglich wäre zwar eine Abstufung nach Wohn- oder Dienstort, aber das sei mit erheblichen Nachteilen verbunden. Bleibt also nur ein restriktiver Kurs bei neuen Verbeamtungen? „Das wollen wir als Finanzministerium alleine nicht bewerten“, lautet die ausweichende Antwort.

Für den Steuerzahlerchef Möller muss es „politisches Ziel sein, die Anzahl der Beamten gering zu halten“. Bei Polizei und Justiz etwa sei der Status gerechtfertigt, in anderen Bereichen ohne hoheitliche Aufgaben hingegen nicht. Leider gehe der Kurs in Baden-Württemberg gerade „in die falsche Richtung“, moniert Möller. Eine neue Beamtenlaufbahn für Geisteswissenschaftler, wie das Staatsministerium von Winfried Kretschmann sie durchgesetzt habe, brauche man sicher nicht. Profitieren sollen davon etwa Redenschreiber und Pressesprecher.

Als Kretschmann noch weniger Beamte wollte

Längst haben auch die Grünen die Vorzüge des Beamtenstatus für sich entdeckt. Dabei hatte ihr Vormann Kretschmann einst kräftig an den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ gerüttelt, wie sie in Artikel 33 des Grundgesetzes verankert sind. Doch für eine nennenswerte Aufweichung fand er im Zuge der Föderalismusreform kaum Mitstreiter, wie er vor fast 20 Jahren als Fraktionschef im Landtag bedauerte. Zu viele Fürsprecher hätten sich für die Staatsdiener in die Brust geworfen.

Für den damaligen Oppositionspolitiker gab es bei der Aussprache im Jahr 2006 nur eine Konsequenz: bei neuem Personal müsse man „wo immer es geht vom Beamten- auf das Angestelltenverhältnis umstellen“. Es gebe zum Beispiel „überhaupt keinen Grund, Hochschullehrer und Lehrer zu verbeamten“ – eine Debatte, die aktuell wieder läuft. Auch in den übrigen Bereichen müsse man Verbeamtungen „rigoros auf die Kernbereiche beschränken“, forderte Kretschmann. Als Vorbild verwies er seinerzeit auf die Schweiz: die habe „den Beamtenstatus abgeschafft – und ist trotzdem nicht von der Landkarte verschwunden“.

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