Der wegen Mordes Angeklagte G. im Landgericht Stuttgart. Zeugen Foto: Max Kovalenko/Lichtgut
Im Ludwigsburger Rasermord-Prozess ist ein Zeuge im Gerichtssaal verhaftet worden. Zudem wurde einiges über das kriminelle Vorleben der Angeklagten bekannt.
Henning Maak
19.12.2025 - 15:31 Uhr
Irgendwann in der rund zehnminütigen Pause stützt der Mann auf dem Zeugenstuhl die Ellenbogen auf den Tisch vor sich, legt die Fäuste auf seine Augen und massiert mit den kleinen Fingern seine Nasenwurzel. Womöglich wurde ihm in diesem Moment bewusst, was gleich auf ihn zukommen würde – und dass er die Weihnachtstage möglicherweise nicht so verbringen wird, wie geplant.
Denn kurz darauf kamen zwei vom Staatsanwalt in einer Sitzungspause angeforderte Polizeibeamte in den Gerichtssaal und führten ihn hinaus. „Ich nehme Sie fest wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage und der Strafvereitelung“, teilte der Erste Staatsanwalt Johannes Kienle dem 36-Jährigen als Begründung mit.
Am sechsten Verhandlungstag des Rasermord-Prozesses hat Rechtsstaat für alle sichtbar seine Muskeln spielen lassen. Der Zeuge wurde am Freitag als erster und einziger zu den Vorfällen am 20. März auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg vernommen. Damals wurden durch ein vermeintlich illegales Rennen der Angeklagten zwei junge, unbeteiligte Frauen getötet.
Zur Sache hatte der 36-Jährige, der die Angeklagten vor dem Unfall kannte und offensichtlich mit ihnen im Kontakt stand, nicht viel zu sagen: Er hatte den Unfall nicht gesehen, sondern nur gehört und war mit seinem E-Scooter zur Unfallstelle gefahren. „Die Bilder waren so schrecklich, ich bin gleich wieder weggefahren, weil auch genug andere Menschen da waren, die geholfen haben“, sagte der Zeuge, der auch deshalb so angefasst war, weil er selbst einen Verwandten durch einen Unfall verloren hatte.
„Ich wurde nicht erpresst, mich kann man nicht kaufen.“
Zeuge, wenige Minuten bevor er verhaftet wurde
In die Bredouille geriet der 36-Jährige jedoch, als ihm der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann seine Aussage bei der Polizei vorhielt. Dort hatte er ausgesagt, er habe den Angeklagten G. mit Blick auf die Schwieberdinger Straße schon mehrfach gefragt: „Warum fahrt ihr immer so schnell, gerade hier?“ Dieser habe nur gelacht und geantwortet, da werde doch nichts passieren.
Das wollte der Mann jedoch vor den Richtern nicht bestätigen. „Das war damals einfach emotional“, meinte er. Und obwohl Winkelmann und ein weiterer Richter ihn mehrfach ermahnten und auf die Gefahr einer uneidlichen Falschaussage hinwiesen, blieb er bei seiner Behauptung, dass er vor Gericht die Wahrheit sage. „Ich wurde nicht erpresst, mich kann man nicht kaufen“, sagte der 36-Jährige. Wenige Minuten später wurde er verhaftet und abgeführt.
Missbrauch und Betrug im Vorstrafenregister
Darüber hinaus wurden am sechsten Verhandlungstag die Vorstrafenregister der beiden angeklagten Brüder verlesen, die einen Einblick in deren Vorleben gaben. Das Register des wegen Mordes angeklagten G. weist 14 Voreintragungen auf. Zweimal wurde ihm vom Amtsgericht Ludwigsburg die elterliche Sorge entzogen und er unter Vormundschaft gestellt.
2009 wurde er erstmals verurteilt, weil er Mitschüler geschlagen, gewürgt und sexuell missbraucht hatte. Es folgten weitere Verurteilungen wegen Körperverletzungen. Beteiligt war er auch an einem versuchten Betrug einer Gruppe an einem verdeckten Ermittler der Polizei, der vorgegeben hatte, ein Kilogramm Kokain für 65.000 Euro kaufen zu wollen. Da die Männer um G. gar kein Kilogramm Kokain hatten, wollten sie dem Interessenten das Geld auf andere Weise abnehmen. Dies schlug jedoch fehl und endete mit ihrer Verhaftung. Verhaftungen.
Verfolgungsjagd in Stammheim
Beim Angeklagten I., der das andere Auto des mutmaßlichen Rennens gefahren hat, stehen zwölf Voreintragungen im Vorstrafenverzeichnis, die meisten wegen Verkehrsdelikten.
Unter anderem wurde er vom Landgericht Stuttgart zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Er war nach einer Hochzeit und dem Konsum von Whiskey mit mindestens 1,35 Promille früh am Morgen in Stuttgart-Stammheim unterwegs und lieferte sich nach der Fahrt über eine rote Ampel eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der er mehrere Fahrzeuge beschädigte.
Er ließ sich auch nicht aufhalten, als zwei Polizisten mit gezogenen Waffen auf einer Wendeplatte auf ihn zukamen und bei seiner weiteren Flucht zwei Schüsse auf das Auto abgaben. Ein Polizist musste sich mit einem Sprung zur Seite retten. Der dritte Angeklagte hat keinerlei Vorstrafen. Für den Prozess sind weitere zwölf Verhandlungstage vorgesehen, der nächste ist am 12. Januar.