Stadt nimmt Stellung zur Abschiebedrohung Doch noch Hoffnung für Kirchenmusikerin?

Mizuki Ikeya hat nicht nur über die sozialen Netzwerke viel Zuspruch erhalten. Foto: StZN/privat

Vom Kirchenchor bis zum Pianisten Igor Levit bekunden Menschen ihre Verwunderung über das Vorgehen der Ausländerbehörde. Die Fraktion die Linke, SÖS und Tierschutzpartei fordern eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Japanerin.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Mizuki Ikeya ist eine stille und zurückhaltende Frau. Publikum sucht die Japanerin nur, wenn sie bei Konzerten an der Orgel sitzt. Im Moment ziehen jedoch nicht ihre musikalischen Fähigkeiten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich, sondern ihre sie extrem verunsichernde Lebenssituation.

 

In einem Schreiben zu ihrem Aufenthalt im Bundesgebiet hat sich die Stuttgarter Ausländerbehörde „unter Androhung der Abschiebung“ am 17. Juli 2024 an sie gewandt. Alle Belege, dass die Musikerin ihren Lebensunterhalt selbst verdiene, krankenversichert sei und bestens integriert, listet das vierseitige Schreiben zwar auf, bezieht aber offenbar keines davon in seine Entscheidung ein. Eine dauerhaften Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis versagt sie ihr.

Ein Flug könnte tödlich enden

Auch die Tatsache, dass Mizuki Ikeya aufgrund ihrer eingeschränkten Lungenfunktion nach einer Corona-Erkrankung mittlerweile auf Sauerstoff angewiesen ist, war für die zuständige Sachbearbeiterin offenbar kein Grund, nicht mit der Abschiebung zu drohen. Die behandelnden Ärzte bescheinigen Mizuki Ikeya Flugunfähigkeit. Mit anderen Worten: Eine Abschiebung könnte tödlich für sie enden.

Auf Anfrage erklärt eine Sprecherin der Stadt, es handle sich um ein laufendes Verfahren, das im Stadium der Anhörung sei. „Eine Entscheidung ist keineswegs gefallen“, heißt es weiter. Die Verfahrensbeteiligte, also Mizuki Ikeya, sei nun aufgerufen, sich zu erklären. „Sollte sie der Behörde glaubhaft darlegen können, dass nach dem Ausländerrecht eine Abschiebung aus humanitären Gründen abzulehnen ist, würde die Behörde dies bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.“ Aktuell warte man nun, ob sich die Musikerin oder eine von ihr bevollmächtigte Person zu der Anhörung äußere und welche Unterlagen vorgelegt werden. Der Großteil der Papiere liegen der Behörde aber offenbar bereits vor.

Nachdem unsere Zeitung über ihren Fall berichtet hat, erhielt die junge Frau viele aufmunternde Zurufe aus dem Freundeskreis, von anderen Kirchenmusikern und ihrem ehemaligen Professor an der Musikhochschule. „Das hat mich sehr überrascht“, sagt sie. Doch die Reaktionen sind nicht nur auf Stuttgart beschränkt. Auf dem Onlineportal X, ehemals Twitter, teilte Ende letzter Woche der Pianist Igor Levit einen Screenshot unserer Berichterstattung. Sein Kommentar: „Die haben sie doch nicht mehr alle.“ Geteilt hat seinen Post dann Carlo Masala, der Münchner Politikwissenschaftler und Professor an der dortigen Bundeswehrhochschule. Er kommentiert zynisch: „Hat einen Beruf, einen festen Wohnsitz und ist gut integriert. Erfüllt somit in Deutschland alle Voraussetzungen für die Abschiebung.“

Der Kirchenchor ist alarmiert

Magda Dentler und Waltraud Schmitz-Eisenlohr, zwei Frauen, die mit Mizuki Ikeya im Kirchenchor der Gemeinde Liebfrauen Bad Cannstatt singen, schreiben in einem Brief an unsere Zeitung, sie sei bestens integriert und aufgrund ihres musikalischen Könnens ein wichtiges Mitglied ihres Chores. Aber nicht nur deshalb werde sie wertgeschätzt, sondern auch wegen ihrem offenen, zugewandten und freundlichen Wesen. „Wir können nicht nachvollziehen, dass eine junge Frau wie sie aus ihrem jahrelang gewachsenen Umfeld, in dem sie auch in ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung unterstützt wird, herausgerissen und abgeschoben werden soll.“

Auch aus den Reihen des Gemeinderats regt sich Kritik. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Linke, SÖS (Stuttgart Ökologisch Sozial) und Tierschutzpartei die Verwaltung auf, nach Wegen zu suchen, „die es der Kirchenmusikerin Misuki Ikeya ermöglichen, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten“.

Ausländische Einkommen nicht anerkannt

Mizuki Ikeya war vor neun Jahren nach Stuttgart gekommen, um an der Musikhochschule Orgel zu studieren. Dafür hatte sie ein Studentenvisum erhalten. Ihre Masterprüfung in Form eines Konzertes konnte sie jedoch nicht ablegen, da sie mitten in der Coronazeit lag und den verschärften Kontaktbeschränkungen zum Opfer fiel. Ihren Lebensunterhalt bestreitet sie durch verschiedene Jobs, unter anderem auch mit Onlineunterricht in Japan – bis ihr im Sommer die Fiktionsbescheinigung entzogen wurde, die Aufenthalt und Arbeit erlaubt. Mittlerweile wurde die zwar verlängert.

Aber ausländische Einkommen will die Ausländerbehörde – entgegen der Ansicht von Ausländerrechtsexperten – weiterhin nicht anrechnen. Zudem kann Mizuki Ikeya, wie von der Behörde gefordert, keinen Arbeitsvertrag über mehr als 50 Prozent vorweisen. Eine Forderung, die wahrscheinlich die meisten Musikerinnen und Musiker unabhängig von ihrer Nationalität nicht vorweisen könnten, da Festanstellungen selten und die meisten Musikereinkommen Patchworkeinkommen sind.

Den Antrag kommentierte die Sprecherin der Stadt nicht

In ihrem Antrag betonen Linke, SÖS und Tierschutzpartei, dass die Musikerin einen „wichtigen Job“ mache, da in den Kirchengemeinden stets Mangel und eine hohe Fluktuation an Organistinnen und Organisten herrsche. Den Antrag kommentierte die Sprecherin der Stadt am Montag nicht.

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