Das junge Paar in ihrer neuen Mietwohnung im Stuttgarter Westen. Aufgrund des laufenden Prozesses wollen die beiden nicht erkannt werden. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt
Drangsalierungen und Beschimpfungen auf dem Wohnungsmarkt: ein junges Paar fühlt sich von der Vermieterin diskriminiert. Die beiden haben nun Klage eingereicht.
Alles beginnt mit der Hoffnung auf ein neues Zuhause: Ende 2024 ziehen Ái Linh C. und Khang L. (Namen geändert), die beide deutsche Staatsbürger mit vietnamesischen Wurzeln sind, mit ihrem kleinen Sohn in eine 4-Zimmer-Wohnung in Stuttgart-Vaihingen.
Bereits beim Einzug gibt es erste Ungereimtheiten: Der Vormieter war nach nur einem Monat ausgezogen – warum, konnte oder wollte der Makler nicht sagen. Und schon im ersten Monat funktioniert die Heizung nicht. „Es war bereits Winter und kalt, unser Sohn war gerade erst ein Jahr alt“, sagt Ái Linh C. Die Vermieterin, die im selben Haus wohnte, reagiert laut ihnen abweisend und wirft der Familie vor, die Heizung nicht richtig überprüft zu haben. Erst nach mehrmaligem Drängen dürfen sie selbst einen Handwerker rufen, erzählen sie.
Stuttgarter Mieterin: „Traute mich nicht mehr in meine Wohnung“
Die Situation eskaliert laut des Ehepaars wegen 18 Euro, die die Vermieterin monatlich zusätzlich für Warmwasser will, eine Summe, die nicht im Mietvertrag steht. Als die Familie nachfragt, soll die Vermieterin mit Drohungen reagiert haben. „Sie kam im Treppenhaus auf mich zu und beschuldigte mich, eine Betrügerin zu sein. Sie drohte mit Mieterhöhung, Anwalt und Polizei – wegen dieser 18 Euro“, sagt Ái Linh C. Dabei hatte die Familie, wie sie sagen, den Betrag sogar bereits bezahlt.
Danach verschärft sich die Situation laut Ái Linh C. zusehends: „Jedes Mal, wenn die Vermieterin mich allein sah, kam sie mir hinterher und schrie und beschimpfte mich“, sagt die Mutter. Sie habe sich über alles beklagt: das nächtliche Weinen des Kindes, den Kinderwagen im Treppenhaus. Ái Linh C. empfindet die Situation damals als so bedrohlich, dass sie morgens um 5 Uhr zur Arbeit geht und erst nach Hause kommt, wenn ihr Mann dabei ist. „Ich traute mich nicht mehr in meine eigene Wohnung“, sagt sie. Sie entwickelt Depressionen und muss Medikamente nehmen. „Es war eine toxische Umgebung für unseren kleinen Sohn.“
Immer wieder fallen damals laut der Familie rassistische Bemerkungen – und es kommt zu Drangsalierungen. Die Vermieterin habe Ái Linh C. den Zugang zum gemeinschaftlichen Waschraum teilweise versperrt. „Sie begründete dies damit, dass unsere Wäsche ‚stinken’ würde, und behauptete, wir würden keinen ‚deutschen Abstand’ einhalten“, sagt Khang L. Als die Familie an einem Tag der Deutschen Einheit nicht sofort auf eine Mail der Vermieterin reagiert, schreibt diese in einer Mail, die unserer Redaktion vorliegt: „Dieser Feiertag ist ein allein bundesdeutscher Feiertag, der mit Ihnen nichts zu tun hat.“
Die Familie versucht, mit Hilfe eines Anwalts und des Mietervereins der Situation zu entkommen. Doch die beiden hatten eine einjährige Mindestmietzeit unterschrieben. „Unser Anwalt sagte, wenn wir ausziehen, müssen wir noch die restliche Miete zahlen“, sagt Khang L. Trotzdem entscheiden sie sich für den Auszug. „Wir wollten sofort raus, egal, was es kostet“, sagt Ái Linh C. Innerhalb von zwei Wochen finden sie eine neue Wohnung im Stuttgarter Westen und ziehen im Oktober 2025 um.
Stuttgarter Vermieterin wirft „unverschämtes“ Verhalten vor
Bei der Wohnungsübergabe sei dokumentiert worden, dass die Wohnung in gepflegtem Zustand ist. Dennoch erhält die Familie laut ihrer Angabe einen Monat später Post: Alles sei schmutzig und beschädigt. „Die Kaution wird von der Vermieterin bis heute einbehalten, und sie fordert die Miete für weitere drei Monate. Paradoxerweise wurde die Wohnung sofort wieder vermietet“, sagt Khang L. „Wenn sie wirklich in so schlechtem Zustand war, wie kann man sie dann direkt wieder vermieten?“
Die Vermieterin Luise R. (Name geändert) hingegen erhebt ihrerseits Vorwürfe gegen ihre ehemaligen Mieter. Sie wirft ihnen „unverschämtes“ Verhalten und gezielte Täuschung vor. Bereits bei Vertragsunterzeichnung soll es zu Unstimmigkeiten gekommen sein.
Laut der Vermieterin habe der Mieter bewusst im falschen Feld unterschrieben – dort, wo eigentlich die Unterschrift des Vermieters hingehört. „Der Makler hat ihm die Stelle mit dem Finger gezeigt, wo er zu unterschreiben hat, und er hat woanders unterschrieben“, sagt die Vermieterin. Seitdem habe sich der Mieter immer wieder als Vermieter ausgegeben.
