Prozess gegen Michael Ballweg Das Krypto-Vermögen der Querdenker
Unter dem Geld, das die Staatsanwaltschaft bei Querdenken-Gründer Michael Ballweg beschlagnahmt hat, sind auch Bitcoins. Ihr Wert ist in drei Jahren stark gestiegen.
Unter dem Geld, das die Staatsanwaltschaft bei Querdenken-Gründer Michael Ballweg beschlagnahmt hat, sind auch Bitcoins. Ihr Wert ist in drei Jahren stark gestiegen.
Mehr als 1,2 Millionen Euro soll Querdenken-Gründer Michael Ballweg in den Hochzeiten des Corona-Protests laut Staatsanwaltschaft an Spenden und Zuwendungen eingesammelt haben. Jetzt wird bekannt: ein Teil des Geldes hat Ballweg in Kryptowährungen investiert. Unklar ist, warum die Mittel der damals noch hochaktiven Bewegung nicht für die direkte politische Arbeit verwendet wurden, sondern in die hochspekulative Anlageform wanderten, die normale Vereine sonst meiden.
Auf Nachfrage dieser Zeitung äußerte sich Ballweg nicht zu seinen Beweggründen, sondern verwies darauf, dass er sich auch vor Gericht zur Sache nicht geäußert habe. In der Anklageschrift des seit vergangenen Oktober am Landgericht Stuttgart laufenden Betrugs- und Steuerhinterziehungsprozesses hatte die Staatsanwaltschaft Ballweg vorgeworfen, er habe das Geld für sich selbst vereinnahmen wollen. Das Gericht konnte die Anklagebehörde davon bisher aber wohl nicht überzeugen. Die Kammer ist der Auffassung, dass die Verwendung von Kryptowährungen an sich nicht unzulässig ist, solange keine andere Verwendung nachgewiesen ist.
Tatsächlich deutet wenig darauf hin, dass Ballweg die Herkunft der Gelder verschleiern wollte. Zwischen dem 7. Mai und dem 21. September 2021 hatte der einstige Unternehmer das Geld in insgesamt 55 Einzelmargen zu je 1000 Euro von einem Privatkonto, das er für Querdenken eröffnet hatte, auf die Bitcoin-Plattform crypto.com verschoben. Auch zum Grund für diese Stückelung äußerte sich Ballweg auf Anfrage nicht. Bis heute hat er seine Wallet-Zugangsdaten nicht herausgegeben, das Kryptokonto ist gesperrt.
Bei allen Überweisungen lautete der Verwendungszweck „QD711“, gefolgt von der fortlaufenden Nummer der Transaktion. Der Vermerk habe „nachweislich“ der Dokumentation gedient, heißt es in einer von Ballweg autorisierten Antwort auf eine Anfrage dieser Zeitung. „Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, diese Gelder seien privat verwendet worden, läuft ins Leere.“ Auch die Kammer ist der Meinung, dass der gewählte Betreff nicht für eine private Verwendung spricht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass weitere Transaktionen mit dem Betreff „QD711-Umbuchung“ zum Kauf von Bitcoin verwendet wurden. Diese Transaktionen sind in der Anklageschrift allerdings nicht separat ausgewiesen. Ob sie Querdenken oder Ballweg persönlich zuzuordnen sind, muss das Gericht entscheiden.
Insgesamt taxiert die Staatsanwaltschaft die sichergestellte Kryptonanlage auf mehr als 100 000 Euro. Allerdings dürfte sich dieser Wert deutlich verändert haben. Während der Bitcoin zunächst innerhalb weniger Monate um zwölf Prozent nachgab, hat er sich inzwischen kräftig erholt und liegt beim Viereinhalbfachen des ursprünglichen Werts. Sollte das Kryptovermögen nach einem Ende des Verfahrens freigegeben werden, könnte sich Michael Ballweg also über einen warmen Geldregen von einer halben Million Euro freuen.
Er sei demnach keineswegs so mittellos, wie er sich gegenwärtig darstelle, sagte die leitende Staatsanwältin Franziska Gräfe. Dass sie im gleichen Atemzug eine Einstellung des Verfahrens mit einer Geldauflage für Ballweg verknüpfte, führte beim Angeklagten zu Kopfschütteln. „Ich stehe vor Gericht, weil mir vorgeworfen wird, Mittel von Querdenken zweckentfremdet zu haben – und nun schlägt die Staatsanwaltschaft vor, genau das zu tun?“, spottete der 50-Jährige auf seiner Internetseite. Er wolle eine Einstellung ohne Schuldeingeständnis und ohne Geldzahlung und bestehe auf einer vollständigen Schadenswiedergutmachung.
Der Prozess könnte sich unter diesen Voraussetzungen noch länger hinziehen, denn das Gericht kann das Verfahren nicht ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen. Bis Oktober stehen bereits Verhandlungstage im Kalender, bis zum Jahresende hat die Kammer vorsorglich weitere Termine geblockt.
Das Kryptovermögen könnte sich also noch weiter vermehren – oder in Luft auflösen, wenn die Blase plötzlich platzt. Bei einer solch riskanten Anlageform, die vom Glauben der Krypto-Jünger lebt, ist das schwer vorherzusagen.