Prozess endet mit Urteil Bewährungsstrafe für Bönnigheimer Brandstifterin

Flammen schlagen bei dem Brand in Bönnigheim aus den Fenstern. Foto: 7aktuell.de/ Hessenauer

Das Landgericht Heilbronn verurteilt eine 67-jährige Frau im zweiten Anlauf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und erachtet die Frau als schuldfähig.

Am Ende seiner Urteilsbegründung richtete der Vorsitzende Richter Thomas Berkner klare Worte an die Anklagte: „Wir meinen es verdammt ernst, und mein Geduldsfaden ist sehr eng gestrickt“, sagte er in Richtung der 67-jährigen Frau, die die 3. Große Strafkammer kurz zuvor wegen schwerer Brandstiftung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt hatte. Die Richter stellten der Frau nicht nur einen Bewährungshelfer für vier Jahre zur Seite, sondern legten ihr auch noch auf, ihre psychiatrische Behandlung fortzusetzen, ihre Medikamente regelmäßig einzunehmen und dies durch einen Medikamentenspiegel regelmäßig überprüfen zu lassen.

 

Neu angesetzte Verhandlung wegen Revision

Es ist bereits das zweite Mal, dass der Fall der 67-Jährigen am Heilbronner Landgericht verhandelt wird. Im Dezember 2022 hatte sie die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn bereits zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Diese Haftstrafe musste die 67-Jährige jedoch nie antreten. Auf ihre Revision hin hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil im August vergangenen Jahres auf und wies es zur neuen Verhandlung an eine andere Kammer des Heilbronner Landgerichts zurück. Seit Anfang dieses Monats hatte sich nunmehr die 3. Große Strafkammer mit dem Fall befasst.

Die Brandursache war bei der neuen Verhandlung kein großes Thema mehr, hier war die Kammer an die Feststellungen des BGH gebunden. In der Nacht vom 31. März auf den 1. April 2021 war in einem Mehrfamilienhaus in der Amannstraße in Bönnigheim ein Brand ausgebrochen. Dieser war entstanden, weil sich Papiertücher auf dem Herd der Wohnung der Angeklagten, in die diese erst im Laufe des Tages eingezogen war, entzündet hatten. Es kam zu einem Küchenbrand, der sich weiter Richtung Bad, Flur und Treppenhaus ausbreitete und schließlich das gesamte Haus erfasste. Glücklicherweise konnten die vier anderen Hausbewohner gerettet werden, allerdings mussten sie sich durch das stark verrauchte Treppenhaus kämpfen. Der Gesamtschaden betrug mehrere Hunderttausend Euro.

„Leider bleibt durch den Zeitablauf einiges in diesem Fall im Dunkeln – auch weil uns die Angeklagte durch ihr Aussageverhalten keinen Einblick in ihre Psyche gegeben hat“, bedauerte der Vorsitzende Richter. Klar sei jedoch, dass die Frau den Brand bewusst und gewollt herbeigeführt habe. „Alle Feststellungen sind nur mit einer vorsätzlichen Tat vereinbar, nicht mit einer fahrlässigen“, betonte Berkner. Der Schalter für die betreffende Platte sei der zweite von außen, an diesen stoße man nicht versehentlich. Zudem hätten die Schalter Rasten. Die 67-Jährige hatte im Prozess erklärt, sie habe nur ein Frotteetuch auf den Herd gelegt, um Gläser aus der Spülmaschine abtropfen zu lassen, den Herd aber nie benutzt.

Die Tat geschah wohl nicht zufällig

Auch ihr Verhalten nach der Tat zeige, dass diese nicht zufällig passiert sei. „Ein überraschter Mensch würde schreien und jede nur erdenkliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie hat aber seelenruhig zugesehen und ihr eigenes Werk begutachtet“, sagte Berkner. Besonders die Rauchgasentwicklung sei für die anderen Bewohner gefährlich gewesen, da die Decken des alten Gebäudes bereits teilweise undicht gewesen seien und die 67-Jährige auch noch ihre Türe offen stehen gelassen habe.

Ein besonderes Augenmerk legte die Kammer auf die im ersten Urteil festgestellte so genannte bipolar-affektive Störung. Die 14. Große Strafkammer hatte deswegen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen. Dies sah die 3. Große Kammer anders: Da die Tat vorsätzlich geschehen sei, spiele dies keine Rolle. Diese Störung könne nur bei einer fahrlässigen Tat eine Rolle spielen, indem sie Fahrigkeit oder Vergesslichkeit verstärke.

Die Richter stellten jedoch eine positive Bewährungsprognose, da die 67-Jährige, die zwischen 2011 und 2019 insgesamt 14-mal im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg stationär behandelt worden war, seitdem nicht mehr aufgefallen war. „Es war wohl ein einmaliges Geschehen, das einen allerdings ziemlich ratlos zurücklässt“, meinte der Vorsitzende Richter.

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