Prozess um Schüsse-Banden Insgesamt 17 Jahre Haft für Attentat auf Bandenchef beantragt
Der Prozess um die Schüsse auf einen Bandenchef 2023 in Zuffenhausen nähert sich der Zielgeraden. Der Staatsanwalt will für ein Trio harte Strafen.
Der Prozess um die Schüsse auf einen Bandenchef 2023 in Zuffenhausen nähert sich der Zielgeraden. Der Staatsanwalt will für ein Trio harte Strafen.
Zwei sollen auf offener Straße geschossen, ein Dritter später eine der Tatwaffen vernichtet haben – und zusammen sollen sie dafür, nach der Rechnung des Staatsanwalts, für insgesamt 17 Jahre hinter Gitter. Bei dem seit fast neun Monaten dauernden Prozess im Landgericht Stuttgart nähert sich der Tag der juristischen Abrechnung. Drei berufslose Angeklagte, heute 21 und 22 Jahre alt, sollen im März 2023 vor einer Bar in Zuffenhausen auf ein mutmaßliches Führungsmitglied der verfeindeten Gruppierung gefeuert haben. Der Mann überlebte und sitzt seither im Rollstuhl. Das Urteil wird Mitte Juli erwartet.
Er hat nicht zum ersten Mal mit diesem Trio zu tun. Peter Holzwarth, Abteilungsleiter für organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, sprach am Donnerstag hinter verschlossenen Türen als Anklagevertreter über alte Bekannte aus der Szene der schießwütigen multiethnischen Gruppierungen, die sich mindestens seit Sommer 2022 im Großraum Stuttgart bekriegen. Die Beschuldigten sind 22, einer von ihnen erst 21 Jahre alt, sie sitzen bereits mehrjährige Haftstrafen wegen schweren Gewaltdelikten ab.
Die Plädoyers wurden nicht öffentlich gehalten, weil auch die Hauptverhandlung in Teilen nicht öffentlich war. Für Anklagevertreter Holzwarth ist es nach 26 Verhandlungstagen erwiesen, dass der Älteste der Angeklagten, ein zur Tatzeit 20-jähriger Deutscher aus Plochingen und Mitglied der Esslingen/Ludwigsburg-Gruppierung, am 17. März 2023 um 21.08 Uhr in der Burgunderstraße in Zuffenhausen drei Schüsse auf einen 32-Jährigen abgegeben hatte – ein Führungsmitglied der verfeindeten Zuffenhausen/Göppingen-Clique. Der Staatsanwalt fordert eine Einheitsjugendstrafe von neun Jahren für versuchten gemeinschaftlichen Mord.
Auch ein zur Tatzeit 19-jähriger aus Ludwigsburg, Deutscher kurdischer Herkunft, soll geschossen haben – diese Waffe wurde später bei ihm sichergestellt. Dieser Angeklagte sitzt wegen Übergriffen auf den Handgranaten-Attentäter von Altbach bereits für mehr als drei Jahre in Haft, indes noch nicht rechtskräftig. Für ihn beantragte der Staatsanwalt eine Einheitsjugendstrafe von acht Jahren Haft. Der dritte im Bunde, ein damals ebenfalls 19-jähriger Ludwigsburger mit türkischem Pass, soll laut Ankläger die Tatwaffe des 20-Jährigen entsorgt haben. Doch der Staatsanwalt sieht die Beweislage inzwischen anders – und beantragte Freispruch. Wie auch die Anwälte des 20-Jährigen.
Zu welchem Urteil die 14. Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Verena Alexander kommen wird? Dieser Prozess mit seinen bisher 26 Verhandlungstagen hat auch der Kammer ungewöhnliche Momente beschert. Den schlimmsten sicherlich im November 2024, als der Prozess nach fünf Runden unversehens platzte. Ein Schöffe hatte sich während einer Zeugenvernehmung mit seinem Handy beschäftigt – was ihm von der Verteidigung den Vorwurf der Befangenheit einbrachte. Eine Richterbank, zu der auch die ehrenamtlichen Schöffen gehören, hat aufmerksam zuzuhören. Richterin Alexander musste zwei neue Schöffen suchen – und holte sicherheitshalber zwei Ergänzungsschöffen dazu.
Im Januar 2025 begann mit neuer Besetzung alles noch einmal von vorne. Auch das Opfer erschien unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zum zweiten Mal im Rollstuhl als Zeuge. Die Verteidigung stellte erneut Beweisanträge gegen die Verwertung einer Abhöraktion im Gefängnis, während einer der Beschuldigten mutmaßliches Täterwissen ausgeplaudert haben soll. Der Lauschangriff sei rechtswidrig gewesen, dürfe deshalb für das Gericht keine Rolle spielen.
Eigentlich hätten die Plädoyers bereits am 24. Juni gehalten werden sollen. Drei neue Beweisanträge verhinderten das allerdings. Einen davon lehnte Richterin Alexander noch am selben Tag ab: Die Verteidiger des 22-jährigen Angeklagten, der dreimal geschossen haben soll, hatten den Prozess erneut von vorne beginnen lassen wollen – wegen angeblichen Überschreitens der Unterbrechungsfrist zwischen zwei Verhandlungstagen. Und weil alles so lange dauere, müsse der Haftbefehl für den Mandanten aufgehoben werden. Dessen zwei Jahre Jugendstrafe in anderer Sache, unter anderem wegen illegalen Waffenbesitzes, wären inzwischen verbüßt.
Während die Nebenklage die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts und jeweils eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert, haben die Verteidiger der beiden Hauptbeschuldigten noch nicht das Wort ergriffen. Deren Plädoyers mussten verschoben werden, weil Verfahrensbeteiligte terminlich verhindert waren. Für die Anwälte und das Urteil sind noch Termine Mitte bis Ende Juli reserviert. Doch es wäre wenig überraschend, wenn sich danach nicht auch noch der Bundesgerichtshof mit den Schüssen von Zuffenhausen beschäftigen müsste.