Schauplatz Burgunderstraße in Zuffenhausen – Einsatzkräfte vor dem Lokal, vor dem die fast tödlichen Schüsse gefallen sind Foto: Lichtgut/Leif Piechowski
Seit der Schießerei 2023 im Norden Stuttgarts sitzt ein heute 34-Jähriger im Rollstuhl. Die Aussagen des mutmaßlichen Führungsmitglieds einer der beiden verfeindeten Gruppierungen werden vor Gericht mit Spannung verfolgt.
Es sind nur wenige Meter, die die Vertreter zweier gewaltbereiter Gruppierungen trennen. Aber hier und heute wird das Kriegsbeil nicht ausgegraben. Am Stuttgarter Landgericht gelten am Mittwoch hohe Sicherheitsvorkehrungen. Neben dem großen Aufgebot von Justizbeamten stehen Polizisten der Einsatzhundertschaft bereit. Nach den Schüssen auf ein mutmaßliches Führungsmitglied einer Clique am 17. März 2023 in Zuffenhausen erscheint das Opfer als Zeuge vor Gericht. Querschnittsgelähmt, im Rollstuhl. Was wird der 34-Jährige gegen die drei Angeklagten der gegnerischen Esslinger Gruppe aussagen?
Die Chancen, einmal wieder gehen zu können, „stehen bei fünf Prozent“, sagt der Mann, der auch als Nebenkläger auftritt. Trotz Operationen und Therapien gebe es kaum Fortschritte, jeden Tag starke Schmerzmittel, 20 Tabletten. Wie es ihm heute geht? „Nicht gut“, sagt er. Er hat Pflegegrad drei, der Beruf als Zerspanungsmechaniker ist Vergangenheit.
„Ich habe mich zurückgezogen“
Und das sei auch seine Mitgliedschaft in einer der schießwütigen multiethnischen Gruppierungen, die seit dem Sommer 2022 in der Region Stuttgart immer wieder mit Schusswaffen und Handgranaten aufeinander losgehen. Auf Vorhalt der Vorsitzenden Richterin Verena Alexander bestätigt er, dass er Mitglied der Zuffenhausen-Gruppe gewesen sei. „Aber jetzt nicht mehr. Ich habe mich zurückgezogen.“
Er schildert detailliert, wie er auf dem Gehweg zu dem Stammlokal an der Burgunderstraße an zwei jungen Männern vorbeigegangen sei, wie einer kurz darauf seinen Namen gerufen und er sich umgedreht habe. „Und dann hat es geknallt.“ Er habe keine Erklärung für das Motiv.
Auch gegen den 34-Jährigen wird ermittelt
Seine Vergangenheit in der kurdischgeprägten Bande Red Legion, die sich vor Jahren bis zu ihrem Verbot einen blutigen und auch tödlichen Bandenkrieg mit den Black Jackets geliefert hatte und laut Richterin Alexander als Vorgängerin der aktuellen Gruppen im weitesten Sinne gilt – diese Vergangenheit ist es aber, die den Zeugen mitunter schweigen lässt. Die Richterin weist darauf hin, dass er in vier Angelegenheiten ein Auskunftsverweigerungsrecht habe, wenn er sich sonst selbst belasten würde.
Rettungskräfte kümmern sich am 17. März 2023 um den Schwerverletzten. Foto: SDMG/Sven Kohls
Denn gegen den 34-Jährigen selbst wird wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Auch steht die Frage des versuchten Totschlags im Raum, weil womöglich auch die Zuffenhausen-Gruppe selbst auf die Angreifer geschossen hat. Außerdem könnte ihm der Vorwurf der versuchten Strafvereitelung drohen, sollte er entgegen seinen Angaben bei der Polizei doch gewusst haben, wer hinter dem Attentat auf seine Person steckte. „Ich wusste sowieso, wer die waren“, ist ein verhängnisvoller Satz, den die Polizei später auf einer Sprachnachricht fand. Die Ermittler hatten ihn wegen Drogenverdachts abgehört.
Das Gericht lehnt Verfahrenseinstellung ab
Das Auskunftsverweigerungsrecht ist in Paragraf 55 der Strafprozessordnung vermerkt. Frage: Erkennt der Zeuge die drei 21 bis 22 Jahre alten Angeklagten wieder? Was hat es mit seiner Aussage auf sich, und woher hatte er sein Wissen? Wer sind die Leute, die ihn über einen der Angreifer im Knast informierten? Der 34-Jährige, von der als Kachelmann-Verteidigerin bundesweit bekannten Anwältin Andrea Combé begleitet, verweist hierzu lediglich auf „Paragraf 55“.
Auch die 14. Strafkammer hat eine juristische Erklärung abzugeben: Die von der Verteidigung beantragte Einstellung des Verfahrens wegen rechtswidriger Abhöraktionen im Gefängnis wird zurückgewiesen. „Ein etwaiges Verwertungsverbot begründet kein Verfahrenshindernis“, sagt Richterin Alexander. Über den Antrag eines Erhebungs- und Verwertungsverbots der abgehörten Aussagen wird später entschieden.
Drohende Botschaft
Mit Mitgefühl der Gegner kann der 34-Jährige nicht rechnen. Im Gegenteil. Nach der Bluttat erschien eine Botschaft auf einem Instagram-Kanal, der Intikam, türkisch für Rache, getauft wurde: „Das nächste Mal kommst du nicht so leicht davon“, hieß es da, „das nächste Mal bleibst du liegen.“
Am Mittwoch bleibt es friedlich. Das Gericht ist kein Ort für Muskelspiele und Machtdemonstrationen. Das liegt an den Sicherheitskräften, die beide Lager getrennt halten, aber auch am Kräfteverhältnis. 17 Leuten der Esslinger Gruppierung, die ihre drei Kumpels auf der Anklagebank unterstützen, sitzen drei Vertreter der Zuffenhausen-Fraktion gegenüber, unter ihnen ein Bruder des Opfers. Es herrscht eisiges Schweigen. Man würdigt sich keines Blickes.