Schlägerei im Stuttgarter Waranga Fliegender Sektkübel: Sind Mutter und Tochter Täterinnen oder Opfer?

Auf dem Kleinen Schlossplatz kam es zum Konflikt – nur: Welche Version der Geschichte stimmt? Foto: imago/Wilhelm Mierendorf (Symbolbild)

Vor drei Jahren soll im Waranga mit Stöckelschuhen zugeschlagen worden sein. War das ein Angriff oder Gegenwehr nach einer Belästigung? Das Amtsgericht muss das klären.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Es sollte ein fröhlicher Geburtstag sein: Zum 21. ihrer Tochter hatte die Stuttgarterin Petra S. eine Lounge im Waranga am Kleinen Schlossplatz gemietet. Doch statt Glitzerkugel und Discoampel leuchtete gegen zwei Uhr im Februar 2023 jede Menge Blaulicht rund um das Lokal. Was genau geschehen war, darüber gehen die Darstellungen auseinander. Nun befasst sich das Stuttgarter Amtsgericht damit.

 

Wurde die damals 21-Jährige sexuell belästigt, und wehrten Mutter und Tochter sich nur gegen den Täter und Sicherheitsleute? Oder griffen sie wegen eines Streits Sicherheitsleute an, denen sie mit einem Stöckelschuh auf den Kopf schlugen und mit einem Sektkübel bewarfen? Das gilt es nun zu klären.

„Keine Security, das Kind wird sexuell belästigt“

Mutter und Tochter haben sich gegen Strafbefehle gewehrt. Bewährungsstrafen von je einem Jahr hatten darin gestanden. Deswegen wird der Fall nun öffentlich verhandelt. Dabei haben die zwei Stuttgarterinnen ausführlich geschildert, was aus ihrer Sicht passiert ist. Ein Mann soll das Geburtstagskind überall angefasst haben, dann sogar unter ihren Rock gegriffen. Auch habe er versucht, ihr das Oberteil des weißen Ensembles, bestehend aus Rock und Corsage, dazu ein silbernes Täschchen und perfektes Make-up und Styling, herunterzuziehen. Als sie davon erfuhr, weckte das den Beschützerinstinkt der Mutter. „Ich hatte die Lounge gebucht und auf höchste Sicherheit bestanden“, sagte die 60-Jährige. Denn sie habe befürchtet, der Ex-Mann ihrer größeren Tochter könne auftauchen, den sie nach wie vor für gefährlich halte. Der Mann habe ihr Kind „halbtot“ geschlagen. „Und dann ist weit und breit keine Security – das Kind wird sexuell belästigt, während die Mutter im Raum ist – das kann man sich nicht vorstellen, wie schlimm das ist“, sagte die Angeklagte.

Die Anklage sah indes in der Mutter und der Tochter die Aggressorinnen. Und die Sicherheitsleute riefen die Polizei. Die erfuhr, dass sie die Frauen wegen einer Schlägerei festnehmen sollte. Auf den Aufnahmen der Bodycam eines Beamten, die im Gericht gezeigt werden, sieht man, wie Mutter und Tochter abgeführt werden. Der Mutter wird dabei nicht nur das Schlagen mit dem Stöckelschuh auf den Kopf eines Sicherheitsmannes vorgeworfen. Sondern auch der Widerstand gegen die Polizei sowie ein tätlicher Angriff auf einen Beamten. „Sie hat mich am Arm gepackt. Ich hab sie mehrfach von mir weggeschoben, denn wir brauchen unseren Sicherheitsabstand“, sagte ein 27-jähriger Beamter aus. Dann habe sie ausgeholt und ihm eine Ohrfeige verpasst. Zusammen mit Kollegen habe er die Frau daher schließlich zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt.

„Wie kann man dem Kind den Geburtstag nur so versauen“, lamentierte die Mutter. Damals hatte die Familie die sexuelle Belästigung am Tag nach der Festnahme angezeigt. Dass sie stinksauer sind, nun auf der Anklagebank zu sitzen, das machte vor allem die Mutter mehr als deutlich.

Nicht alles ist auf den Videos der Überwachungskameras deutlich zu erkennen. Dahinter wittert die Mutter Absicht: Das Video, das aus der Bar stamme, sei zu kurz – der sexuelle Übergriff fehle. Das Video aus der städtischen Kamera, die in der Folge der Krawallnacht für den Schlossplatz aufgestellt worden war, ruckelt ausgerechnet da, wo man sehen soll, wie sie von der Polizei gestoßen und schlecht behandelt wird: „Manipulation!“ Das steht für die 60-Jährige fest.

Hier lief der Polizeieinsatz, bei dem die Mutter handgreiflich geworden sein soll. Foto: Lichtgut/Julian Rettig (Symbolbild)

Auch beim Gericht schien es der Mutter zunächst nicht mit rechten Dingen zuzugehen. So beschimpfte sie die Richterin am Vormittag, sie sei „parteiisch“, hege „nur Sympathien für die Polizei“, weil sie Zwischenfragen und Statements der Angeklagten ablehnte. Sie wollte gar einen Befangenheitsantrag gegen sie stellen. Doch am Nachmittag wirkte sie versöhnt mit der Justiz – wenn auch nur kurz: Die Richterin fragte beim Vertreter der Staatsanwaltschaft nach, ob er sich eine Einstellung des Verfahren vorstellen könne. Schließlich sei alles drei Jahre her, man kenne nun auch die Vorgeschichte – die sexuelle Belästigung. Der Staatsanwalt lehnte dies ab, auch wenn der Anwalt der 23-Jährigen an ihn appellierte, er möge bedenken, dass die junge Frau Beamtin werden wolle: Sie studiert Grundschullehramt. Doch der Vertreter der Ermittlungsbehörde zeigte dafür keine Bereitschaft.

Die angehende Pädagogin lebt aktuell in Haus der Mutter, unterstützt von ihrer Schwester. Bei der Befragung zu ihren persönlichen Verhältnissen fragte der Staatsanwalt, was denn aus ihren Einkünften als Influencerin geworden sei? „Ich bin keine, das war ich auch nie. Seit Jahren versuche ich das allen zu erklären“, sagte die Tochter, die sich als Schülerin mit ausgefallenen Outfits auf Instagram in Szene gesetzt hatte. Influencerin zu sein, das würde bedeuten, mit Firmen zu kooperieren und für die Werbung Geld zu bekommen. Andere verbreiten politische oder ideologische Inhalte. Nichts davon habe sie gemacht.

In ihrer Schulzeit hatte die junge Frau von sich reden gemacht, weil ihre Mutter gegen ihre Schule geklagt hatte. Mal ging es um Plagiatsvorwürfe, mal um den Ausschluss aus dem Unterricht. Damals schon hätten ihrem Kind alle unrecht getan, so die Mutter.

Sie selbst hat aktuell noch ein weitere Gerichtsverfahren durchzustehen: Seit vergangener Woche steht sie am Landgericht unter Anklage. Dabei geht es um Betrug mit Corona-Tests. Streitwert: 1,2 Millionen Euro.

Im Fall der Auseinandersetzung am 21. Geburtstag soll am kommenden Dienstag, 3. Februar, ein Urteil fallen.

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