Rastatter Prozesse begannen vor 75 Jahren Hinrichtung in der Kiesgrube

Das Tribunal général tagt von März 1946 an im Ahnensaal des Rastatter Barockschlosses: Hier werden 117 NS-Verbrecher zum Tode verurteilt. Foto: Bundesarchiv

Parallel zu den Nürnberger Prozessen hat ein französisches Tribunal in Rastatt Naziverbrecher abgeurteilt. Vor 75 Jahren begann dieses Sondergericht mit seiner Arbeit. Es verhängte und ließ noch Todesstrafen vollstrecken, als diese in Deutschland bereits abgeschafft waren.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Rastatt - Schüsse hallen durch die alte Kiesgrube bei Sandweier, einem Dorf in der Rheinebene, das heute ein Stadtteil von Baden-Baden ist. Die Schüsse gelten zwei Männern. Sie sind beide tätowiert. Die unter ihrem Arm verewigte Blutgruppe hilft ihnen aber nichts. Hier wird ein Todesurteil vollstreckt. Es handelt sich um eine der letzten Hinrichtungen auf bundesdeutschem Boden.

 

Dabei heißt es in Artikel 102 des Grundgesetzes, das gut ein Jahr vor jener Erschießung in Kraft getreten ist: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Daran fühlt sich das Tribunal général der französischen Besatzungsmacht nicht gebunden, das bis März 1956 seinen Sitz im nahen Rastatt hatte. Das Sondergericht war heute vor 75 Jahren installiert worden, um NS-Verbrechen zu ahnden. Nach Gründung der Bundesrepublik sollte das eigentlich die deutsche Justiz erledigen. Doch die Franzosen misstrauten ihr – auch im Fall der beiden in Sandweier erschossenen Männer.

Die Exekution hat eine verworrene Vorgeschichte. Sie illustriert, auf welchen Irrwegen die Gerechtigkeit sich in den Nachkriegswirren manchmal verlaufen hat. Delinquent Nummer eins, Fritz Suhren (Jahrgang 1908), war ein Nazi alten Schlags. Nach der Reichstagswahl 1928, als Hitlers Partei mit 2,6 Prozent der Stimmen noch eine Splittergruppe ist, tritt er der SA bei. 1931 wechselt Suhren zur SS, wird später an deren „Unterführerschule“ in Dachau ausgebildet. Dort rügen seine strammen Kumpane aber „mangelnde Führungsqualitäten“.

Das qualvolle Sterben im KZ Ravensbrück

Dennoch wird Suhren 1942 Kommandant im Konzentrationslager Ravensbrück, dem größten Frauen-KZ im sogenannten Altreich. Einschlägige Erfahrungen sammelt der friesische SS-Sturmbannführer zuvor in Sachsenhausen. Schon dort soll er eine Mordaktion an kranken und arbeitsunfähigen Lagerinsassen organisiert haben und auch an der Liquidation sowjetischer Kriegsgefangener mitbeteiligt gewesen sein. 13 000 russische Soldaten werden in Sachsenhausen umgebracht, während Suhren in dem Lager stationiert ist.

In Ravensbrück halten die Nazis insgesamt mehr als 130 000 Jüdinnen, Kommunistinnen, Widerstandskämpferinnen, Zeuginnen Jehovas sowie Sinti und Roma gefangen, darunter viele Französinnen – was das spätere Interesse der französischen Justiz an Fritz Suhren erklärt. Unter den Lagerinsassen sind zum Beispiel Denise Madeleine Bloch und Germaine Tillion, beides Agentinnen der Résistance. Während Suhren das Kommando führt, werden KZ-Gefangene aus Ravensbrück als Zwangsprostituierte in andere Lager deportiert, Sinti- und Roma-Frauen zwangssterilisiert. Andere müssen grausame medizinische Experimente über sich ergehen lassen: Es werden ihnen die Beine aufgeschlitzt und Gasbrand-Erreger injiziert. Die Frauen nennen sich selbst „Kroliki“. Das ist polnisch und heißt „Kaninchen“. Die Nazis missbrauchen sie als Versuchskaninchen. Sie erleiden schlimmste Torturen und sterben einen qualvollen Tod. Insgesamt kommen 28 000 Frauen in dem Lager ums Leben. Was ihnen unter Suhrens Kommando widerfahren ist, hat die britische Journalistin Sarah Helm für ihr Buch „Ohne Haar und ohne Namen“ in Gesprächen mit Überlebenden recherchiert.

