Prozess gegen Querdenken-Gründer Erhält Ballweg 200 000 Euro Steuergeld zurück?

Michael Ballweg gibt sich optimistisch. Foto: dpa/Marijan Murat

Im Prozess gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg lässt das Landgericht das Finanzamt die Steuerschuld neu berechnen. Das Ergebnis ist überraschend.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Der Querdenken-Gründer Michael Ballweg hat womöglich nicht zu wenig Steuern bezahlt, sondern zu viel. Das geht aus einer Berechnung hervor, die das Stuttgarter Finanzamt angestellt hat. Offizielle Steuerbescheide für die Jahre 2020 und 2021, in die das hauptsächliche Engagement des Corona-Aktivisten fällt, liegen allerdings nicht vor. Die Berechnung erstellte die Behörde auf Anweisung des Stuttgarter Landgerichts. Unter den vom Gericht formulierten Voraussetzungen stünde Ballweg in vier verschiedenen Szenarien jeweils eine Rückerstattung von 199 000 bis 201 000 Euro zu.

 

Sein Anwalt Gregor Samimi forderte daraufhin, das seit Herbst laufende Betrugs- und Steuerhinterziehungsverfahren am Stuttgarter Landgericht nun endlich einzustellen. „Die Staatsanwaltschaft lehnt sich zurück, übt sich in Passivität und lässt den Angeklagten am langen Arm verhungern“, sagte Samimi. Ballweg habe wegen der fortwirkenden Pfändung momentan kein Konto und kein Geld. Doch die Vorwürfe, wegen der sein Mandant neun Monate in Untersuchungshaft gesessen sei, lösten sich immer mehr in Luft auf. „Es sieht nicht gut aus für die Staatsanwaltschaft.“

Die Staatsanwältin wird zurückgepfiffen

Laut einer Aktennotiz der Vorsitzenden Richterin Julia Weiß, die unserer Redaktion vorliegt, hatte Anfang Juni die zuständige Staatsanwältin Franziska Gräfe beim Gericht telefonisch die Bereitschaft zur Einstellung des Verfahrens bereits ausgelotet. Die Kammer signalisierte demnach ihre Zustimmung. Später wurde Gräfe jedoch von ihrer eigenen Behörde zurückgepfiffen. Auch dies geht aus der Aktennotiz hervor. Insofern reagierte die Staatsanwältin auf Samimis neuen Vorstoß zurückhaltend. Eine Einstellung ohne Geldauflage käme für ihre Behörde ohnehin nicht in Betracht, sagte Gräfe. Über anderes könne man sprechen. „Da soll die Verteidigung sagen, was sie anbietet.“ Das nehme sie dann mit.

Entscheidend für das Verfahren ist, wie die Spenden und Schenkungen zu bewerten sind, die Ballweg von Anhängern seiner Querdenken-Bewegung erhalten hat. Mehr als eine Million Euro soll der heute 51-Jährige in der Hochzeit des Corona-Protests von seinen Unterstützern und Fans eingesammelt und zu einem Teil auch privat verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft ist der Überzeugung, dass der Unternehmer hier gewerblich tätig gewesen ist. Die Summen hätte er deshalb entsprechend versteuern müssen. Als „Querschenken“ ist dieses Geschäftsmodell hin und wieder betitelt worden.

Für das Finanzamt ist Querschenken ein Gewerbe

Ein Vertreter des Finanzamts, der am Freitag bei dem Prozess als Zeuge aussagte, unterstrich, dass auch die Finanzbehörde an dieser Auffassung festhalte – trotz der im Auftrag des Gerichts erstellten Neuberechnung. Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich daher um eine offene Rechtsfrage, die höchstrichterlich noch nicht entschieden sei.

Ballweg beruft sich hingegen auf eine Entscheidung zur Letzten Generation. Spenden an die Klimakleber-Organisation seien nicht als gewerblich eingestuft worden. Bei Querdenken seien die Voraussetzungen ähnlich, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Zwar sind auch Schenkungen steuerpflichtig, hier gibt es aber hohe Freibeträge von 20 000 Euro pro Spender.

Auch die Wirtschaftskammer des Landgerichts sieht in „Querschenken“ bisher keine gewerbliche Tätigkeit, wie sie durchblicken ließ. Bei der Staatsanwaltschaft denkt man aber ohnehin schon weiter. Sollte es zu einem Urteil kommen, werde es voraussichtlich in die Revision gehen, deutete Gräfe an. Zunächst wird aber am kommenden Freitag am Landgericht weiter verhandelt. Gegenwärtig sind bis Mitte Oktober Verhandlungstermine vorgesehen.

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