Schulen im Rems-Murr-Kreis Abi um jeden Preis? Nach Scheitern von VGH-Klage sind Elternvertreter alarmiert

Sehr schlecht fiel Kompass 4 in Mathe aus. Viele Eltern verfolgen die Debatten um den Grundschultest seit dessen Premiere genau. Foto: dpa

Zwei Schüler wollten ohne Empfehlung aufs Gymnasium. Die Klage ist vor dem VGH gescheitert. Schulen und Elternvertreter haben den Fall genau verfolgt – mitunter verständnisvoll.

Rems-Murr: Simone Käser (sk)

Das Urteil ist gesprochen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Beschwerde zweier Viertklässler aus dem Rems-Murr-Kreis abgewiesen. Sie wollten trotz fehlender Grundschulempfehlung auf ein Gymnasium wechseln. Hintergrund des Ganzen ist das sogenannte „Neue Aufnahmeverfahren Klasse 4 in Baden-Württemberg“ (NAVi 4 BW), zu dem unter anderem die viel diskutierte Kompetenzmessung „Kompass 4“ zählt.

 

Zur Erklärung: Durch dieses neue Aufnahmeverfahren für die weiterführenden Schulen gilt seit vergangenem Schuljahr die Regelung „zwei aus drei“. Heißt: Der Elternwunsch plus entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz oder eben das Ergebnis aus „Kompass 4“ sind entscheidend dafür, welche Empfehlung für eine weiterführende Schule ausgesprochen wird. Wenn der Kompass 4-Test nicht geklappt hat und auch die Lehrer nicht der Meinung sind, dass es aufs Gymnasium reicht, gibt es final die Möglichkeit des Potenzialtests.

Weder Kompass 4 noch Potenzialtest brachten das gewünschte Ergebnis

In besagtem Fall brachten weder der Kompass 4-Test, noch der Potenzialtest das gewünschte Ergebnis, sodass es zur Klage kam. Doch auch wenn diese nun abgewiesen wurde, schlägt das Thema einmal mehr hohe Wellen.

Besonders die Elternvertreter verfolgten den Fall und das Urteil genau. Unter ihnen Frank Bürkle, noch amtierender Elternbeiratsvorsitzender an der Anne-Frank-Schule in Fellbach. Er sagt: „Den Kompass 4-Test infrage zu stellen, kann ich nachvollziehen. Ob man dafür vor Gericht muss, sehe ich dagegen kritisch.“ Prinzipiell gehe es doch darum, dass Eltern ihr Kind richtig einschätzen und vor allem der fachlichen Einschätzung der Lehrer vertrauen, sagt Bürkle, selbst Vater, und fügt an, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, alles anzuzweifeln und zu versuchen, das Kind ins Gymnasium zu klagen. „Das ist doch Quatsch. Man muss doch im Blick haben, was die Überforderung für die Kinder bedeutet. Da ist Frust vorprogrammiert“, sagt der Elternbeiratsvorsitzende der Anne-Frank-Schule. Es sei schlimm zu sehen, dass für viele Eltern das Gymnasium das einzig Wahre sei. „Es gibt doch so viele Wege zum Abschluss“, sagt Bürkle.

Frank Bürkle hat als Elternbeiratsvorsitzender der Anne-Frank-Schule eine klare Meinung zur Klage. Foto: privat

So sieht es auch der Landeselternbeirat. „Wir beraten Eltern dahingehend, dass unser Schulsystem sehr durchlässig ist. Es bietet verschiedene Wege, die Bildungskarriere zu durchlaufen. Weder muss es immer Abitur, noch immer Gymnasium sein. Die beste Schulart ist nicht die scheinbar nominell beste, sondern diejenige, die adäquat fördert und fordert, ohne gleich zu überfordern“, sagt Sebastian Kölsch, Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats. Dennoch sei das VGH-Urteil insofern bemerkenswert, dass das Gericht zu mehreren Elementen des neuen Übergangsverfahrens „rechtliche“, teilweise „verfassungsrechtliche Bedenken“ habe.

Der Landeselternbeirat kann Klagen verstehen

„Wir hatten nach der letztjährigen Kompass-4-Panne erstens vor einer Klagewelle gewarnt und zweitens eine einmalige Ausnahme ins Gespräch gebracht, damit das neue Übergangsverfahren nicht von Anfang an einen Glaubwürdigkeitsverlust erleidet. Leider ging die Politik darauf nicht ein.“ Insgesamt 96 000 Viertklässler hätten durch die „missratene Kompass-4-Testung“ keine Chance auf eine objektive Option gehabt. „Schlussendlich war es kein ‚2 aus 3’^^, sondern eine verbindliche Empfehlung. Insofern kann ich Klagen verstehen“, sagt Kölsch.

Ende November 2024 bei der Premiere schrieben landesweit knapp 100.000 Viertklässler den Test Kompass 4. Laut den Ergebnissen erreichten in Mathe nur sechs Prozent der Viertklässler das gymnasiale Niveau. Die Ergebnisse in Deutsch fielen nicht ganz so verheerend aus. Im Kern geht es dabei um Paragraf 88 Absatz 3 Satz 2 des Schulgesetzes, der seit Februar 2025 die Weichen neu stellt: Für den Zugang zum Gymnasium reicht nicht mehr allein der Wille der Eltern. Es braucht entweder eine Empfehlung der Grundschule, das Bestehen von „Kompass 4“ oder eben – als letzte Chance – den Potenzialtest.

Wie der VGH mitteilt, hält er selbst einige Teile der neuen Regelungen für juristisch fragwürdig – etwa just den Potenzialtest –, sah aber im Fall der Klage keinen Raum für einen Eilrechtsschutz zugunsten der zwei Schüler. Zu groß sei das Risiko, dass sie auf dem Gymnasium überfordert würden.

Diese Gefahr der Überforderung sieht auch Matthias Wenzke, Schulleiter am Remstal-Gymnasium Weinstadt. „Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich sagen, dass Eltern ihren Kindern keinen Gefallen tun, wenn sie versuchen, sie ohne die entsprechende Eignung auf ein Gymnasium zu schicken.“ In früheren Jahren ohne Beschränkung wären Kinder mit Realschul- und Hauptschulempfehlung bei ihnen gewesen und hätten es nicht geschafft.

Der Schulleiter warnt vor Überforderung: „Es gibt so viele mögliche Wege“

Für den erfahrenen Schulleiter kein Problem. „Ich sage in solchen Fällen, dass die Kinder jetzt ihren Weg machen werden und es viele verschiedene Möglichkeiten gibt. Im Fall der Klage ist diese Tatsache aus dem Blick geraten“, sagt Wenzke und fügt an, dass gerade auch der Potenzialtest, der im besagten Fall ja auch noch zum Einsatz gekommen sei, angemessen gewesen sei. „Auch wir hatten sechs Kinder für die Testung da, nur eines hat ihn bestanden. Wenn alles dagegen spricht, ist die Gefahr, zumindest aktuell nicht fürs Gymnasium geeignet zu sein, schon sehr hoch. Dann sollte Frust erspart und ein anderer Weg gesucht werden“, sagt der Schulleiter am Remstal-Gymnasium Weinstadt.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Rems-Murr-Kreis