Querschnittsgelähmter Stuttgarter Eishockeyprofi Hat die Klage von Mike Glemser Aussicht auf Erfolg?

Harter Kampf um eine lebenswerte Zukunft: Mike Glemser mit seiner Freundin Lara Lindmayer. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Der vom Hals abwärts gelähmte frühere Eishockeyspieler fordert von dem Gegner, der ihn im Februar 2023 gefoult hat, ein hohes Schmerzensgeld. So beurteilen Sportjuristen den Fall.

Sport: Jochen Klingovsky (jok)

Schon der Alltag kostet Mike Glemser enorm viel Kraft. Der frühere Eishockey-Profi sitzt seit einem tragischen Unfall im Oberliga-Derby der Starbulls Rosenheim beim SC Riessersee vor 19 Monaten vom Hals abwärts gelähmt im Rollstuhl, benötigt zu Hause in Pforzheim rund um die Uhr Hilfe. Der Kampf in der Rehaklinik um wenigstens etwas Selbstständigkeit geht an die Substanz, physisch wie psychisch. Und dennoch hat sich Glemser (26) entschlossen, auch noch einen juristischen Kampf zu beginnen.

 

Sein Anwalt reichte beim Landgericht München II Klage gegen Jan-Niklas Pietsch (33) ein – den Spieler, der ihn am 3. Februar 2023 gefoult hatte. Es geht um ein Schmerzensgeld von 650 000 Euro und eine Erstattung des entstandenen Schadens, soweit dieser nicht durch die Berufsgenossenschaft oder andere Sozialversicherungsträger abgedeckt worden ist. Der Streitwert beträgt 822 000 Euro. Mike Glemser hofft, dass die Haftpflichtversicherung von Jan-Niklas Pietsch für diese Summe aufkommen muss. Seine Chancen schätzen Sportjuristen jedoch als nicht allzu hoch ein.

Wie beurteilt das Landgericht das Foul?

Von der Spielszene, die so schlimme Folgen hatte, gibt es ein Video. Mike Glemser fährt dem Puck hinterher in Richtung Bande, er rechnet offenbar mit einem Pfiff der Schiedsrichter, sein Körper steht nicht mehr unter Vollspannung. Nach einem Check von Jan-Niklas Pietsch prallt er mit dem Kopf rückwärts gegen die Bande, bricht sich den vierten und fünften Halswirbel. Die Schiedsrichter verhängen eine sogenannte „Große Strafe“: Der Verteidiger des SC Riessersee muss fünf Minuten zuschauen, sein Team spielt so lange in Unterzahl. Nun geht es womöglich bald darum, wie das Landgericht München II das Foul beurteilt – sofern es zu einer Verhandlung kommt.

Wolfram Cech, der Anwalt von Jan-Niklas Pietsch aus Hannover, hat eine Verteidigungsanzeige eingereicht, die auch den Antrag auf Abweisung der Klage enthält. Die Frist zur Begründung dieses Antrags läuft noch. Erst nach Eingang dieser Klageerwiderung entscheidet das Gericht über das weitere Vorgehen. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, ist Cech, wie er gegenüber dem „Münchner Merkur“ erklärte, optimistisch. Das Risiko, dass Mike Glemser mit seiner Klage Erfolg habe, sehe er „als gering an“.

Die Beweislast liegt bei Mike Glemser

Nun wäre Cech kein guter Verteidiger, würde er etwas anderes behaupten, einfach aber wird es in der Tat nicht für Glemser. Denn in einem Zivilprozess dieser Art liegt die Beweislast beim Kläger. Oder anders ausgedrückt: Glemser und sein Anwalt müssen – unabhängig von der Schwere der Verletzung, die dafür keine Rolle spielt – nachweisen, dass es sich um ein Foul handelte, das brutal war oder zumindest die Grenzen der im Eishockey üblichen Zweikampfführung weit überschritten hat. „Diesen Beweis zu erbringen“, sagt Marius Breucker, „ist eine große Herausforderung.“

Der Anwalt und erfahrene Sportrechtler aus Stuttgart ist gespannt darauf, ob das Gericht in diesem Einzelfall grobe Unfairness oder grobe Unsportlichkeit erkennt und Pietsch zur Zahlung einer höheren Summe verurteilt: „Es reicht nicht, wenn das Gericht lediglich ein leichtes Übertreten der Regelungen feststellt, die spielimmanent sind, oder das Foul als Unüberlegtheit oder Übereifer bewertet. In diesem Fall würde ein Schadensersatzverlangen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Für eine Verurteilung müsste sich der Schädiger vielmehr jenseits dessen bewegt haben, was in einem Kampfspiel wie Eishockey noch zum Üblichen gehört. Der Foulende müsste rücksichtslos gehandelt haben.“

Es geht nicht um „kampfbetonte Härte“

Berücksichtigt werde dabei auch das Wesen einer Sportart: Im Boxen, Eishockey oder Fußball liegen laut Breucker die Grenzen für Fouls, die als grobe Unsportlichkeit und haftungsrelevant gelten, um einiges höher als im Volleyball, Hockey oder Radball. Ähnlich sehen es andere Experten.

Auch nach Meinung von Christoph Schickhardt ist bei der Beurteilung von Fällen wie dem von Mike Glemser nicht die „kampfbetonte Härte“ entscheidend, sondern die Frage, ob die Aktion „unfair“ gewesen ist. Eine mutwillige Blutgrätsche eines Fußballers ohne Chance auf einen Ballkontakt sei zum Beispiel zivilrechtlich relevant, sagte der Anwalt aus Ludwigsburg dem BR. Zu beachten sei die Besonderheit von Eishockey: „Das ist ein ganz extremer Kontaktsport, ein Bodycheck gehört dazu.“ Folglich sei es kompliziert, Pietsch eine unfaire Tat nachzuweisen.

Die Frage der Haftung stellt sich im Sport zigfach

Das meint auch Paul Lambertz. „Als Faustregel kann man sagen: Alles, was eine Rote Karte ist, also eine grobe Überschreitung der Spielregeln, da ist eine Haftung denkbar“, sagte der Sportrechtler aus Düsseldorf dem Deutschlandfunk, „alles was unter Rot ist, da wird es schwierig. Wenn wir dieses rechtliche Konstrukt nicht hätten, müsste man befürchten, jedes Mal in Haftung genommen zu werden, wenn man irgendjemanden beim Sport verletzt.“

Folglich wird, selbst wenn Mike Glemser mit seiner Klage Erfolg haben würde, dieser Einzelfall keine größeren Auswirkungen auf Eishockey und andere Zweikampfsportarten haben – auch darin sind sich die Experten einig. „Es ist eine ganz normale Frage der Haftung, wie sie sich im Sport schon zigfach gestellt hat“, sagt Marius Breucker, der im Alltag immer wieder mit ähnlich gelagerten Fällen zu tun hat. Oft rät er Sportlern, die durch Gegenspieler geschädigt worden sind, nach Prüfung der Fakten von einer Klage ab: „Meistens sind die Verletzungen im Kampf um den Ball passiert. Und dann gibt es keine Haftung durch den Foulenden.“

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