Prozess am Landgericht Stuttgart Ruf nach Mafia-Killern – Staatsanwalt fordert trotzdem Freispruch für Polizisten

, aktualisiert am 14.01.2026 - 11:57 Uhr
Das erste Verfahren gegen einen Polizisten mit mutmaßlichen Verbindungen zur Mafia nähert sich seinem Ende (Symbolbild). Foto: Weingand/STZN

Ein Polizist soll seinem Chef mutmaßliche Mafia-Killer schicken wollen. Im spektakulären Prozess am Landgericht Stuttgart fordert nun selbst die Anklage überraschend einen Freispruch.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Endet der aufsehenerregende Prozess gegen einen Polizisten aus dem Rems Murr-Kreis mit einem Freispruch – und das, obwohl er nachweislich einen Freund mit mutmaßlichen Mafia-Verbindungen anregte, seinem Chef „ein paar italienische Killer“ vorbeizuschicken? Am Montag haben sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger ihre Plädoyers gehalten und beide den Freispruch des 47-Jährigen gefordert. Warum und mit welchen Konsequenzen – darüber lagen die beiden jedoch recht weit auseinander.

 

Der Schutzpolizist, der in Schmiden und Fellbach seinen Dienst versehen hat, pflegt eine langjährige enge Freundschaft zu einem 49 Jahre alten Italiener, dem die Staatsanwaltschaft in einem separaten Verfahren die Unterstützung der kalabrischen Mafiaorganisation ’Ndrangheta vorwirft. An diesen Freund wandte sich der Schutzmann, als sein Vorgesetzter ihm im April 2022 trotz 25 Dienstjahren eine Beförderung verwehrte.

„Mal richtig eine auf die Schnauze“: Abgehörtes Telefonat führt zu Schutzmaßnahmen

Am Telefon schlug er dem italienischen Freund vor, seinem Chef Killer vorbei zu schicken, um ihm „mal richtig eine auf die Schnauze zu geben“. Das Telefonat wurde allerdings abgehört – der Italiener befand sich wegen seiner mutmaßlichen Mafia-Kontakte bereits im Fokus der Fahnder. Der Fellbacher Revierleiter wurde für mehrere Monate verdeckt unter Personenschutz gestellt. Um das laufende internationale Verfahren gegen die mächtige Mafiaorganisation nicht zu gefährden, klickten die Handschellen erst deutlich später, im April 2025 – im Rahmen der Operation „Boreas“.

Im April 2025 verkündeten die Ermittler Festnahmen unter Mafia-Verdacht – der Fellbacher Polizist war unter den Festgenommenen. Foto: Weingand

Schon früh hatte der psychiatrische Sachverständige in dem Fall dem Gericht mitgeteilt, dass der Angeklagte an einer bipolaren affektiven Störung – früher als manische Depression bekannt – leide. Die brisanten Telefonate mit seinem Freund im Frühjahr 2022 fielen in eine manische Phase, weshalb die Schuldfähigkeit des Polizisten durch die Krankheit beeinträchtigt, vielleicht sogar ganz auszuschließen sei.

Dem schloss sich nun sogar der Staatsanwalt an. Er betonte in seinem Plädoyer aber, er halte die Tat des Polizisten dennoch für gefährlich, zumal er bewusst nach Profis für die Attacke gefragt habe und zu erwarten gewesen sei, dass der Fellbacher Revierleiter sich zur Wehr setze. „Er nahm dadurch in Kauf, dass das Opfer sterben könnte“, so der Ankläger.

Er schließe auch nicht aus, dass der 47-Jährige künftig Straftaten begehe. Er forderte daher entweder die Unterbringung des gescheiterten Schutzmanns in einer Psychiatrie – diese sei allerdings zur Bewährung auszusetzen, bis feststehe, ob von ihm tatsächlich keine Gefahr mehr ausgehe.

Bernd Kiefer, der Rechtsanwalt des Polizisten, forderte ebenfalls den Freispruch – aber aus anderen Gründen. „Eine versuchte Anstiftung zum Totschlag gab es nie“, zeigte er sich überzeugt. Denn der Polizist habe bei seinem italienischen Freund ausdrücklich eine „Abreibung“ bestellt – tatsächlich war in den abgehörten Telefonaten trotz der Bezeichnung „Killer“ nie davon die Rede, den Revierleiter umbringen zu wollen.

Körperverletzung statt Totschlag: Juristische Feinheiten entscheiden

Da es sich bei einer Körperverletzung im Gegensatz zum Totschlag juristisch gesehen nicht um ein Verbrechen, sondern nur um ein Vergehen handelt, wäre auch der Versuch einer Anstiftung dazu nicht strafbar – sofern es beim Versuch bleibt und es nicht wirklich zu einem Angriff kommt.

Kiefer wies auch darauf hin, welche lange Zeit zwischen dem Telefonat und der Festnahme seines Mandanten vergangen ist. „In diesen rund drei Jahren gab es keinerlei Vorbereitungen oder Versuche“, betonte er. Der italienische Freund des Polizisten habe dessen Pläne nie ernst genommen und auch nie beabsichtigt, den Revierleiter angreifen zu lassen.

Die Unterscheidung zum Grund des Freispruchs ist nicht unwichtig. Denn sollte der Noch-Polizist deswegen freigesprochen werden, weil der Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Totschlag nicht zuträfe, stünde ihm möglicherweise eine Entschädigung für seine Zeit in U-Haft zu. Wäre der Grund für den Freispruch allerdings seine psychische Erkrankung, die erst im Lauf des Prozesses richtig diagnostiziert wurde, wäre dies laut Gesetz nicht der Fall. Das Urteil fällt an diesem Freitag, 16. Januar, vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts.

Wegen des Verdachts auf den Verrat von Dienstgeheimnissen sitzt der Polizist – zusammen mit seinem italienischen Freund – auch in einem anderen Verfahren auf der Anklagebank. Ob sich seine Krankheit auch hier auf seine Schuldfähigkeit auswirkt, wird sich zeigen – ebenso, wie das dienstrechtliche Verfahren gegen ihn ausgeht. Seine Laufbahn bei der Polizei dürfte vorüber sein, möglicherweise steht dem Mann aber dennoch eine Pension zu.

Weitere Themen