Prozess vor dem Landgericht Toter Rentner in Stuttgart – was genau ist in der Tiefgarage geschehen?

Am nächsten Dienstag wird das Landgericht sein Urteil verkünden. Foto: Marijan Murat/dpa

Nach dem Tod eines Rentners in Stuttgart-Stammheim, sagt der Angeklagte, er habe sich nur gewehrt. Der Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Für den Angeklagten ist es der Tag, an dem er zum letzten Mal die Möglichkeit hat, sich zum tödlichen Schlag in der Waschküche eines Mehrfamilienhauses in Stuttgart-Stammheim zu äußern. Er lässt diese Chance verstreichen. In seinen letzten Worten sagt der 30-Jährige lediglich, dass es ihm wirklich leid tue, dass sein ehemaliger Nachbar gestorben sei. „Das war nicht mein Wille“. Angeklagt ist der Mann wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Es ist der vorletzte Verhandlungstag am Landgericht Stuttgart

 

Vorausgegangen war der schicksalhaften Begegnung im Spätsommer letzten Jahres eine sich über mehr als ein Jahr hinziehende Dauerauseinandersetzung der Familie des Angeklagten und seinem späteren Opfer. Der Rentner fühlte sich verantwortlich für die Ordnung im Haus, hatte Hausmeisteraufgaben übernommen. Und die Lebensgewohnheiten der frisch eingezogenen Mutter mit ihren drei erwachsenen Söhnen vertrugen sich vom ersten Tag an so gar nicht mit den üblichen Gewohnheiten in dem Haus in der ruhigen Wohnstraße. Der 78-Jährige hatte in einer Art Lärmtagebuch Krach, Störungen durch nächtlichen Besucher, Streitigkeiten und Beleidigungen im Treppenhaus festgehalten. Er wohnte in der Wohnung unter der Familie.

Dreck unter der Waschmaschine

Eigentlich war die zum Zeitpunkt der Tat schon ausgezogen. Lediglich die Waschmaschine und einen Kinderwagen wollte der Sohn mit einem Begleiter noch abholen. In der Waschküche trafen der Rentner und der junge Mann noch einmal aufeinander. Er solle auch den Dreck beseitigen, der sich unter der Waschmaschine angesammelt hatte, habe der Rentner gefordert, ihn dabei rassistisch beschimpft und schließlich mit einem Besen von hinten auf den Kopf geschlagen. Da habe er ihm einen Schlag versetzt. Als der Mann rücklings stürzte und am Boden lag, habe er ihm zugerufen: „Hau ab“. Das habe er dann getan. So die Version des Angeklagten.

Durch den Schlag habe das Opfer drei Zähne verloren. Er sei mit einer Wucht ausgeführt worden, dass er auch einen kräftigen Mann zu Fall gebracht habe. So berichtet es die Rechtsmedizinerin am Dienstag. Gestorben sei der 78-Jährige zwei Wochen nach dem Schlag an den Folgen eines Schädelhirntraumas. Der psychiatrische Gutachter attestiert dem Angeklagten, der an Epilepsie leidet und sich keiner Exploration durch den Gutachter unterzog, aufgrund der Aktenlage und seines Verhaltens im Prozess „keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit“.

Was genau um am 15. September 2025 gegen 18.40 Uhr in der Tiefgarage geschehen sei, könne das Opfer nicht mehr erzählen, sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er fordert sechs Jahre Haft für den bereits durch andere Gewaltdelikte aufgefallenen Angeklagten, der das angeordnete Anti-Aggressionstraining nie absolviert habe. Aufgrund der Zeugenaussagen der Nachbarinnen, die den alten Mann über Jahre kannten und ihn nach seinem Sturz notversorgten, erschien dem Ankläger vieles in der Einlassung des Angeklagten für widerlegt. Er hält ihn für den Angreifer.

So habe die Wohnungsnachbarin aus der Waschküche Schreie gehört. Aber die erkannte sie eindeutig als die des Angeklagten, die sie aus der Vergangenheit aus der Wohnung über ihr kannte. Mehrere Zeugen hätten zwar von dem mitunter schroffen Ton des Opfers berichtet, nicht aber von ausländerfeindlichen Beleidigungen. Was den Staatsanwalt zudem nicht an die Version des Angeklagten glauben lässt, er habe sich nur gewehrt, ist der Besen, den er auf keinem der Tatortfotos sehen könne. „Der Besen fehlt.“

Nicht verwertbare Zeugenaussagen?

Den Schlag stellt der Angeklagte auch gar nicht in Abrede. Das hat er bereits in einer zu Prozessbeginn durch eine von seiner Anwältin verlesenen Erklärung zugegeben. Er habe einen auf seine Ehre gerichteten Angriff reagiert, sagt seine Wahlverteidigerin in ihrem Plädoyer. Den habe er sich nicht gefallen lassen müssen. Die Rechtsanwältin zielt in ihrer Erwiderung auf den Staatsanwalt auf die Verwertbarkeit der Zeugenaussagen ab. Niemand sei bei Auseinandersetzung wirklich dabei gewesen. Es reiche nicht, eine Tat nur akustisch wahrgenommen zu haben. Auch bemängelt sie, dass der Tatort am Abend des Geschehens nicht gesichert und die Spurensicherung erst am nächsten Morgen aufgenommen worden sei.

Einen Besen erkennt sie auf den Fotos nämlich schon. Aber unter diesen Umständen könne niemand sagen, ob er schon am Tatabend dort gestanden habe. Sie nennt das „Defizite bei den Ermittlungen“. Dazu gehört für sie auch die Tatsache, dass ihrem Mandanten, als er sich aus eigenen Stücken bei der Polizeiwache in Stuttgart-Zuffenhausen meldete, um eine Aussage zu machen, kein Dolmetscher zur Seite gestellt worden sei. Sie fordert deshalb einen Freispruch für ihn. Am kommenden Dienstag will das Gericht das Urteil verkünden.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Stuttgart Verletzung Landgericht