Sprachförderung Opposition und Verbände fordern Aufklärung über Juniorklassen
Kultusministerin Schopper stellt klar, dass Juniorklassen doch für nicht nur für deutschsprachige Kinder sind. Es gibt aber Irritationen über Formulierungen im Gesetz.
Kultusministerin Schopper stellt klar, dass Juniorklassen doch für nicht nur für deutschsprachige Kinder sind. Es gibt aber Irritationen über Formulierungen im Gesetz.
Die Nachricht, dass die Landesregierung laut dem Wortlaut des Schulgesetzes Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die die deutsche Sprache noch nicht im erforderlichen Maße beherrschen, von der Förderung in den geplanten Juniorklassen ausnehmen will, hat Irritationen ausgelöst. Denn bei den Juniorklassen handelt es sich um das Herzstück des Sprachfit-Programms, mit dem die grün-schwarze Landesregierung Bildungsnachteile vor allem wegen fehlender Sprachkenntnisse ausgleichen will.
Die Juniorklasse ist die sogenannte „Klasse Null“, die der regulären ersten Klasse vorgelagert werden soll, um mangelnde Sprachkenntnisse soweit zu beheben, dass die Kinder dem auf Deutsch stattfindenden Unterricht überhaupt folgen können.
Dass die Deutschförderung so früh wie möglich Pflicht sein soll, ist unumstritten; eigentlich würde die Landesregierung dies deshalb auch gerne so weit wie möglich in die Kita-Zeit vorziehen. Aber da es keine Kitapflicht gibt und der Pflichtbesuch in Bildungseinrichtungen erst im Alter von sechs Jahren in der Schule beginnt, ist die Juniorklasse ein Hilfskonstrukt: Sie findet im Rahmen der Schulpflicht und vor der ersten Klasse statt.
„Wir sind bisher davon ausgegangen, dass auch Kinder ohne deutsche Herkunftssprache in den Juniorklassen unterrichtet werden“ erklärte Gerhard Brand, der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). „Was setzt das für ein gesellschaftliches Zeichen, wenn man sagt, nicht deutsche Kinder kommen in die Juniorklassen nicht rein?“, fragt er irritiert. „Kinder, die jahrelang die gleiche Kita besucht haben, sollen nun in der Schule segregiert werden in Junior-, Vorbereitungs- und Grundschulklassen. Gesellschaftspolitisch wäre es wichtig, die Juniorklassen auch für Kinder mit Migrationshintergrund zu öffnen und gemeinsames Lernen zu ermöglichen.“
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erwartet, dass Kinder mit Migrationshintergrund aus der zweiten und dritten Einwanderergeneration ebenfalls Juniorklassen besuchen können. „Kein Kind darf verloren gehen. Eltern und die pädagogischen Profis erwarten Klarheit, wie eine sinnvolle Förderung gelingen kann“, betont Landeschefin Monika Stein.
Auch die Opposition im Landtag meldet Klärungsbedarf an. Für die SPD-Bildungspolitikerin Katrin Steinhülb-Joos geht es dabei „um eine Richtungsentscheidung, bei der das Kultusministerium sich bisher hinter schwammigen Formulierungen verbirgt“. Bleibe es beim Ausschluss von Kindern mit Migrationshintergrund wäre das eine massive Fehlplanung, moniert sie. „Die Juniorklassen sind für alle Kinder da, deren sogenannte ‚Vorläufer-Qualifikationen‘ vor dem Schulstart noch ausgebaut werden müssen – und das unserem bisherigen Verständnis nach unabhängig von der Herkunftssprache“, betonte die SPD-Abgeordnete.
Der FDP-Politiker Dennis Birnstock will die Kultusministerin brieflich um Klärung bitten. „Es ist absurd, dass ausgerechnet die Kinder mit den größten Sprachdefiziten – also Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist – von den Juniorklassen ausgeschlossen werden“, klagt er.
Kultusministerin Theresa Schopper korrigierte am Montag die vorherigen Angaben. „Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache sind sehr wohl Teil der Juniorklassen“, teilte sie mit. „Sind Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache aufgrund von Förderbedarfen, die über den Zweitspracherwerb hinausgehen, noch nicht schulbereit, wird für sie ein Besuch der Juniorklassen verpflichtend“, heißt es in einer Mitteilung.
Entstanden ist die Aufregung durch eine Formulierung im Schulgesetz, wonach „Kinder, deren Herkunftssprache nicht die deutsche Sprache ist und deren Förderbedarf überwiegend darauf beruht, dass die deutsche Sprache noch nicht im erforderlichen Maß erworben wurde“, ausgeschlossen sind vom Besuch von Juniorklassen. Offenbar will das Ministerium die zweite Satzhälfte als Einschränkung der generellen Ausnahme für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache verstanden wissen. Kenner der Materie rätseln allerdings, ob das Gesetz mit dieser Formulierung eine rechtssichere Abgrenzung zu frisch zugewanderten Schülern ohne jegliche Deutschkenntnisse leisten kann.