Rabatte, Sonderangebote und Werbegeschenke: Am Black Friday bieten viele Einzel- und Online-Händler mit Spar-Aktionen. Aber was bedeutet der Begriff überhaupt?
Seinen Ursprung hat der Black Friday oder auf Deutsch Schwarzer Freitag in den Vereinigten Staaten. Dort fällt er stets auf den Freitag nach Thanksgiving, das jedes Jahr am vierten Donnerstag im November gefeiert wird. Thanksgiving ist das Pendant zum deutschen Erntedankfest, das in Deutschland mancherorts bereits am ersten Sonntag im Oktober gefeiert wird. Traditionell nutzen viele US-Amerikaner den Black Friday als Brückentag, um erste Weihnachtseinkäufe zu erledigen.
Für die Herkunft des Begriffs gibt es mehrere Erklärungen. Dass viele US-Amerikaner am Stichtag über die Straßen in die Einkaufszentren strömen und aus der Ferne wie eine dunkle Menschenmasse wirken, ist eine etymologische Erklärung.
Es könnte aber auch eine Anspielung auf das Chaos auf den Straßen nach dem Börsencrash von 1929 sein, als viele noch in letzter Minute ihre Ersparnisse aus den Banken zu retten versuchten. Jedoch fiel der Börsencrash aufgrund der Zeitverschiebung nur in Europa auf einen Freitag, in den USA ist der Tag als Black Thursday – Schwarzer Donnerstag – bekannt.
Rote Zahlen, schwarze Hände
Weitere Theorien zur Begriffs-Herkunft beziehen sich auf die Händler. Weil der Black Friday in den USA als wichtiger Indikator für das Weihnachtsgeschäft dient, bietet der Tag für Händler die Chance schwarze, statt rote Zahlen zu schreiben – also aus dem Minus herauszukommen. Eine weitere Theorie erklärt den Begriff so: An dem umsatzstarken Brückentag hätten die Händler vom Geldzählen schwarze Hände.
Die Recherchen der American Dialect Society, die die Einflüsse der Englischen Sprache untersucht, belegt die erste Verwendung des Begriffs Black Friday in Philadelphia. Dort wurde er von der Polizei negative konnotiert, denn der Tag bringe in der Regel massive Staus, überfüllte Bürgersteige und volle Geschäfte von Öffnung bis Schließung mit sich.
Apple bringt Rabatte am Black Friday nach Deutschland
In Deutschland findet der Black Friday in größerem Rahmen seit 2013 statt. Während er in den USA hauptsächlich den stationären Einzelhandel betrifft, werden in Deutschland die meisten Preissenkungen online angeboten. Eine Umfrage ergab 2018, dass bereits 94 Prozent der Befragten in Deutschland den Aktionstag kennen.
Apple war 2006 das erste Unternehmen in Deutschland, das am Black Friday Sonderaktionen anbot. Den Namen Black Friday verwendete das Technologieunternehmen allerdings nicht, bezeichnete den Tag 2012 stattdessen als „eintägiges Shopping Event“.
In den USA Flop, in Deutschland Top
Im Vergleich zu den USA entwickeln sich die Umsätze, die deutsche Händler am Black Friday erzielen, positiv. 2014 wurden in den USA rund 50,9 Milliarden US-Dollar während des vier-tägigen Black-Friday-Wochenendes ausgegeben – eine Abnahme um elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 2017 gaben die Amerikaner einer Marktforschung zufolge im selben Zeitraum noch knapp acht Milliarden Dollar aus.
In Deutschland lag der Umsatz 2017 bei 1,3 Milliarden Euro. Dem Deutschen Handelsverband (HDE) zufolge übertrafen die Folgejahre diese Zahl aber deutlich. 2018 soll es am Black-Friday-Wochenende eine Umsatzsteigerung auf 2,4 Milliarden Euro, 2019 auf 3,1 Milliarden Euro gegeben haben.
Geschützter Begriff bis 2022
Bis 2022 war die Wortmarke Black Friday in Deutschland rechtlich geschützt, weshalb einige Händler für Aktionen beispielsweise den Begriff Black Week verwendeten. 2013 wurde der Black Friday als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für über 900 Waren und Dienstleistungen eingetragen. Vom Markenschutz ausgenommen war lediglich der Handel mit Elektronik- und Elektrowaren sowie Werbedienstleistungen für Dritte.
Das Kammergericht Berlin entschied im Oktober 2022 aber zu Gunsten der Händler und löschte den Begriff aus dem Markenregister. Die Marke würde im Bereich Werbung nur beschreibend und nicht markenmäßig genutzt. Außerdem sei der Begriff als Beschreibung einer Rabattaktion schon weitläufig bekannt, lautete die Begründung des Oberlandesgerichts Berlin. Die Gültigkeit der Entscheidung könnte nun nur noch durch den Bundesgerichtshof ins Wanken geraten.