Im Oktober 1944 soll Lagerkommandant Suhren von SS-Führer Heinrich Himmler persönlich den Befehl erhalten haben, es hätte „monatlich 2000 Leute zu sterben“. Anfang des Jahres 1945 wird in Ravensbrück eine provisorische Gaskammer erbaut. Wenige Tage vor Kriegsende, als die Rote Armee sich anschickt, das Lager zu befreien, suchen Suhren und sein SS-Komplize Pflaum das Weite. Sie nehmen die französische Agentin Odette Sansom als Geisel mit auf ihre Flucht, werden jedoch bald erkannt, verhaftet und in dem ehemaligen KZ Neuengamme bei Hamburg interniert. Die zwei Nazis können indes auch von dort entkommen.

Der Beutehandel wird Suhren zum Verhängnis

Unterdessen haben die Alliierten Ende 1945 mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 eine Rechtsgrundlage geschaffen für Prozesse gegen NS-Verbrecher. Die spektakulärsten dieser Prozesse finden in Nürnberg statt. Doch die Franzosen installieren für ihre Besatzungszone, welche die heutigen Bundesländer Rheinland-Pfalz, das Saarland und den Süden von Baden-Württemberg umfasst hat, am 2. März 1946 ein Tribunal général in Rastatt sowie insgesamt 90 Tribunaux sommaire und 15 Tribuneaux intermediaires für die nachrangigen Instanzen auf Kreis- und Bezirksebene. „Frankreich wollte keine Rache üben, sondern lediglich Nazismus und Militarismus bestrafen und ausrotten“, so die Historikerin Edith Raim in einer Studie über die „Justiz zwischen Diktatur und Demokratie“.

Das Rastatter Tribunal sollte eigentlich nur für Verbrechen zuständig sein, die auf dem Terrain der französischen Besatzungszone begangen worden sind. „Von dieser Regel gab es einige Ausnahmen“, schreibt die Münchner Historikerin Claudia Moisel. Zu den Ausnahmen zählten der Tatort Ravensbrück und alles, was Denise Madeleine Bloch, Germaine Tillion, Odette Sansom und deren Leidensgenossinnen dort zu erdulden hatten.

Der Lagerkommandant Suhren ist inzwischen in Bayern untergetaucht. Er nennt sich Herbert Pakusch und arbeitet in einer Brauerei. Mehrfach reist er jedoch wieder nach Hamburg. Bei seiner Flucht aus Ravensbrück hatte er Wertsachen von Gefangenen an sich genommen: Devisen, Zahngold, Ringe und Uhren. Damit versucht er zu handeln. Das wird ihm zum Verhängnis. Im Sommer 1949 nimmt ihn das amerikanische Militär fest. In der Haft leugnet Suhren jedoch jegliche Verbrechen im KZ. Ende Juli 1949 liefern ihn die Amerikaner in die französische Zone aus. Der ehemalige SS-Offizier wird nach Rastatt überstellt.

Misstrauen gegenüber der deutschen Justiz

Zwischenzeitlich hatte sich in Westdeutschland ja wieder ein demokratischer Staat mit eigener Justiz etabliert. Diese findet zunächst aber nicht das volle Vertrauen der französischen Militärverwaltung. „Die Franzosen waren länger als die anderen westlichen Besatzungsmächte mit der Verfolgung der NS-Straftäter befasst“, urteilt die Historikerin Raim. „Briten und Amerikaner bedienten sich der französischen Militärgerichtsbarkeit, nachdem sie selbst ihre Zuständigkeit für NS-Verbrechen bereits aufgegeben hatten.“ Welche Motive für die französische Besatzungsmacht maßgeblich sind, bleibt unklar. Raim fasst es so zusammen: „Ob es Misstrauen gegenüber deutschen Gerichten war oder schlicht Pragmatismus, der die Übertragung in deutsche Hände verhinderte, ist nicht bekannt.“