Die Vermieterin Luise R. nennt weitere Vorfälle: Der Mieter habe sich als „Hausverwalter aufgespielt“ und sie zur Ruhe im Treppenhaus aufgefordert, obwohl er selbst dort „rumgepöbelt“ habe. Es habe Drohungen gegeben.
Ihre ehemaligen Mieter haben indes Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Beleidigung und Diskriminierung eingereicht. Sie fordern Schadensersatz und die Anerkennung, dass sie aufgrund der Belästigungen berechtigt waren, vorzeitig auszuziehen.
Anwalt der Vermieterin hat Widerklage eingereicht
Die Vermieterin weist diese Vorwürfe zurück. Der Auszug der Familie sei ohne vorherige Kündigung erfolgt. Erst drei bis vier Tage später sei über deren Rechtsanwalt eine Kündigung eingegangen, in der Rassismus und Beleidigungen als Gründe genannt wurden. Die ordentliche Kündigung sei von ihr akzeptiert worden, wonach der Mieter bis zum 31. Dezember zur Mietzahlung verpflichtet gewesen wäre. Diese Zahlung sei ausgeblieben. „Im Januar erhoben meine ehemaligen Mieter Klage beim Amtsgericht Stuttgart und fordern die Rückerstattung der Kaution sowie Erstattung von Kosten für eine Küche und Umzugskartons“, sagt die Vermieterin. Sie hat mittlerweile einen Anwalt beauftragt, der bereits Widerklage eingereicht habe. Zudem erwägt sie eine Strafanzeige.
Ralf Brodda, Chef des Mietervereins Stuttgart, kennt solcherlei Geschichten – und das Problem: „In solchen Fällen besteht häufig ein Beweisproblem, da Beleidigungen oder Drohungen meist ohne Zeugen ausgesprochen werden“, sagt Brodda. Khang L. bestätigt dies: „Es gibt keine Zeugen außer unserem Cousin, keine Video- oder Tonaufnahmen – die wären illegal gewesen. Aussage steht gegen Aussage.“ Brodda sagt aber auch, dass die Geschichte der jungen Familie kein Einzelfall sei: „Wir erleben in unserer Beratung immer wieder Fälle, in denen Vermieter extrem übergriffig oder irrational bis rassistisch auftreten und ihre Mieter bedrängen.“
Der hier geschilderte Fall scheint seiner Ansicht aber darüber hinaus zu gehen. Bei „alltäglichen Quälereien“ sei es oft schwierig, die Situation aufzulösen, da auf jeden einzelnen Vorfall reagiert werden müsste und jeder einzelne Vorfall für sich genommen nicht für eine Kündigung reichen würde.
Für die Familie geht es um mehr als den eigenen Fall. „Wir wollen zeigen, dass so etwas in Deutschland nicht hinnehmbar ist – besonders wenn Rassismus sich in solch einem Abhängigkeitsverhältnis zeigt“, sagt Khang L.. „Wir haben auch das Recht, in Frieden zu leben, wie jeder andere in diesem Land.“
Rassismus auf dem Wohnungsmarkt ist in Deutschland Alltag
Tatsächlich ist Rassismus auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland Alltag. Das belegt eine Studie aus dem Jahr 2025. Für den Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor „Gewohnt ungleich: Rassismus und Wohnverhältnisse“ wertete das DeZIM die Angaben von rund 9500 Menschen aus, die sich selbst als schwarz, asiatisch, muslimisch oder osteuropäisch sowie als Deutsche mit und ohne Migrationshintergrund definieren.
Laut dem Bericht leben von Rassismus betroffene Personen durchschnittlich auf engerem Raum, besitzen deutlich seltener Wohneigentum und sind häufiger unsicheren Mietverhältnissen wie Befristungen, Index- und Staffelmieten ausgesetzt. Sie sind außerdem überdurchschnittlich oft von Wohnkosten überlastet und von Wohnraummängeln sowie höheren Umweltbelastungen betroffen.
Ái Linh C., die als Fachkraft aus Vietnam nach Deutschland kam und mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hat, musste nicht nur im Mietverhältnis Rassismus erfahren. Bei einem früheren Arbeitgeber hörte sie Aussagen wie: „Ihr seid wie die Mäuse im Labor.“ „Viele Leute aus asiatischen Kulturen schweigen aus Scham oder Angst“, sagt Khang L., der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. „Aber wir wollen anderen zeigen, dass man sich wehren kann und muss.“
Info
Rechte der Mieter Rassismus durch Vermieter oder auf dem Wohnungsmarkt ist ein in Deutschland belegtes und weit verbreitetes Problem, das vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten wird. Betroffene haben Rechte und können sich zur Wehr setzen.
Beweise sammeln Dokumentieren Sie Vorfälle, speichern Sie E-Mails oder Nachrichten und notieren Sie sich Namen von Zeugen.
Beratung suchen Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet kostenlose und vertrauliche Beratung an und informiert über Ihre Rechte und nächsten Schritte.
Mieterverein oder Anwalt Mietervereine oder ein Fachanwalt für Mietrecht können Sie rechtlich vertreten und unterstützen.
Schadensersatz fordern Bei nachweislicher Diskriminierung, etwa durch die Benachteiligung bei der Wohnungsvergabe aufgrund des Namens, können Vermieter oder beteiligte Makler zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen bestätigt. (anj)