Das Recht ist aufseiten der Mutter, aber sie bekommt es nicht. Vor einem Jahr hat der leibliche Vater die jetzt elfjährige Tochter nach Slowenien entführt und hält sie dort fest. Die Behörden schauen zu.
Das Baby hat Lea noch nie gesehen. „Das schmerzt mich am meisten, denn sie hat sich immer ein Geschwisterchen gewünscht“, sagt Frau P., die Mutter der elfjährigen Lea und deren kleinem Halbbruder. Zweieinhalb Monate bevor das Baby vor genau einem Jahr zur Welt kam, wurde Lea von ihrem leiblichen Vater entführt und ist seither bei dessen Mutter in Slowenien. Wir haben mehrfach in der StZ von Frau P. und ihrem Kampf um ihre Tochter berichtet. Es gibt drei Gerichtsurteile – eines vom Dezember 2023 in Deutschland und zwei vom Januar und vom Februar 2024 in Slowenien. Frau P. bekam in beiden Ländern recht. Leas Vater wurden strafrechtliche Konsequenzen angedroht, wenn er das Kind nicht herausgibt. Aber nichts geschieht. Die Befugnisse deutscher Behörden enden an der Landesgrenze und die slowenischen Behörden greifen nicht ein.
Familienleben gab es nie
Frau P. ist aus mehreren Gründen verzweifelt: Sie spürt, dass ihre Tochter extrem manipuliert wurde, dass ihr Aussagen in den Mund gelegt wurden. Das belegt die Wortwahl vor Gericht, die nicht der eines Kindes entspricht, wie die Richterin feststellte. Die Mutter befürchtet, dass sie den Zugang zu ihrem Kind zunehmend verliert. „Er macht eine Art Gehirnwäsche mit ihr“, vermutet sie. Schon vor der Entführung sei die Tochter jedes Mal wie ausgewechselt gewesen, wenn sie Zeit mit ihrem leiblichen Vater verbracht hatte.
Sie waren nie eine Familie gewesen, haben nie zu dritt zusammengelebt. Als Frau P. mit Lea schwanger geworden war, war die Beziehung schon so gut wie zu Ende. Damals hatte sie sich eingestanden, dass dieser Mann ein notorischer Lügner und Wichtigtuer war. Sie hat das Kind allein großgezogen, inzwischen hat sie einen neuen Lebenspartner, mit dem sich ihre Tochter sehr gut verstand. Von Leas Vater hat sie nie Geld für das gemeinsame Kind gesehen, in den ersten Jahren hat er sich wenig dafür interessiert. „Aber er hat einmal mit einem Lächeln auf dem Gesicht gesagt, dass er mich kaputt macht“, erzählt Frau P.
Das ist ihm gelungen. Die Entführung hatte er offenbar penibel vorbereitet und Lea in Slowenien zum Beispiel bereits in der Schule angemeldet. Das Kind sprach darüber hinaus schon Slowenisch durch den Kontakt zum Vater.
100 000 Euro Anwaltskosten
„Er blockiert jeden Kontakte zwischen uns“, sagt Frau P. „Wenn ich sie erreicht habe, höre ich danach Monate nichts mehr von ihr.“ Wie es weitergeht, ist offen – und für Frau P. ist die Situation unerträglich. Ihre Anwaltskosten, belaufen sich schon auf 100 000 Euro. Sie arbeitet im Homeoffice, vorwiegend nachts wegen des Babys und stottert die Raten ab. Die Summe übersteigt all ihre Möglichkeiten.
„Hilfe für den Nachbarn“ bittet daher um Spenden.
DAS SPENDENKONTO
IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.
Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.
www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe
Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“
Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.