Vereinzelt wird deutschen Richtern durchaus unterstellt, „dass sie sich nicht zu einer Rechtsauffassung im Dienste eines demokratischen Ideals hätten aufschwingen können“. Charles Furby, Generaldirektor der Justiz in der französischen Zone, fordert „einen Wandel des Geistes“ ein, der die Deutschen und ihre Justiz „zur Demokratie erst qualifizieren“ würde. In einem Verfahren Anfang 1947 prangert er örtliche Richter an, „die heute noch an die Irrlehren glauben, die zum Nationalsozialismus und zu Hitler, zu den furchtbaren Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten gegen antinazistische Deutsche, zu dem Überfall auf unser Land und zu dem Martyrium unserer Deportierten, Erschossenen und Gefolterten geführt haben“.

Für das beklagte Martyrium französischer Landsleute werden Männer wie Fritz Suhren belangt. Doch er streitet alles ab. Noch als Angeklagter soll er ehemalige KZ-Häftlinge im Zeugenstand angeherrscht haben: „Die Aussagen sind lächerlich!“ Über den Prozessverlauf ist allerdings wenig bekannt. Es gebe „lediglich eine Splitterüberlieferung“ von den Rastatter Prozessen, schreibt Martin Walter, Kreisarchivar in der badischen Stadt. Die Franzosen haben die Prozessakten mit einer Sperrfrist von 100 Jahren belegt, die bis 2046 andauert. Bisher konnten erst wenige Wissenschaftler Einblick nehmen. Einige Details erschließen sich aus zwei Nachlässen, allerdings nichts zum Fall Suhren. Helga Stödter, eine junge deutsche Anwältin, die im Alter von 24 Jahren zur „Offizialverteidigerin“ beim Rastatter Tribunal ernannt worden ist, hat dem Kreisarchiv umfangreiche Notizen hinterlassen, ebenso der in Colmar geborene Jurist Paul-Julien Doll, ein Mitarbeiter der Anklage. Das Tribunal, das im Schatten der Nürnberger Prozesse weitgehend in Vergessenheit gerät, tagt im Ahnensaal des Rastatter Schlosses, dem größten und schmuckvollsten Raum in der Beletage des Barockbaus. Die Fresken an den Wänden zeigen sinnigerweise viele Gefangene – allerdings aus früherer Zeit. Es sind die Feinde des als „Türkenlouis“ bekannten Erbauers, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden.

Von 117 Todesurteilen werden 59 vollstreckt

An Verhandlungstagen werden die Angeklagten, eskortiert von Schützenpanzern, vom alten Festungsgefängnis ins Schloss chauffiert. Die Verhandlungen finden öffentlich statt. Sie werden, wie in Nürnberg, simultan übersetzt und im Radio übertragen. Der Fernsehsender Arte erinnert Anfang Mai mit einem 90-minütigen Dokudrama an die Rastatter Prozesse, das später in gekürzter Fassung auch in der ARD zu sehen sein wird.

Insgesamt verhandelt das französische Tribunal 341 Fälle mit 890 Angeklagten. 117 werden zum Tode verurteilt, 59 der verhängten Todesstrafen vollstreckt. Dafür lassen die Franzosen 1946 eigens eine Guillotine anfertigen, die sich heute im Besitz des Badischen Landesmuseums befindet und im Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg zu sehen ist. Zur Zeit der Rastatter Prozesse steht das Fallbeil in einem Nebenbau der früheren Bastion. Jetzt befindet sich dort ein Hallenbad.

Die beiden SS-Männer Fritz Suhren und Hans Pflaum werden am 10. März 1950 zum Tode verurteilt. Die Exekution erfolgt am 12. Juni. Es waren wohl die letzten Hinrichtungen in jener Kiesgrube – jedenfalls die beiden letzten in Rastatt verhängten Todesurteile. Sämtliche Spuren sind heute verwischt.

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