Reaktion auf Nopper-Aussage Lebenshilfe: Stadt zahlt viel zu spät – rund eine halbe Million Euro offen

Sozialer Dienstleister für Menschen mit Behinderung in Stuttgart: die gemeinnützige Lebenshilfe mit Sitz in Vaihingen. Foto: Jan Sellner

Der Chef der Lebenshilfe Stuttgart äußert sich zur Schlaraffenland-Debatte. Andreas Galts wirft der Stadt erhebliche Versäumnisse bei Leistungen für Menschen mit Behinderung vor.

Stadtleben/Stadtkultur: Jan Sellner (jse)

Als Oberbürgermeister Frank Nopper jüngst in unserer Zeitung den „Abschied vom Schlaraffenland“ verkündete, spielte er damit auch auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) an. Es sei ein Beispiel dafür, dass der Bund Kosten auf die Kommunen abwälze. Andreas Galts, Vorstand der Lebenshilfe Stuttgart, sieht dagegen die Stadt in der Verantwortung. Sein Vorwurf: sie komme ihren Verpflichtungen nicht nach.

 

Herr Galts, wie ist die „Schlaraffenland“-Aussage des OB bei Ihnen angekommen? Er hat mittlerweile klargestellt, dass er bei Menschen mit Behinderung nicht sparen wolle, beklagt aber die hohen Kosten durch das Bundesteilhabegesetz.

Galts: Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Wir als Leistungserbringer schließen dazu Verträge mit der Stadt. Derzeit sind wir aber gezwungen, an vielen Stellen in erheblichem Umfang in Vorleistung zu gehen. Das ist für viele von uns, insbesondere die kleinen und mittelständischen Träger, mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden. Wir erleben eine ganz dramatische Situation. Da vom Schlaraffenland zu sprechen, ist ein riesengroßer Fauxpas. Der OB ist anscheinend nicht darüber informiert, dass seine Behörde ihren vertraglichen Verpflichtungen nach dem BTHG an vielen Stellen seit längerem nicht nachkommt. Natürlich wissen wir, dass wir in wirtschaftlich schwierigen Zeiten leben, gerade für Stuttgart als Landeshauptstadt ist es jedoch nicht angebracht, mit einem derartigen Negativbeispiel voranzugehen und den Hebel bei den Schwächsten unserer Gesellschaft anzusetzen.

Wie hoch sind Ihre Außenstände?

Wir haben Außenstände in Höhe von rund 500 000 Euro aufgrund von nicht bezahlten Rechnungen seitens der Behörden für Leistungen, die wir nachweislich vereinbarungsgemäß erbracht haben!

Wie kommt es zu diesen Außenständen? Wo liegt das Problem?

Das Sozialamt der Stadt Stuttgart ist bisher nicht in der Lage, die Leistungsgewährung nach dem Bundesteilhabegesetz vertragsgemäß umzusetzen. Bei den Bewilligungsverfahren für die Leistungsempfänger, also für die Menschen mit Behinderung, werden schon lange keine Fristen mehr eingehalten, und wir müssen dadurch häufig in Vorleistung gehen, wodurch unsere Liquidität massiv belastet wird. Das wirtschaftliche Risiko ist für uns so schlicht nicht mehr tragbar.

Andreas Galts, Vorstand der Stuttgarter Lebenshilfe Foto: Lebenshilfe Stuttgart

Ist das ein technisches Problem?

Nach Aussagen des Sozialamtes gibt es technische Probleme. Wir als Leistungserbringer tun uns jedoch schwer, nach unseren Erfahrungen dem auch Glauben zu schenken, denn das geht schon zu lange und irgendwann müssen die technischen Probleme auch mal behoben sein. Wir leben ja nicht mehr im 18. Jahrhundert. Außerdem entbindet dies die Behörden nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen.

Worin sehen Sie die Gründe für die Verzögerung?

