Schutzgemeinschaft Filder Klage gegen Bahntunnel auf den Fildern
Die Schutzgemeinschaft Filder will gegen den Pfaffensteigtunnel klagen. Sie wirft der Bahn Etikettenschwindel vor und kritisiert Finanzierung, Kosten und Nutzen des Projekts scharf.
Die Schutzgemeinschaft Filder will gegen den Pfaffensteigtunnel klagen. Sie wirft der Bahn Etikettenschwindel vor und kritisiert Finanzierung, Kosten und Nutzen des Projekts scharf.
Die Schutzgemeinschaft Filder will gegen den Bau des Pfaffensteigtunnels klagen. Das kündigt die Vereinigung in einer Mitteilung vom Donnerstag an. Sie macht der Bahn heftige Vorwürfe. Der Vorstand der Schutzgemeinschaft hat in seiner jüngsten Sitzung die Klage beschlossen.
„Die Schutzgemeinschaft Filder beanstandet auf das Schärfste, dass es die Bahn durch einen haushaltsrechtlich unzulässigen Etikettenschwindel trotz des realiter sehr niedrigen Nutzen-Kosten-Faktors (NKF) von 0,27 – für den Tunnel allein – erreicht hat, dass der Bund den Pfaffensteigtunnel aus dem maroden Kernhaushalt aus Steuermitteln bezahlen muss“, heißt es in der Mitteilung. Damit bezieht sich die Schutzgemeinschaft auf Berechnungen des Physikers und Stuttgart-21-Kritikers Christoph Engelhardt.
Man werde die Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen, so SGF-Vorstandsmitglied Frank Distel. Wie im Planungsbeschleunigungsgesetz festgelegt, ist im Bereich der Schiene das Bundesverwaltungsgericht die einzige Gerichtsinstanz. Distel bedauert das, da etwaige Fehlentscheidungen so nicht mehr von einer weiteren Instanz überprüft werden könnten.
Der gut elf Kilometer lange Pfaffensteigtunnel soll die Gäubahnstrecke bei Böblingen mit dem neuen Fern- und Regionalbahnhof beim Flughafen und der Landesmesse verbinden. Züge aus Richtung Schweiz, Bodensee und Schwarzwald erreichen so auch den neuen Durchgangsbahnhof von Stuttgart21, dessen Eröffnung allerdings in den Sternen steht. Frühestens zur Jahresmitte will die Bahn neue Terminprognosen veröffentlichen.
Das zuständige Eisenbahn-Bundesamt hatte Anfang Januar mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss das Baurecht für den Tunnel geschaffen, Bund und Bahn unterzeichneten Ende Januar die Finanzierungsvereinbarung. Die deckt Kosten in Höhe von 1,7 Milliarden Euro ab, die Schutzgemeinschaft prognostiziert eine Endabrechnung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Distel spricht von einem „unzulässigen Verstoß gegen die Bundeshaushalts-Ordnung“. Dieser führe „nun zur Bevorzugung eines unwirtschaftlichen Tunnels mit der Folge, dass der weitaus vordringlichere, zweigleisige Ausbau der Gäubahn nach Süden aus schierer Haushaltsnot des Bundes noch jahrelang auf der Strecke bleiben wird“. Der Ausbau der südlichen Abschnitte der Gäubahn wird in einem separaten Verfahren geplant, das aber noch in einem sehr frühen Stadium steckt.
Die Bahn sieht keine Verzögerung durch die angekündigte Klage. „Der Planfeststellungsbeschluss hat ein Vorhaben zum Gegenstand, das einen Bundesverkehrsweg betrifft. Eine Klage hat daher kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung“, sagt ein Bahnsprecher auf Anfrage und bekräftigt den bisher angegebenen Zeitplan, wonach mit vorbereitenden Arbeiten noch im Februar begonnen werden soll.