Riesenloch in der Wand Bewohnte Bruchbude in Herrenberg-Affstätt wirft Fragen auf

Ein Loch klafft in der Hauswand des Gebäudes Kuppinger Straße 8 in Affstätt – überraschenderweise war diese Bauruine bewohnt. Foto: Langner

Ein baufälliges Haus ist in Herrenberg-Affstätt Ortsgespräch. Besonders seit dort ein Stück Hauswand herausbrach – und sichtbar wurde, dass in der Bruchbude jemand wohnt.

Böblingen: Edmund Langner (edi)

Ungläubige Gesichter: „Was? Da drin wohnt jemand?“ Diese Frage stellten sich Polizeibeamte, als sie am Samstagabend zu einem Einsatz in den Herrenberger Stadtteil Affstätt gerufen wurden. Aus einem baufälligen Gebäude in der Kuppinger Straße war ein Mauerteil auf die Straße gefallen. Mittlerweile klafft ein großes Loch in der Hauswand. Und gibt den Blick frei auf eine offenbar bewohnte Küche.

 

Auch Tage nach dem spektakulären Feuerwehreinsatz laufen immer wieder Passanten an der abgesperrten Stelle gegenüber der evangelischen Kirche vorbei und schauen kopfschüttelnd auf das Haus mit der Nummer 8. Großflächig abbröckelnder Putz, verwitterte Fensterrahmen, Risse in den Wänden, zerfressene Fachwerkbalken: Das Gebäude sieht völlig abrissreif aus.

Das denken auch die Menschen im Ort. „Das sieht ja ganz furchtbar aus. Dass die Stadt das erlaubt hat“, sagt eine Dame, als sie auf die abgesperrte Häuserfront schaut. „Da ist schon früher immer wieder was abgefallen. Das war lebensgefährlich, wenn man da vorbeigelaufen ist“, erzählt die Frau. „Das kam nicht überraschend“, meint ein Vater, der mit seinem Kind an dem Haus vorbeikommt. Dabei gebe es im Ort durchaus ähnlich alte Häuser. „Die stehen aber viel besser da“, so der Mann.

Dass das Haus bewohnt war, ist in dem 2400-Seelen-Ort offenbar allgemein bekannt. „Ja, das wusste man“, sagen Passanten. „Jetzt ist er in Herrenberg in einer Notunterkunft untergebracht“, will jemand erfahren haben. Auch die an eine andere Person vermietete Autowerkstatt im hinteren Gebäudeteil kennt man hier. „Der Hausbesitzer will das Haus nicht verkaufen“, erzählt man sich.

Kaum zu glauben: Bis zum vergangenen Samstag wurde diese Küche noch benutzt. Foto: Langner

Auch im Ortschaftsrat war das Gebäude schon mehrfach Thema. Die Verwaltung verwies damals auf komplexe Zuständigkeiten. Unter anderem habe das Landesdenkmalamt über das 1824 erbaute Haus mitzuentscheiden. Laut Ortsvorsteher Markus Funk liegt die Verantwortung ganz klar beim Eigentümer. „Er wäre haftbar, wenn etwas passiert“, wird Funk in einem Pressebericht zitiert.

Der Eigentümer – das ist ein 73 Jahre alter Mann, sonnengegerbte Haut, heruntergezogene Mundwinkel, eingefallene Wangen. Am Tag nach dem Vorfall steht er hinter einem mit Zacken bewehrten Zaun. „Warnung vor dem Hund“ ist auf einem Schild zu lesen. Er trägt eine ausgebleichte Arbeitsjacke, auf dem Kopf eine schwarze Strickmütze. In seinen schwieligen Händen hält er ein großes Küchenmesser, mit dem er unablässig geistesabwesend herumhantiert.

