Trotz ihrer Qualifikation und der vier Sprachen, die sie spricht, hat Frau H. Probleme, dauerhaft eine Arbeit zu finden, denn sie ist alleinerziehend.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Von der Herausforderung, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, kann Frau H. ein Lied singen. Die Frau ist Mitte vierzig und hoch qualifiziert. Sie hat in ihrer Heimat Bulgarien Maschinenbau studiert. Das Examen hat EU-weit zwar Gültigkeit, aber hierzulande findet sie keine Arbeit in der Branche, weil ihr die Berufserfahrung fehlt. Auch als Bankangestellte hat sie gearbeitet. Sie spricht Deutsch, Englisch, Bulgarisch und Russisch.

 

Zuhause war die Hölle

Frau H. verließ schon früh ihr Elternhaus, weil sie dort misshandelt, missbraucht, im Keller eingesperrt und gedemütigt wurde. Sie will darüber nicht sprechen. „Da war alles dabei. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt“, sagt sie. Sie kam bei Freunden und Bekannten unter und hat es dennoch geschafft, Abitur zu machen und im Fernstudium zu studieren. Da war sie schon verheiratet und hatte zwei kleine Kinder. Gelernt hat sie nachts. Beim Vater ihrer Kinder setzte sich allerdings fort, was Frau H. zuhause erfahren hatte: Schläge, Terror, Drohungen.

Erschwerend hinzu kam die Rolle der Schwiegermutter, die der jungen Familie die Wohnung finanziert hatte. „Sie hat mir gesagt, dass sie mich und die Kinder rauswirft, wenn ich mich scheiden lasse“, erzählt Frau H. Schließlich verließ sie den Mann und ließ die Kinder zurück. Er bekam das Sorgerecht.

Schwerer Start in Deutschland

Sie kam bei einem Freund unter, der Polizist war. Sie selbst hat in einer Bank gearbeitet. 2013 waren Wahlen in Bulgarien. Danach verlor ihr Freund, der im Drogendezernat gearbeitet hatte, seinen Arbeitsplatz. Die erstarkte sozialistische Partei hatte diese Kürzungen zu verantworten. Beide beschlossen, in Deutschland neu anzufangen. Das dritte Kind war gerade geboren. An ihrer ersten Station in Bayern bekamen sie in einem Klinikum ein Zimmer. Ihr Freund und Vater des dritten Kindes arbeitete in der Krankenhausküche, sie als Putzfrau. Dass sie die beiden älteren Kinder in Bulgarien zurücklassen musste, bedrückt sie sehr. Aber Frau H. hat guten Kontakt zu ihnen und muss – so die bulgarische Rechtsprechung – Unterhalt bezahlen. 500 Euro überweist sie monatlich. Beide Kinder studieren.

2017 zogen sie in den Raum Stuttgart. Frau H. fand eine Anstellung in einem Büro. Zwei Jahre später wurde ihr gekündigt, weil sie wegen des Kindes häufig gefehlt hatte. Ihre Beziehung ging zur selben Zeit in die Brüche. Bald fand sie einen anderen Bürojob , während der Corona-Pandemie arbeitete sie im Homeoffice. 2021 kam ihr viertes Kind zur Welt. „Das war eine geheime Liebe. Wir haben nie zusammengelebt“, erzählt sie. Der Mann wollte sie zu einer Abtreibung überreden, aber für Frau H. wäre das niemals in Frage gekommen.

Kündigung in der Probezeit

Im vergangenen Jahr verlangte ihr Chef, dass sie immer im Büro präsent sein müsse. Der Stau im Berufsverkehr war täglich programmiert. Trotz Tagesmutter für das kleine Kind und der Unterrichtszeiten beim größeren Kind klappte es nicht. Deshalb wechselte sie den Arbeitsplatz und ging zu einer kirchlichen Einrichtung, bei der ihr die Betreuung der Kinder und die Arbeit vereinbar erschienen. Sie hatte zwei Stellen: Die eine mit 30 Prozent, die andere mit 70 Prozent. Die 70 Prozent-Stelle wurde ihr in der Probezeit gekündigt, weil sie Fehlzeiten hatte. Beide Kinder waren krank geworden. Das Gehalt der 30-Prozent-Stelle ist so gering, dass sie Leistungen vom Jobcenter beantragen musste. Die monatlich 500 Euro für die großen Kinder überweist sie weiterhin. Weil sie 15 Stunden in der Woche arbeitet, war zunächst unklar, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für sie zuständig ist. Es vergingen Wochen, bis dies geklärt war. Solange bekam sie kein Geld. Aus dieser Zeit hat sie Schulden.

Das Auto von Frau H. braucht einen Hauptuntersuchung und neue Reifen. Auf das Fahrzeug ist sie angewiesen, denn das kleine Kind geht in die Kita, das größere Kind besucht ein Gymnasium. Sie kann ihre Berufstätigkeit nur managen, wenn sie mobil ist. Frau H. benötigt 550 Euro, damit ihr Auto wieder flott ist. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

In der neuen Wohnung fehlt die Küche

Ihr möbliertes Zimmer im Schwesternwohnheim musste Frau D. kündigen, denn sie kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Krankenpflege arbeiten. Sie kann sich zeitweise nur noch mit Hilfe von Krücken fortbewegen, denn sie hat eine schwere beidseitige Hüfterkrankung.

Frau D. ist Anfang fünfzig und lebt allein. Neben ihrem körperlichen Gebrechen ist sie schwer traumatisiert. Sie hat bisher Krankengeld erhalten, jetzt bezieht sie Arbeitslosengeld und sucht eine Teilzeitstelle, wo sie ihren Möglichkeiten entsprechend wieder arbeiten kann.

Wegen ihres Hüftleidens war sie in der Reha, danach zog sie in eine kleine Wohnung ein. Dort fehlt die Kücheneinrichtung. Auch eine Waschmaschine besitzt Frau D. nicht, da sie bisher im Schwesternwohnheim lebte und dort alles vorhanden war. Diese beiden Ausgaben kann sie in ihrer jetzigen Lage nicht finanzieren. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

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Hilfe für den Nachbarn

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