Aufgrund des Ebola-Virus-Ausbruchs sollte man aktuell bei Reisen in einige Länder vorsichtig sein.
Nach dem Ausbruch des Ebola-Virus in der Demokratischen Republik Kongo und bestätigten Fällen in Uganda stellt sich für Reisende die Frage, welche Regionen derzeit gemieden werden sollten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Ausbruch als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite eingestuft. Eine pauschale Empfehlung, Grenzen zu schließen oder Reisen in die betroffenen Länder grundsätzlich zu verbieten, spricht sie jedoch derzeit nicht aus.
Was das Auswärtige Amt rät
Anders fallen die Reisehinweise des Auswärtigen Amts für die Demokratische Republik Kongo aus. Dort wird vor Reisen in mehrere Provinzen ausdrücklich gewarnt. Dazu gehören Maniema, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Ituri, Tshopo und Tanganyika sowie der nördliche Teil der Provinz Haut-Katanga. Auch vor Reisen in den Nationalpark Upemba in den Provinzen Haut-Lomami und Haut-Katanga wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich in Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert. Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten.
Der aktuelle Ebola-Ausbruch wurde nach Angaben des Auswärtigen Amts am 15. Mai 2026 in der kongolesischen Provinz Ituri gemeldet. Besonders betroffen sind demnach die Gesundheitszonen Mongwalu und Rwampara. Für die Provinz Ituri gilt eine Reisewarnung. Wer eine Reise in die Demokratische Republik Kongo plant, sollte die Hinweise daher sehr genau prüfen und nicht notwendige Reisen in das Land derzeit vermeiden.
Auch Uganda ist von dem Ausbruch betroffen. Nach Angaben der WHO bestätigte das Land am 15. Mai 2026 einen Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus nach einem importierten Fall aus der Demokratischen Republik Kongo. Ein weiterer importierter Fall wurde am 16. Mai in Kampala bestätigt. Zum Zeitpunkt der WHO-Meldung gab es keine Hinweise auf eine lokale Übertragung in Uganda.
Das Auswärtige Amt verweist in seinen aktuellen Uganda-Hinweisen dennoch auf ein Risiko. Wegen des regen Grenzverkehrs zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Uganda sei mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen. Reisende sollen sich streng an die Auflagen der Behörden halten. Zudem wird geraten, nicht notwendige Besuche in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, die Teilnahme an Beerdigungen und den Aufenthalt in großen Menschenmengen zu vermeiden.
Gefährdete Länder laut WHO
Die WHO sieht vor allem die Nachbarländer der Demokratischen Republik Kongo mit Landgrenzen als gefährdet an. Dazu gehören praktisch:
- Südsudan – wird von der WHO ausdrücklich als Risiko im Zusammenhang mit Ituri erwähnt.
- Uganda – bereits betroffen durch importierte Fälle.
- Ruanda
- Burundi
- Tansania
- Sambia
- Angola
- Republik Kongo
- Zentralafrikanische Republik
Hintergrund sind Bevölkerungsbewegungen, Handel, Reisen und die weiterhin unklare tatsächliche Ausbreitung des Ausbruchs. Besonders hervorgehoben wird das Risiko einer regionalen Ausbreitung aus der Provinz Ituri, unter anderem wegen der Nähe zu Uganda und Südsudan.
Was bedeutet das für Reisen?
Für Reisende ergibt sich daraus ein abgestuftes Bild: Von Reisen in die betroffenen und ohnehin sicherheitskritischen Regionen der Demokratischen Republik Kongo sollte derzeit abgesehen werden. Für Uganda besteht nach den vorliegenden Informationen keine pauschale Reisewarnung wegen Ebola, dennoch sollten Reisende die Entwicklung eng verfolgen und die Hinweise der Behörden beachten. Besonders vorsichtig sollten Personen sein, die sich in Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo, in Gesundheitseinrichtungen oder bei größeren Menschenansammlungen aufhalten.
Was ist über das Virus bekannt?
Ebola-Bundibugyo gehört zu den Ebola-Erkrankungen und kann schwer verlaufen. Nach Angaben der WHO lag die Sterblichkeit bei früheren Ausbrüchen dieser Virusvariante bei etwa 30 bis 50 Prozent. Einen zugelassenen Impfstoff oder spezifische Medikamente gegen das Bundibugyo-Virus gibt es demnach derzeit nicht; die Behandlung beruht vor allem auf früher Erkennung, Isolation, unterstützender medizinischer Versorgung und Kontaktverfolgung.
Reisende sollten nach den Empfehlungen der Behörden jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten vermeiden. Auch von Kontakt mit lebenden oder toten Wildtieren sowie vom Verzehr von Wildtierprodukten wird abgeraten. Wer sich in einer betroffenen Region aufgehalten hat und innerhalb von bis zu 21 Tagen Symptome entwickelt, sollte sich telefonisch an einen ärztlichen Dienst wenden, um das weitere Vorgehen abzuklären.