Prozess um Posse in Stuttgart Gesunkenes Boot: Fridas Pier und Land ringen um jeden Euro

Ein kaputtes Boot am Haken: Wer kommt für die teure Bergung auf? Foto: THW

Die bekannte Stuttgarter Eventlocation Fridas Pier klagt gegen das Land. Grund ist ein im Neckar versunkenes Segelboot. Die Posse ist jetzt am Landgericht verhandelt worden.

Kriminalität, Sicherheit und Justiz: Jürgen Bock (jbo)

Am Anfang steht der gute Wille. Am Ende eine Rechnung über 20 000 Euro für die Bergung eines gesunkenen Segelboots. Diese Summe hat sich nach eigenen Angaben inzwischen bei den Betreibern von Fridas Pier angesammelt. Bezahlen soll sie das Land Baden-Württemberg. Das aber will nicht. Und so streiten die bekannte Stuttgarter Eventlocation am Neckarufer und die Landesverwaltung vor Gericht. „Das ist ein bisschen wie David gegen Goliath“, sagen die Betreiber des Clubs.

 

Die Geschichte ist dermaßen skurril, dass man sie nicht erfinden könnte. Ein Mann mietet schon vor Jahren einen Liegeplatz für sein gut neun Meter langes Segelboot beim Wassersportcenter Stuttgart (WSC), einer Bootsfahrschule in Hofen. Er gerät in finanzielle Schwierigkeiten, entrichtet die fällige Gebühr nicht mehr. Das hat Konsequenzen. Im Dezember 2020 liegt ein Vollstreckungsbescheid vor, eine Gerichtsvollzieherin beschlagnahmt das Boot. Es bleibt zunächst noch an der Steganlage vertäut. Ein halbes Jahr später allerdings wird die Anlage erneuert, das Boot muss weg.

Boot läuft voll und sinkt

Doch wohin damit? Weil es günstiger ist, das Boot weiterhin irgendwo am Neckar festzumachen, anstatt es herauszuheben und ins Trockendock zu bringen, wird die Gerichtsvollzieherin bei Fridas Pier vorstellig. Die Betreiber nutzen unweit des Gaskessels das frühere Frachtschiff Wilhelm Knipscheer für Veranstaltungen. Sie wollen der Gerichtsvollzieherin und damit dem Land aus der Klemme helfen. Für eine geringe Liegegebühr wird das beschlagnahmte Segelboot neben der Partylocation festgemacht. Es wird verplombt, der Zutritt verboten.

Knapp vier Monate später, es ist der 18. November 2021, versinkt das Segelboot still und leise im Neckar. Dass die Gerichtsvollzieherin zu diesem Zeitpunkt bereits wochenlang über ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten verfügt, weiß man bei Fridas Pier nicht. Die Expertise, die einen Verkauf vorbereiten sollte, kommt zum Schluss, dass im Innenraum das Wasser bereits 15 bis 20 Zentimeter hoch steht.

Das Wrack ist inzwischen für einen sehr geringen Betrag nach Polen verkauft worden. Foto: THW

Als das Boot auf den Grund des Flusses gesunken ist, werden Wasserschutzpolizei, Feuerwehr und Technisches Hilfswerk tätig. In einer aufwendigen Aktion bergen sie das Wrack – und stellen eine Rechnung in fünfstelliger Höhe aus. Bei Fridas Pier bezahlt man. Im guten Glauben, dass man das Geld von der Gerichtsvollzieherin zurückbekommen würde. Doch da täuscht man sich. Es beginnt ein Gang durch die Behörden, der schließlich beim Anwalt und vor dem Stuttgarter Landgericht endet. Die Betreiber von Friedas Pier verklagen das Land.

Nach einer ersten Verhandlung im vergangenen Sommer findet man keine Einigung. Und so sitzt man sich jetzt erneut im Gerichtssaal gegenüber. Immerhin einen Erfolg können die Veranstaltungsmacher dort für sich verbuchen. „Sie haben Geld bezahlt, das Sie nicht bezahlen müssten“, sagt der Richter. Denn im Grunde sind sich alle einig: Die Summe – die Klagehöhe beträgt 13 000 Euro, auch wenn die Betreiber der Location von letztendlich 20 000 Euro ausgehen – darf eigentlich nicht an Fridas Pier hängen bleiben. Doch damit ist es schon vorbei mit den klaren Aussagen.

Wer hat einen Vertrag mit wem?

Denn rein rechtlich ist die Sache viel komplizierter. Es gibt nämlich einen eher hemdsärmelig gestalteten Verwahrungsvertrag zwischen der Gerichtsvollzieherin und Fridas Pier. Auf dem taucht auch noch das WSC auf. Wer schuldet also wem die Kosten für die Bergung? Der Rechtsanwalt des Landes vertritt den Standpunkt, Fridas Pier müsse sich das Geld vom WSC zurückholen. Das sitzt beim Rechtsstreit aber gar nicht mit am Tisch. Verärgert verweisen die Betreiber der Eventlocation darauf, man habe doch nur geholfen. „Da wird ein Boot hingestellt, das sinkt, und wir sollen dafür bezahlen“, sagt Moritz Hüttemann von Fridas Pier. Es sei ein Trauerspiel, dass niemand bereit sei, auch nur die Bergungskosten zu erstatten.

Am Ende ringen die Beteiligten um jeden Euro. Auf mehrfaches Drängen des Gerichts kommt ein Vergleich zustande. 6000 Euro soll das Land übernehmen. Die Lösung ist allerdings wackelig, denn das Land hat nun eine Widerrufsfrist von drei Wochen, um endgültig zuzustimmen. Und bei Fridas Pier überlegt man, ob man versuchen will, die restlichen 7000 Euro vom WSC zu holen. Dieses wiederum könnte dann aber auf die Idee kommen, seinerseits gegen das Land zu Felde zu ziehen. Eine Posse ohne absehbares Ende.

Das Corpus Delicti übrigens ist inzwischen verkauft worden – nach Polen. Das erst abgesoffene und dann geborgene Boot hat noch einen sehr geringen Geldbetrag gebracht. Kleine Ironie am Rande und damit irgendwie passend zu der ganzen Geschichte: Der Käufer musste mehrmals anrücken, weil er zunächst einen zu kleinen Anhänger dabei hatte. Wenn er darauf das Boot verlade und damit das Neckarufer verlasse, werde man ihn sofort wieder anhalten, gab ihm die bei der Übergabe anwesende Polizei zu verstehen.

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