Das Sozialamt hat sich offenbar nicht rechtzeitig auf das Bundesteilhabegesetz und die damit verbundene Umsetzung des Landesrahmenvertrags vorbereitet. Das BTHG kam aber nicht von heute auf morgen. Meines Erachtens haben die zuständigen Behörden es versäumt, sich rechtzeitig auf diese Veränderungen vorzubereiten und ihre internen Abläufe entsprechend umzustellen. Man hat nicht dafür gesorgt diesen Prozess gut und wirtschaftlich und vor allem im Sinne der Menschen mit Behinderung umsetzen zu können. Das setzen andere Kommunen nach unseren Erfahrungen deutlich besser um.

Welche Leistungsbereiche sind davon betroffen?

Das betrifft die Wohnangebote, die Arbeitsplätze in den Werkstätten und die Fachleistungen in den Fördergruppen, also die Individualleistungen für Menschen mit schwersten Behinderungen. Aber auch die Kindertagesstätten sind von den Kürzungen betroffen, wozu auch unsere inklusive Kindertagesstätte am Wallgraben in Stuttgart-Vaihingen gehört. Es geht da im Wesentlichen um die Anerkennung von Personalkosten und die Bewertung des tatsächlichen Betreuungsbedarfs. Betroffen ist im Grunde die gesamte soziale Infrastruktur. Besonders schlimm ist es bei der Assistenz fürs Wohnen – bei den besonderen Wohnformen, wie das stationäre Wohnen heute heißt und bei den ambulanten Wohnangeboten.

Wie lange müssen Sie auf die Leistungsgewährung durch die Stadt warten?

Unterschiedlich lange. In der Regel vergehen Monate, in einigen Fällen sind es bis zu 12 und sogar 18 Monaten - das ist viel zu lange, wir haben ja unbefristete Arbeitsverträge nach Tarif mit unserem Personal. Mit jedem Tag, an dem die Gelder nicht kommen und wir Personal vorhalten müssen, sind wir defizitär.

Und wie lange können Sie diese Unterfinanzierung durchhalten?

Die großen kirchlichen Verbände wie Caritas oder Diakonie haben meist einen längeren Atem, doch gerade die kleineren und mittelständischen Träger haben diesen langen Atem nicht und müssen nicht selten in die Fremdfinanzierung gehen oder auf Rücklagen zurückgreifen, die im Grunde dafür nicht vorgesehen sind. Das ist eine desolate, nicht weiter hinzunehmende Situation. Wir müssen bei den Leistungsverhandlungen mit der Stadt jeden Cent unserer Kosten transparent offen legen. Wenn dann vom Schlaraffenland gesprochen wird, haut das dem Fass den Boden raus. Im Übrigen gehen wir zwischenzeitlich auch rechtlich gegen die Behörden vor und haben mit einer unserer Gesellschaften das erste gerichtliche Mahnverfahren gegen die Stadt Stuttgart beantragt.

OB Nopper beklagt stark gestiegene Kosten durch das Bundesteilhabegesetz. Es sollte Länder und Kommunen doch aber ursprünglich entlasten . . .?

Niemand hat gesagt, dass die Umsetzung des BTHG ein Sparmodell ist. Das Gesetz macht Leistungen individueller und passgenauer – wir sprechen in der Fachwelt von der Personenzentrierung, von mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Dieses Gesetz ist eine sehr gute Sache, doch die Umsetzung kostet Geld. Das gehört zur Wahrheit dazu. Bedingt durch die Corona-Jahre, den Ukraine-Krieg und die wirtschaftliche Krise hatte das BTHG leider maximal schlechte Startvoraussetzungen. Wenn man als Stadt jetzt allerdings 470 000 Euro für ein Stuttgart-Selfie-Schild ausgibt und gleichzeitig von einem Schlaraffenland bei Menschen mit Behinderung spricht, dann das ist schon eine Posse.

Zur Person

Biografie
Andreas Galts, Jahrgang 1970, ist seit mehr als 30 Jahren in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung tätig unter anderem im Landkreis Karlsruhe bei den Lebenshilfen Karlsruhe und Bruchsal-Bretten.

Biografie
Die Lebenshilfe Stuttgart ist ein gemeinnütziger Verein. Er sieht sich als sozialer Dienstleister für Menschen mit Behinderung mit Angeboten in der Beruflichen Bildung, Arbeit, Wohnen oder Freizeit.

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