Prozessauftakt in Stuttgart Mord am Polizisten Rouven Laur – war Hass das Motiv?

Mit einem Meer aus Blumen und Kerzen haben im Juni 2024 zahlreiche Menschen dem tödlich verletzten Polizisten Rouven Laur gedacht. Foto: IMAGO/Daniel Kubirski

Vor fast einem Jahr wurde Ende Mai der Polizist Rouven Laur auf dem Mannheimer Marktplatz ermordet. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begann jetzt vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart.

Auf dem Foto seines Aufenthaltstitels lächelt Sulaiman A.: Mit geschlossenen Lippen - unsicher, wie ein Pubertärer vor dem ersten Rendezvous. Die braunen Augen schauen in die Kamera. Die schwarzen Haare scheinen sich von keiner Bürste zähmen zu lassen. Gepflegter Vollbart. Geboren am 3. Februar 1999, steht da, in Afghanistan. Gefunden wurde der Ausweis bei dem Mann, der am 31. Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz Rouven Laur niederstach. Der 29 Jahre alte Polizist wurde lebensgefährlich verletzt, starb zwei Tage später.

 

Einer seiner Kollegen hatte den Angreifer niedergeschossen. In dem Chaos, das gegen 11.35 Uhr auf dem Marktplatz herrschte. Das gefilmt wurde: A. umkreiste einen Informationsstand der selbst ernannten „Bürgerbewegung Pax Europa“, ein Verein, der über den „politischen Islam aufklären“ will, aber nur islamfeindlich ist. Zu sehen ist, wie am Bildrand eines Videos ein Tumult entsteht, Menschen zu Boden stürzen, ein Mann mit einem Messer, mutmaßlich A., auf einzelne einsticht. Fünf Menschen werden verletzt, teilweise schwer.

Der Fall scheint klar zu sein, den die Richterin und Richter des 5. Strafsenats ab diesem Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandeln. In Staatsschutzfällen gibt es nur wenige Richtergruppen, die es mit der Erfahrung der Frau und der Männer um den Vorsitzenden Herbert Anderer aufnehmen können. Dass das Quintett sich überhaupt mit dem Fall beschäftigt, ist eine Besonderheit: Mord und versuchter Mord werden eigentlich vor großen Schwurgerichtskammern eines Landgerichtes angeklagt.

In diesem Fall aber beschuldigt der Generalbundesanwalt (GBA) Sulaiman A., mit besonderer Heimtücke gehandelt zu haben. Er habe sich, verliest Oberstaatsanwältin Verena Bauer, nach der Machtergreifung der Terrororganisation Taliban in Afghanistan im Sommer 2021 angefangen, für den radikalen Islam zu interessieren. Er habe mit der Ideologie der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ sympathisiert.

Heimtückischer Mord aus niederen Beweggründen?

„Andersgläubige zu töten“ sei zum Ziel A.s geworden – rechtlich ein Hinweis auf besonders niedrige Beweggründe. In so einem speziellen Fall kann der GBA ein solches Verfahren an sich ziehen und vor dem Strafsenat eines OLG anklagen. Offenbar überzeugend, weil der Senat die Anklage zuließ. Die Herausforderung für die fünf Richter: Sie müssen quasi ins Innerste A.s blicken, erforschen, ob sein Angriff islamistisch motiviert war.

Geradezu unbeteiligt wirkt A., als die Anklägerin im Hochsicherheitsgebäude des OLG in Stammheim die Vorwürfe verliest: er sieht aus, wie auf dem Foto seiner Aufenthaltserlaubnis. Nur, dass er zum Prozessbeginn eine goldfarbene, dünne Brille trägt. Er werde sich, sagen seine Verteidiger, derzeit nur zu seiner Person, nicht aber zu den Ereignissen in Mannheim äußern.

Herat, 2013 die sicherste Region Afghanistans

Geboren worden sein soll A. im westafghanischen Herat, nahe der Grenze zum Iran. Eine Region, die mehr als 15 Jahre lang seit 2002 italienische und spanische NATO-Truppen sicherten. Die 2011 als erste afghanische Stadt von der Zentralregierung in Kabul unabhängig erklärt wurde, weil sie als sicherste am Hindukusch galt.

Im März 2013 war A. zusammen mit seinem Bruder als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Ihr Vater, so soll das Duo den Befragern des Bundesamtes für Migration (BAMF) erzählt haben, habe seine beiden Söhne an die Grenze gebracht und Schleusern übergeben. Ihr Weg habe über den Iran, die Türkei, Griechenland, Italien und Frankreich nach Deutschland geführt. Hier stellten sie einen Asylantrag.

A., ein erfolgreicher Taekwondo-Kämpfer, hat einen Hauptschulabschluss und Deutschkurse in Deutschland absolviert. Im Juli 2014 wurde sein Asylantrag abgelehnt, weil das BAMF ihm und seinem Bruder nicht glaubte. Weil A. aber minderjährig war, schob ihn das Ausländeramt nicht ab. 2019 heiratete er. Seine deutsche Frau ist ein Jahr jünger.

Angedrohte Schläge, wer seiner Frau zu nahe kam

Das Paar lebte in einer Drei-Zimmer-Wohnung am westlichen Stadtrand des südhessischen Heppenheim. Als das erste von zwei Kindern geboren wird, bekam A. durch die deutsche Staatsangehörigkeit seiner Frau 2023 eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Ihr Mann, gibt die Frau zu Protokoll, habe in den Monaten vor der Tat „psychische Probleme“ gehabt.

Irgendwann, so der GBA, habe A. sich abgeschottet, seinen Bart wachsen lasen. Nachbarn berichten den Ermittlern, er habe ihnen Schläge angedroht, wenn sie in dem Hochhaus seiner Frau zu nahe gekommen seien. Er soll Moscheen besucht haben, die hessische Verfassungsschützer beobachten und als islamistisch einstufen. Soll sich auf der Plattform Youtube die Filmchen eines afghanischen, zum Dschihad aufrufenden Hasspredigers angesehen haben.

Richter des 5. Strafsenats grenzen sich ab

Die Richter hätten nur die Aufgabe, betonte Anderer, „sämtliche relevanten Erkenntnisse zusammenzutragen, ob sich der Angeklagte [...] strafbar gemacht hat“. Dies werde der Senat tun, mit Akribie und großer Aufmerksamkeit. Zu mehr sei er nicht berufen oder gar legitimiert. Es werde keine „aktuelle Stunde zu bestimmten gesellschaftspolitischen Themen“ stattfinden, so „interessant und relevant sie auch sein mögen“. Die Richter gehörten der dritten Gewalt an, würden die Grenzen zur ersten und zweiten nicht überschreiten. „Man stelle sich nur ein System vor, in dem die Gewaltenteilung nicht oder nicht mehr respektiert oder eingehalten wird. Aktuelle Beispiele haben wir an Stellen dieser Erde vor Augen, an denen wir es uns bis vor kurzem nicht für möglich gehalten hätten“. Gewaltenteilung aber sei ein Pfeiler unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Ohne es zu sagen dürfte Anderer damit die in Deutschland gerade nach den mutmaßlichen, islamistisch motivierten Anschlägen der vergangenen Monate entbrannte Diskussion um Asyl und Abschiebung gemeint haben.

Dienstags und donnerstags wird im Stammheimer Prozessgebäude des OLG Stuttgart verhandelt. Das nächste Mal am 20. Februar um 9 Uhr.

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