Schüsse in Zuffenhausen Vier Schöffen bei Prozess-Neustart in Stuttgart

Zwei der Angeklagten bei der Neuauflage des Schüsse-Prozesses Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Nach dem Eklat um einen Schöffen startet das Stuttgarter Landgericht einen Prozess um Schüsse auf einen mutmaßlichen Bandenchef in Zuffenhausen von Neuem. Das Opfer ist seither querschnittsgelähmt.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Doppelt hält besser. Vier Schöffinnen und Schöffen flankieren die Richterinnen der 14. Jugendstrafkammer, als am Dienstag der Prozess um die Schüsse im März 2023 auf ein mutmaßliches Führungsmitglied einer rivalisierenden Gruppierung in Zuffenhausen neu startet. Nicht noch einmal soll es passieren, dass ein mit dem Handy hantierender Schöffe wegen Befangenheit ein ganzes Verfahren sprengt. Die Vorsitzende Richterin Verena Alexander hat deshalb eine Ersatzbank besetzen lassen. Zwei Ergänzungsschöffen sollen im Notfall nahtlos einspringen können.

 

Fünf Verhandlungstage im Oktober und November im Stuttgarter Landgericht – alles für die Katz. Seit Dienstag geht alles noch einmal von vorne los. Drei 21 und 22 Jahre alten Angeklagten wird versuchter Mord, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Strafvereitelung vorgeworfen. Alle sind als Mitglieder der gewaltbereiten Esslingen-Ludwigsburg-Gruppierung vorbestraft. Sie sollen am 17. März 2023 einen damals 32-Jährigen aus der Führungsetage der verfeindeten Zuffenhausen-Göppingen-Clique vor einer Bar an der Burgunderstraße niedergeschossen haben. Der Mann überlebte, sitzt seither querschnittsgelähmt im Rollstuhl. Auch das Gerichtsverfahren selbst ist nicht ganz ohne Drama. Die 14. Strafkammer hatte am 18. November 2024 bereits fünf Verhandlungstage mit zahlreichen Zeugen und Sachverständigen absolviert, da verursachte einer der beiden ehrenamtlichen Schöffen einen Eklat. Er hantierte während einer Zeugenbefragung mit seinem Handy, was einer der Verteidiger als Desinteresse und Zeichen einer Befangenheit monierte. Zu diesem Schluss kam dann auch die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Alexander. Sie setzte das Verfahren aus, holte sich zwei neue Schöffen – plus Ersatzleute.

Erneut will die Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens

Alles beginnt wieder von vorne – auch der Schachzug der Verteidiger, die Einstellung des Verfahrens wegen angeblich rechtswidriger Abhöraktionen im Strafvollzug zu verlangen. In einem weiteren Antrag sollen die dabei erlauschten Erkenntnisse nicht eingeführt und für ein Urteil verwertet werden dürfen. Zumindest die Einstellung des Verfahrens war von Richterin Alexander in der ersten Runde im November zurückgewiesen worden. Nun muss sie erneut eine rechtssichere Entscheidung dazu treffen.

Eine Zeugin hat Angst um ihr kleines Kind

Doch wie kommen die Zeugen mit der Neuauflage zurecht? Eine 31-jährige Anwohnerin etwa, die unmittelbar nach den ersten Schüssen aus dem Fenster geschaut hatte, ist sich nach detaillierteren Aussagen in der ersten Runde nunmehr häufiger „nicht mehr ganz sicher“ – ob ihr Dachfenster offen war oder nicht, ob sich die von ihr beobachteten Männer gegenseitig beschossen haben oder nicht. Sicher aber ist sie bei der Beurteilung des Platzes vor ihrem Haus: „Da gibt es oft Vorfälle“, sagt sie. Das bereite ihr Sorgen, „denn ich habe ein kleines Kind“, sagt sie. Und zu der Zeit, als die Schüsse fielen, sei sie schwanger gewesen.

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