Rechte und Pflichten Was wir der Gesellschaft schulden

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Der Staat wird oft als eine Art Lieferdienst missverstanden. Er soll Sicherheit, Wohlstand und Freiheit garantieren. Doch welchen Beitrag kann jeder einzelne leisten?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Pflicht ist ein Wort, das in vielen Ohren nach vorgestern klingt. Wer will sich schon gerne an Pflichten erinnern oder sich Pflichten aufbürden lassen. Das gilt erst recht, wenn diese wie eine Dienstpflicht mühselig oder wie die Wehrpflicht auch noch gefährlich werden könnten. Das Für und Wider solcher Pflichten, die aktuell zur Diskussion stehen, lenkt den Blick auf eine unbequeme Frage: Was schulden wir eigentlich dem Staat?

 

Allein die Frage erscheint provokant. Das gilt auch dann noch, wenn an Stelle des Staates die „Gesellschaft“ oder die „Allgemeinheit“ stünde. Die herausfordernde Frage zielt auf den vermeintlichen Widerspruch zwischen Rechten und Pflichten.

„Der Staat ist um des Menschen willen da“

Als Bürger sind sich die meisten ihrer Rechte sehr wohl bewusst. Pflichten hingegen sind für viele eine Zumutung. Warum kommt uns das Wort „Recht“ eher modern vor, das Wort „Pflicht“ aber wie eine Hinterlassenschaft des Obrigkeitsstaates?

In diesem Zwiespalt waren schon die Väter und Mütter unserer Verfassung gefangen. Ihr erster Entwurf für das Grundgesetz begann mit einem Satz, den heute noch die meisten unterschreiben würden, ohne lange darüber nachzudenken: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um den Staates willen.“

Ist der Staat nur eine Art Servicegesellschaft?

Der Staat, einst Instrument der Obrigkeit, wurde damit zur Dienstmagd degradiert. Die Bürger einer Demokratie sind keine Untertanen. Gleichwohl findet sich der mehrheitsfähige Satz nicht mehr in der Endfassung des Grundgesetzes. Wenn heute jedoch eine Volksabstimmung anberaumt würde, wäre es nicht verwunderlich, wenn just diese Phrase zum Motto der Bundesrepublik 4.0 erhoben würde. Der Staat habe uns vorrangig zu dienen. Umgekehrt lehnen das die meisten eher ab – sofern sie keinen Beamtenstatus haben. Dieses kollektive Missverständnis geistert durch viele Köpfe.

Die Erwartungen an den Staat sind kolossal: Er soll uns vor russischen Angriffen und islamistischen Attentaten schützen, vor der Inflation und vor den Folgen des Klimawandels. Er soll die Rente sichern, Altersheime, Kitaplätze und Klinikbetten in ausreichender Zahl bereitstellen, eine Bahn ohne Verspätungen und Autobahnen ohne baufällige Brücken. Der Staat ist in den Köpfen der meisten Bürger so etwas wie ein Risikomanager in vielerlei Belangen – eine Art Servicegesellschaft, deren umfassende Fürsorge ohnehin schon beim Finanzamt bezahlt sei. Stimmt das eigentlich? Erkaufen wir uns mit unseren Steuern gewissermaßen Vollpension beim Staat? Die Rechnung geht für viele nicht auf – vor allem für jene Generation nicht, die etwa besonders vehement gegen eine Wehrpflicht aufbegehrt. Sie hat im Regelfall noch wenig an Steuern bezahlt, dafür aber reichlich staatliche Fürsorge in Anspruch genommen, die sehr viel Steuergeld kostet: Ein Kitaplatzes schlägt laut Statistischem Bundesamt mit 12 300 Euro im Jahr zu Buche – die Gebühren decken das nur zu einem Bruchteil ab. Die schulische Betreuung kostet rund 10 000 Euro pro Kopf und Jahr, ein Studienplatz im Schnitt 36 500 Euro jährlich allein bis zum Bachelorexamen. Folglich stehen alle nach Abschluss ihrer Berufsausbildung beim Staat tief in der Kreide – Akademiker gar mit mehr als 250 000 Euro. Da müssen Durchschnittsbürger lange Steuern bezahlen, bis die Schuld abgetragen ist.

