Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot am Inselbad an, dennoch gelang den Männern zunächst die Flucht. Foto: Andreas Rosar
Im Juli 2023 haben drei Männer, die der Identitären Bewegung zugeordnet werden, ein Banner mit der Aufschrift „Remigration für sichere Freibäder“ über dem Eingangsbereich des Inselbads aufgespannt. Jetzt mussten sie sich dafür am Amtsgericht verantworten.
Sebastian Steegmüller
19.09.2024 - 16:45 Uhr
Drei junge Männer sind am Amtsgericht Bad Cannstatt wegen Volksverhetzung, Hausfriedensbruch und wegen des Verstoßes gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsgebot zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, außerdem wurden ihnen Arbeitsstunden aufgebrummt.
Die Angeklagten, die zur Tatzeit 20, 23 und 25 Jahre alt waren, machten am Donnerstag in Saal 1 zwar keinerlei Angaben,am Ende der Beweisaufnahme aber waren alle Beteiligte überzeugt, dass die Männer sich am Sonntag, 23. Juli 2023, mit einer großen Leiter in Richtung Inselbad aufgemacht haben und vermummt auf das Dach des Eingangsbereichs gestiegen sind. Dort betonten sie zunächst, dass man sich keine Sorgen machen müsse und es sich nur um eine angemeldete Kunstaktion handeln würde.
Heulende Kinder im Eingangsbereich
Wenig später hissten sie jedoch ein großes Banner mit der Aufschrift „Remigration für sichere Freibäder“ und skandierten immer wieder folgende Zeile: „Unsere Straße, unser Land, Jugend leistet Widerstand.“ Anlass für die Tat sollen hierbei sexuelle Übergriffe von mehreren jungen Männern in dem Bad gewesen sein, unter denen sich auch Flüchtlinge befunden haben sollen.
Um ihren Worten Nachdruck zu verleihen, zündeten sie mehrere Rauchtöpfe an. Außerdem warfen sie Flugblätter mit verschiedenen Forderungen vom Dach. Darauf bekannten sich „Wackre Schwaben“ zu der Aktion. Diese verfehlte ihre Wirkung nicht: Ein Badegast brüllte ihnen „Verpisst euch, ihr Scheißnazis“ entgegen. Kinder wiederum fingen laut Personal an zu heulen. Vorübergehend wurde auf das Kassieren verzichtet, damit sich im Eingangsbereich keine Schlangen bildeten. Wenig später sprangen die drei Männer von dem Dach und verschwanden in verschiedene Richtungen.
Das Banner und die Pyrotechnik ließen die Männer auf dem Dach zurück. /Andreas Rosar
Dass man den Angeklagten, die mutmaßlich bis zu vier Komplizen am Inselbad hatten, auf die Spur gekommen ist, ist einem aus Ermittlersicht glücklichen Umstand zu verdanken. Auf der Flucht vor zwei Zivilbeamten, die wegen Drogenkriminalität am benachbarten Ölhafen in Untertürkheim zufällig im Einsatz und dementsprechend früh am Tatort waren, haben sie eine Kamera verloren, mit der die gesamte Aktion gefilmt wurde. Mehr noch: Auch die Vorbereitung, unter anderem fand eine Kletterübung an einem Baum statt, waren auf den Aufnahmen zu sehen.
Zwei der drei Angeklagten, die in der Nähe des Inselbads noch unvermummt waren, konnten darauf eindeutig identifiziert werden, der dritte Mann, der offenbar gefilmt hat, wurde aufgrund einer „Indizienkette“ überführt, so Amtsrichterin Katrin Schwoerer. Stärkster Beweis war neben seiner Armbanduhr, die auf den Videos zu sehen ist, eine Bademeisterin, die ihm im Eingangsbereich kurzzeitig gegenüberstand. „Sie hat zu Beginn der Verhandlung unaufgefordert gesagt, dass er die gleichen Augen wie ihr Sohn hat, und betont, dass sie ihn sofort wiedererkannt hat.“
Während der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung forderte, sprach sich Verteidiger Walter Brockmann in seinem Plädoyer für 45 Tagessätze aus, die Höhe ließ er offen. Grundsätzlich stimmte er seinem Vorredner im Bezug auf den Tatablauf zu. „Die rechtliche Würdigung ist jedoch eine andere“, so der Rechtsanwalt. Aus seiner Sicht würde ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot und ein Hausfriedensbruch vorliegen, jedoch keine Volksverhetzung. Sichere Grenzen und die Remigration von Ausreisepflichtigen zu fordern sei nachvollziehbar.
In ihrer Urteilsbegründung widersprach Richterin Schwoerer hier deutlich. Die getätigten Äußerungen seien nicht mehrdeutig zu verstehen. Es handele sich nicht um bloße Beleidigungen, sondern es werde zum Hass aufgestachelt. Darüber hinaus stelle das Flugblatt, neben Posts in sozialen Netzwerken, ein Bekennerschreiben der Gruppe „Wackre Schwaben“ dar, die Teil der Identitären Bewegung sei. Sie gebe unter anderem die kulturelle Reinhaltung als Ziel vor. „Außerdem wird der Austausch der Bevölkerung unterstellt. Eine Verschwörung.“ Mit der Remigration, das Unwort des Jahres 2023, so die Richterin, sei nicht gemeint, dass ausreisepflichtige Menschen das Land verlassen sollen, sondern die Rückführung aller nicht europäischer Migranten.
Kein Jugendstrafrecht für jüngsten Angeklagten
Gegen das Urteil können die drei Männer, die bisher nicht vorbestraft waren, innerhalb von einer Woche Rechtsmittel einlegen. Dass der jüngste Angeklagte nicht nach Jugendrecht, sondern ebenfalls nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden ist, begründet die Richterin zum einen damit, dass „es sich um keine jugendtypische Tat handelt“. Weil er keine Aussage gemacht und auch den Kontakt zur Jugendgerichtshilfe abgelehnt hat, sei zudem nicht erkennbar, ob Entwicklungsdefizite oder -potenzial vorhanden ist.