Sinkendes Monatsgehalt Bosch verkürzt erneut die Arbeitszeiten von Beschäftigten

Auf der Schillerhöhe in Gerlingen, am Sitz der Bosch-Zentrale, protestierten Beschäftigte vor Monaten gegen den Stellenabbau. Nun werden in der Zentrale die Arbeitszeiten gekürzt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Bosch will Tausende von Arbeitsplätzen streichen. Um einen noch größeren Abbau zu vermeiden, setzt das Unternehmen außerdem darauf, die Arbeitszeiten zu verkürzen. Nach der Engineering-Tochter ist nun ein weiterer Bereich davon betroffen.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau : Klaus Köster (kö)

Der Stuttgarter Bosch-Konzern setzt seine Strategie, die Arbeitszeit von Beschäftigten an das schwächer gewordene Geschäft anzupassen, nun auch in der Unternehmenszentrale fort. Zum 1. März 2025 sollen 450 Beschäftigte an mehreren deutschen Standorten nur noch 35 Stunden pro Woche arbeiten. Die betroffenen Beschäftigten haben bisher Verträge, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 bis 40 Stunden vorsehen. Da zugleich die Entgelte entsprechend sinken, verringert sich das Bruttogehalt je nach vorheriger Arbeitszeit in der Größenordnung von zehn Prozent.

 

Eine vergleichbare Sparmaßnahme hatte Bosch bereits bei der 100-prozentigen Tochtergesellschaft Bosch Engineering eingeführt. Dort dürfen 2300 Beschäftigte seit Oktober anstelle von 40 nur noch 37 Stunden pro Woche arbeiten. Auch hier geht mit der kürzeren Arbeitszeit eine entsprechende Reduzierung des Gehalts einher. Geplant ist, die wöchentliche Arbeitszeit zum Jahreswechsel erneut um eine weitere Stunde auf 36 Stunden zu senken. Der mit Abstand der größte Teil der Beschäftigten, die davon betroffen sind, arbeitet am Bosch-Standort Abstatt bei Heilbronn.

Erst vor wenigen Tagen hat Bosch-Chef Stefan Hartung bei der Veranstaltung „StZ im Gespräch“ der Stuttgarter Zeitung erklärt, die Kürzung der Arbeitszeit von Beschäftigten mit 40-Stunden-Verträgen sei fair. Es sei besser, erst zu solchen Mitteln zu greifen, bevor man Arbeitsplätze abbaue. Zugleich erklärte er, dass Unternehmen stehe zu Beschäftigungssicherungsverträgen wie sie für die deutschen Standorte der Kfz-Sparte vereinbart sind.

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