Seitenansicht des Gebäudes. Im hinteren (rechten Teil) befindet sich eine Autowerkstatt. Foto: Langner

Auf nahezu jede Frage reagiert er mit irritierend langer Verzögerung: Eine, zwei, drei, vier, fünf lange Sekunden vergehen, in denen der ältere Herr einfach stumpf vor sich hinschaut und nichts sagt. „Was wollet’r wissa?“, fragt er schließlich zurück – und erweist sich dann als unerwartet mitteilsam.

Eigentümer erweist sich in skurrilem Gespräch überraschend mitteilsam

In dem skurrilen Austausch beklagt er sich über die Auflagen des Denkmalamts und berichtet davon, wie ihm schon 1990 ein später „international gesuchter“ Gastwirt und in jüngerer Zeit ein Bauinvestor ein „grandioses Angebot“ gemacht habe. Darüber hinaus erzählt er, dass um 1980 sieben weitere Personen – seinen Worten nach „Rauschgiftsüchtige“ – in dem Haus gewohnt hätten. Zudem teilt er mit, dass der momentane Bewohner schon seit 1985 dort lebe – für 50 Euro Miete im Monat, wie der Eigner verrät.

In dem mitunter recht konfusen Gespräch, bei dem es zwischendurch auch um Aktienkurse und Ukrainekrieg geht, klingt an, dass dem ehemaligen Daimler-Mitarbeiter noch weitere Gebäude im Ort gehören, die er teils wohl vermietet hat. Besonders glücklich scheint er damit nicht. „Als Besitzer habe ich gar keine Rechte“ , schimpft er.

Der Frage, ob es nicht dennoch seine Pflicht als Eigentümer wäre, das marode Haus vor dem Verfall zu bewahren, weicht er nach jeweils langen Pausen in seinen Antworten immer wieder aus. Zum Teil liefert er auch absonderliche Argumente: Zum Beispiel verweist er auf den hinteren Gebäudeteil, eine umgebaute Scheune. „Die Wand sieht eigentlich noch viel schlimmer aus“, sagt er, als ob dies die bröckelnde Hausfront an der Straßenseite weniger schlimm erscheinen lasse. Überhaupt sei das Streusalz schuld daran, dass der Sandstein dort so kaputt sei.

Nach der Begegnung mit dem Besitzer bleiben viele Fragen offen

Als er sieht, wie von der anderen Straßenseite jemand mit dem Handy Fotos macht, sagt er abrupt „Ade“, dreht sich auf dem Absatz um und schlurft davon.

Nach dieser merkwürdigen Begegnung bleiben viele Fragen offen. Zumindest einige davon kann das Baurechtsamt der Stadt Herrenberg beantworten. Man stehe bereits seit längerer Zeit in intensivem Austausch mit dem Eigentümer, teilt man dort mit und bestätigt, dass es sich hier um ein eingetragenes Kulturdenkmal handle, das grundsätzlich einer entsprechenden Unterhaltungspflicht durch den Eigentümer unterliege.

Das Herrenberger Baurechtsamt sieht dringenden Handlungsbedarf

„Der Fokus des Eigentümers lag bislang auf dem Erhalt des Gebäudes“, sagt Michael Spotts, Pressereferent der Stadt Herrenberg. Mit Blick auf die marode Bausubstanz und hohe Sanierungskosten versuche der Eigentümer mittlerweile aber eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für einen Abbruch zu erwirken. „Dafür ist ein konkretes Verfahren in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege sowie dem Baurechtsamt der Stadtverwaltung erforderlich. Erste Schritte hierfür hat der Eigentümer bereits eingeleitet“, berichtet Spotts.

Die jüngsten Ereignisse hätten jedoch gezeigt, dass angesichts des baulichen Zustands zügig gehandelt werden müsse. „Das Baurechtsamt wird daher zeitnah gemeinsam mit einem Prüfstatiker das Gebäude begehen und bewerten“, kündigt die Herrenberger Stadtverwaltung an, das Thema „schnellstmöglich und in enger Abstimmung mit dem Eigentümer“ anzugehen.

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