Demokratie als Zumutung oder Konsumentendemokratie?

Die Bürger glaubten aber zusehends, „dem politischen Gemeinwesen nichts zu schulden, ihm voller Rechte, aber ohne Pflichten gegenüberzustehen“. So formuliert es der Stuttgarter Politikwissenschaftler Felix Heidenreich in seinem Buch über „Demokratie als Zumutung“. Er warnt vor der weit verbreiteten Erwartung, den modernen Staat mit einem politischen Lieferservice zu verwechseln, mit einer „Konsumentendemokratie“. Leider herrsche jedoch die Haltung vor, „wonach eine Demokratie eine Art Supermarkt darstellt, in dem Kunden möglichst schnell da bekommen sollen, was sie wünschen“.

Mit dem Staatsverständnis hat sich nach Ansicht des Mannheimer Politikwissenschaftlers Peter Graf Kielmansegg auch die Ansichten über Freiheit gewandelt. Für viele Zeitgenossen stehe die „Freiheit der Selbstentfaltung“ im Vordergrund. Wenn von Freiheit die Rede ist, denken sie an die kommode Freiheit des Tun und Lassens nach eigenem Gusto, weniger an die riskante Freiheit, auf sich selbst gestellt zu sein – und schon gar nicht an die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen ihrer Freiheit durch eigenes Engagement abzusichern.

Die Bürger müssen ihre Schlafmützen vom Kopf ziehen

Schon der Erfinder jenes wohlgefälligen Satzes, mit dem unsere Verfassung eingeleitet werden sollte, war sich dieses Dilemmas durchaus bewusst. Die eingängige Formel, wonach der Staat um der Menschen willen da sei und nicht umgekehrt, hatte der württembergische Sozialdemokrat Carlo Schmid in den Entwurf des Grundgesetzes geschrieben. Er träumte aber keineswegs von einer „Konsumentendemokratie“. Vielmehr wollte Schmid die Bürger dazu bringen, dass sie „ihre Schlafmützen vom Kopfe ziehen und selber tätig werden“.

Nun sind Schlafmützen inzwischen aus der Mode gekommen. Ebenso die Ansicht, dass Staatsbürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben – dass sie etwa „ selber tätig werden“ sollten, um den Fortbestand der Demokratie zu sichern. Die Tendenz zu überbordenden Erwartungen im Kontrast zu einem unterentwickelten Engagement für die Gemeinschaft verbirgt sich heutzutage unter Baseballkappen. Das Vermächtnis, das in Carlo Schmids Appell zum Ausdruck kommt, behält aber seine Gültigkeit.

Von Pflichtgefühl entwöhnt?

Von Pflichten ist in unserer Verfassung tatsächlich selten die Rede. Alle verpflichtenden Dienste für den Staat und die Gesellschaft mit Ausnahme des Schöffenamts wurden außer Kraft gesetzt. Das erklärt vielleicht ein Stück weit die Aufwallungen gegen eine Wiederkehr der Wehrpflicht. Was Pflichten angeht, herrscht eine gewisse Entwöhnung bei deutschen Staatsbürgern – vor allem bei denen, die es geworden sind, als Wehrpflicht und Zivildienst schon Geschichte waren.

Ganz anders zu Zeiten, als die Demokratie in Deutschland installiert wurde: In der Weimarer Reichsverfassung fand sich ein eigenes Kapitel zu den „Grundpflichten der Deutschen“. Ihr Artikel 132 besagt: „Jeder Deutsche hat (...) die Pflicht zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten.“ Und der nächsten Artikel: „Alle Staatsbürger sind verpflichtet, (...) persönliche Dienste für den Staat und die Gemeinde zu leisten.“

Pflichten sind eine Art Kompensation von Rechten

Ein Relikt davon hat sich in der baden-württembergischen Gemeindeordnung erhalten. Der fünfte Absatz des Paragrafen zehn verpflichtet Bürger zu „Hand- und Spanndiensten“, sofern es das Gemeinwohl erfordert. Damit sind Räumarbeiten oder Hilfsdienste im Katastrophenfall gemeint. Das heißt konkret: anpacken, nicht nur gaffen – und glauben, alles besser zu wissen.

