Prozess um Menschenraub in Stuttgart 8500 Euro für das Folteropfer – Urteil steht noch aus

Tatort Gartenhütte in Kaltental: Der Prozess um einen gruseligen Kidnappingfall nähert sich dem Ende. Foto: red/Wolf-Dieter Obst

Vier Angeklagte, die einen 20-Jährigen in eine Gartenhütte in Kaltental verschleppt und gefoltert haben sollen, zeigen Reue – und zahlen freiwillig Schmerzensgeld. Für das Urteil braucht es aber noch einen Extratermin.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Womöglich wird der 27-Jährige seine Zeit nicht nur in Haft verbringen, sondern in einer Entziehungsanstalt. Alkoholsucht und Drogenabhängigkeit sind wohl die zentralen Probleme des berufslosen Mannes aus Vaihingen, der einen skurrilen Menschenraub samt Folterqualen in einer abgelegenen Gartenhütte in Kaltental an Dreikönig 2024 in Gang gesetzt haben soll. Das 20-jährige Opfer soll ihm zuvor angeblich Drogen für mehr als 50 000 Euro gestohlen haben. Das rabiate Vorgehen eines Entführerkommandos dürfte den Angeklagten noch teuer zu stehen kommen.

 

Dem 27-Jährigen und seinen 20 bis 24 Jahre alten Mitangeklagten wird vorgeworfen, einen 20-Jährigen in der Nacht zum 6. Januar 2024 zunächst nach Vaihingen zu einer angeblichen Besprechung gelockt, ihn auf einem Supermarktparkplatz geschlagen, später in einem Taxi zu einem vier Kilometer entfernten verwilderten Garten entführt und ihn dort in einer Gartenhütte misshandelt zu haben. Das Opfer konnte sich nach vierstündigem Martyrium selbst befreien. Erbeutet hatten die Täter lediglich ein Handy und etwas Schmuck im Wert von etwa 300 Euro.

Da war eine „komische Sache entstanden“

Seit Anfang Dezember wird der Fall bei der 14. Strafkammer des Landgerichts verhandelt – und die Beweislage scheint eindeutig. Die zumeist berufslosen Beschuldigten, allesamt mit Alkoholproblemen, geben sich geständig. Zuletzt wurden Entschuldigungsschreiben an das Opfer verfasst. Volltrunken, unter Drogen: „Ich war zum Tatzeitpunkt einfach nicht ich selbst“, schreibt ein 24-Jähriger, „aus der Gruppe heraus ist eine komische Sache entstanden.“ So etwas sollte niemand durchmachen müssen.

Der 27-Jährige schreibt, dass er wegen der verschwundenen Drogen selbst unter Druck geraten sei, weil er die auf Kommission erworben habe und die Hinterleute ihr Geld sehen wollten. „Ich wurde durch die Anrufe von diesen Leuten immer paranoider“, teilt der Angeklagte schriftlich mit. Im Leben hat er selten etwas zu Ende gebracht – weder Hauptschulabschluss noch Ausbildungen oder Entziehungstherapien. Ein forensischer Gutachter bescheinigt ihm, dass er ohne Suchtbehandlung seinen Konsum fortsetzen werde. Und der war teuer, allein für Cannabis sollen das 1800 bis 2000 Euro monatlich gewesen sein.

Bei den Geschwistern Geld zusammengetragen

Nunmehr greift der 27-Jährige noch einmal tief in die Tasche. Sieben Geschwister hat Vaihinger, zwei Halbgeschwister sind aus der ersten Ehe des Vaters. Das ist seine Familie, der Vater und die Mutter sind vor Jahren gestorben. Bei dieser Familie habe er noch einmal Geld zusammengetragen und dem Geschädigten als Schmerzensgeld und Schadenswiedergutmachung überwiesen. 6500 Euro. „Ich werde das meiner Familie mit harter Arbeit zurückzahlen“, lässt er wissen. Die Verteidiger aller vier Angeklagter haben mit dem Anwalt des Opfers eine Entschädigung vereinbart – so kommen insgesamt 8500 Euro zusammen.

Welchen Eindruck dies auf die 14. Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Verena Alexander macht, bleibt vorerst offen. Am nächsten, eigentlich letzten, Verhandlungstag sind erst die Plädoyers vorgesehen. Für die Verkündung des Urteils muss das Landgerichts-Verfahren in die Verlängerung gehen. Ob dann ein schwerer Raub als schwere räuberische Erpressung gewertet wird, wie viele Jahre das bedeuten könnte, ob eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt Zeit in Strafhaft ersetzt – mit den Antworten spannt nun das Gericht die Prozessbeteiligten auf die Folter.

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