Schulschwänzen in Stuttgart Kinderärzte lehnen Krankmeldungen vor Ferienbeginn ab

Schulschwänzen vor Ferienbeginn gibt es immer wieder. Es ist aber kein Massenphänomen. Foto: Marcus Brandt/dpa

Kinder- und Jugendärzte stellen keine Krankmeldungen für kurz vor oder nach den Schulferien fehlende Schüler aus – selbst wenn es entsprechende Vorgaben der Schule gibt.

Gesundheit für Menschen in Stuttgart: Regine Warth (wa)

Kinder- und Jugendärzte in Stuttgart geben in der Regel keine medizinischen Atteste für fehlende Schüler aus – auch nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien. Das bestätigt der Obmann der Kinder- und Jugendärzte der Landeshauptstadt. „Wir Kinder- und Jugendpraxen lehnen solche medizinische Nachweise grundsätzlich ab“, sagt Özgür Dogan, der als niedergelassener Kinderarzt in Stuttgart arbeitet.

 

Seine Begründung: Eltern könnten selbst am besten einschätzen, ob ihr Kind gesundheitlich in der Lage ist, dem Unterricht zu folgen oder nicht. Die Sorge, dass auf diese Weise Fehlverhalten wie das Schulschwänzen erleichtert wird, teilt Dogan nicht. „Besteht ein Verdacht auf ein solches Fehlverhalten, stehen wir mit den betreffenden Familien und auch mit den Schulen in Kontakt.“

Grundsätzlich ist Schulschwänzen gerade kurz vor Ferienbeginn kein Massenphänomen: Zwar wurden auch in diesem Jahr bei Kontrollen am Stuttgarter Flughafen kurz vor Beginn der Sommerferien Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter erwischt, die keine Schulbefreiung oder Krankmeldung vorweisen konnten, wie die Bundespolizei mitteilt. Aber das seien Einzelfälle.

Gemäß Paragraph 2 der Schulbesuchsordnung Baden-Württembergs ist ab einer Krankheitsdauer von zehn Tagen ein ärztliches Attest erforderlich. Doch oft haben Schulen interne Regelungen und verlangen schon früher einen medizinischen Nachweis von den Eltern. „Wir haben immer wieder mal mit Eltern zu tun, die deswegen zu uns in die Praxis kommen“, sagt Dogan. Doch auch dann machen er und seine Kollegen keine Ausnahmen. „Wir berücksichtigen keine schulinternen Regelungen.“ Bei auffälligem Fehlverhalten könne es sinnvoll sein, eine Kombination aus der Bestätigung einer ärztlichen Vorstellung und der Entschuldigung der Eltern zu verlangen.

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