Ganz sicher ist in Bayern politisch auch nicht alles Gold, was glänzt. Aber bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, hätte Baden-Württemberg sich durchaus eine Scheibe vom Vorgehen der weiß-blauen Staatsregierung abschneiden können: Die hat schon 2023 angekündigt, dass sie 130 000 neue Betreuungsplätze für Grundschüler schaffen und aus dem Landesetat fördern wird. Zwei Jahre später fehlt eine solche Festlegung im Südwesten immer noch.
Wie viele zusätzliche Plätze tatsächlich an den Grundschulen landauf landab geschaffen werden, ist ein Jahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs weder beim Kultusministerium noch bei den Regierungspräsidien zu erfahren. Das ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass aus den 1100 Kommunen Baden-Württembergs bis 22. April 2024 rund 800 Anträge auf Investitionsförderung genau für dieses Projekt gestellt worden sind. Unbefriedigend ist es, weil bis zu dem Stichtag am 15. März, an dem interessierte Eltern ihre vor der Einschulung stehenden Kinder für die im August 2026 beginnende Ganztagsbetreuung in der Grundschule anmelden müssen, nur noch 13 Monate bleiben. Niemand weiß aktuell, welche Grundschulen wie viele zusätzliche Betreuungsplätze bis nächstes Jahr schaffen. Wie der Rechtsanspruch im Land umgesetzt wird, ist damit noch eine echte Blackbox für die betroffenen Eltern, Schüler und Schulen.
Es gibt bereits kommunale Angebote
Nun handelt es sich bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung um ein Mammutprojekt, das Schul- und Kommunalpolitikern in allen westdeutschen Flächenländern Schweißperlen auf die Stirn treiben kann. Denn der Nachholbedarf ist überall hoch – in Bayern, wo erst 51 Prozent der Grundschüler Betreuungsangebote wahrnehmen, ist der Rückstand sogar besonders groß. Da sieht es in Baden-Württemberg besser aus: An den meisten der 2400 Grundschulen im Land gibt es bereits kommunale Angebote zur Betreuung. Sie werden laut der jüngsten Umfrage des Kultusministeriums von 57 Prozent der Erst- bis Viertklässler genutzt.
Aber mit dem Betreuungsumfang, den der Rechtsanspruch zusichert, sind die bisherigen, meist kürzeren Betreuungszeiten nicht vergleichbar: Ab 2026 haben alle Erstklässler, ab 2029 alle Grundschüler ein Recht auf acht Stunden Betreuung an jedem Werktag und das in 48 Wochen pro Jahr. Die Betreuungsgarantie erstreckt sich auch auf große Teile der Ferien. Für die Organisatoren ist allein das eine Revolution.
Wie hoch ist der Bedarf?
In Baden-Württemberg haben 2026 rund 115 000 Erstklässler ein Recht auf ganztägige Betreuung an der Grundschule; 2029 werden es etwa 455 000 Grundschüler von der ersten bis zur vierten Klasse sein. Laut dem jüngsten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (Gafög) liegt der Südwesten mit seinen Ausbaunotwendigkeiten – zwischen 48 000 und 76 000 zusätzlichen Plätzen bis 2029 – in allen errechneten Szenarien ziemlich genau im westdeutschen Durchschnitt.
Eine Gretchenfrage ist, wie viel Nachfrage es nach der maximalen Betreuungszeit von acht Stunden täglich in 48 von 52 Wochen überhaupt gibt. Das weiß aktuell wirklich keiner. Ausgehend von bisherigen Traditionen und Erfahrungen geht der Gafög-Bericht von einem Ganztagsbedarf von 64 Prozent im Bundesdurchschnitt und von 58 Prozent in Westdeutschland aus. Auf „maximal zehn Prozent“ taxiert dagegen ein Experte aus Baden-Württemberg die Nachfrage nach der maximalen Betreuungszeit im Land. Er kennt nicht nur den Sachstand bei der Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs, sondern zieht auch die bisher stets große Zurückhaltung der hiesigen Eltern gegenüber Ganztagsschulangeboten ins Kalkül.
Nicht überall die maximale Betreuungszeit
Schulpraktiker in den Kommunen gehen schon lange davon aus, dass längst nicht jede der 2400 Grundschulen die maximale Betreuungszeit anbieten wird. Mangels Nachfrage sei dies auch nicht geboten. Dass jeder den vollen Rechtsanspruch „am Wunschort“ einlösen kann, ist aus ihrer Sicht Illusion.
Festzulegen, wie groß die „zumutbare Entfernung“ zum Schulstandort ist, an dem der Rechtsanspruch in vollem Umfang einlösbar ist, ist nach Auffassung des Städtetags eine der wichtigen Hausaufgaben, die Kultusministerin Theresa Schopper schnell machen muss. Darüber hat der Verband seine Mitglieder Ende Januar informiert. Weiter heißt es, dass das Angebot in der Ferienzeit „noch weitmaschiger“ sein müsse. Im Klartext bedeutet das: Kinder, die die maximale Betreuung wollen, müssen in den Ferien noch weiter fahren als in der Unterrichtszeit.