Kluge Köpfe haben sogar darüber nachgedacht, ob Pflichten nicht überhaupt als unverzichtbares Gegenstück zu Rechten zu verstehen seien. Nur so funktioniert, was der französische Aufklärer Jean-Jacques Rousseau einmal als „Gesellschaftsvertrag“ bezeichnet hat: Bürgerpflichten treten neben bürgerliche Rechte. 1997 haben prominente Staatsmänner und Intellektuelle den Menschenrechten sogar eine „Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten“ zur Seite gestellt. Zu den Erstunterzeichnern zählte der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt, dessen abgeklärter Pragmatismus heute noch viele Verehrer hat.

Was können wir selbst tun, um unsere Freiheit zu verteidigen?

Die 19 Artikel dieser Erklärung könnten jede Schulordnung ersetzen und müssten eigentlich Pflichtlektüre werden für jeden und jede, die sich Staatsbürger nennen möchten. Es geht um Freundlichkeit, Verständnis, Hilfsbereitschaft, Wahrhaftigkeit und Toleranz – allesamt Haltungen, die mit Carlo Schmids „Schlafmützen“ ein bisschen aus der Mode gekommen sind.

Was spricht eigentlich dagegen, diesen Anstandspflichten aus freien Stücken weitere hinzuzufügen? Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich ab und an fragen, wie er (oder sie) der Allgemeinheit dienen könnte. Das ist auch keine Frage des Alters. Wir alle wären gut beraten, immer mal wieder darüber nachzudenken, welchen Beitrag wir zu einer funktionierenden Gesellschaft leisten könnten. Was können wir selbst tun, um all die Rechte und Freiheiten zu verteidigen, die unser Staat seinen Bürgern garantiert? Dazu müssten noch nicht einmal alle zur Waffe greifen – was die umstrittene Wehrpflicht ohnehin nicht intendiert.

„Freiheit besteht nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten“

„Freiheit besteht nicht in erster Linie aus Privilegien“, schreibt der alles andere als staatshörige Schriftsteller Albert Camus, „sondern aus Pflichten.“ Ein Pflichtbewusstsein in diesem Sinne stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gegen eine allgemeine Dienstpflicht lassen sich allenfalls egoistische oder phlegmatische Argumente vorbringen. Millionen Menschen verzichten auf solche Ausflüchte. Sie engagieren sich freiwillig und unentgeltlich im Dienste der Gesellschaft. Sie selbst und die meisten der anderen profitieren davon. Eine Dienstpflicht wäre für jene ein Denkanstoß, die nur profitieren und denen niemals selbst einfallen würde, dass sie sich dafür erkenntlich zeigen könnten.

Ehrenamtliches Engagement – wie sich die Dienstpflicht auch übersetzen ließe – hält die Gesellschaft überhaupt erst zusammen. Es ist ein Motor der Demokratie. Es wäre ein Zeichen von Unmündigkeit, wenn wir als Bürger immer nur darauf warten würden, dass der Staat alles richtet, sich um alles kümmert. Vieles davon können Bürger selbst besser und billiger erledigen als Beamte.

„Wenn alle dienen, ist allen gedient“

Im Ehrenamt packen Freiwillige gemeinsam mit anderen an, die ihnen ansonsten fremd sind – und fremd geblieben wären. Was ließe sich mehr für das oftmals vermisste „Wir-Gefühl“ tun? Die Bereitschaft, sich freiwillig auf Pflichten zu Gunsten anderer einzulassen, erfordert ein Minimum an Demut und Empathie. Insofern ist ein solches Engagement auch eine Schule für das Leben. Es fördert Toleranz und Kompromissbereitschaft, die Akzeptanz anderer Ansichten und Lebensstile, den Blick hinter die Mauern der eigenen Echokammern. Ein solches Pflichtbewusstsein ist der praktizierte Widerspruch gegen Egoismus und eine bloße Anspruchshaltung – das Gegenteil von „Konsumentendemokratie“.

Zu Beginn der seit mehr als einem halben Jahrhundert andauernden Debatte über die Wehrpflicht schrieb der Publizist Sebastian Haffner einmal: „Wenn alle dienen, ist allen gedient.“ Damit ist eigentlich alles gesagt.

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