Stadt Stuttgart kündigt ASB Querelen um Schulbegleitung: Mehrere Fraktionen wollen jetzt die Akten sehen

Jasmin Meergans, Fraktionsvorsitzende von SPD/Volt, fordert Aufklärung, warum 146 Jungen und Mädchen nicht mehr in die Schule können. Foto: Stadt Stuttgart

Nach der fristlosen Kündigung des Arbeiter-Samariter-Bundes durch die Stadt Stuttgart, will nun unter anderem die Fraktion SPD/Volt genau wissen, was passiert ist.

Familie/Bildung/Soziales: Lisa Welzhofer (wel)

Weil sie sich bislang nicht „umfassend und transparent“ aufgeklärt sehen, und die Auswirkungen auf die betroffenen Kinder und deren Familie gravierend seien, beantragen mehrere Gemeinderatsfraktionen Einsicht in die Akten rund um die fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) durch das Sozialamt der Stadt Stuttgart.

 

Einen entsprechenden Antrag, initiiert von SPD/Volt, unterzeichneten auch das Linksbündnis und die Gruppe Puls. Damit ist das notwendige Quorum von einem Viertel der Gemeinderätinnen und -räte, das die Gemeindeverordnung in so einem Fall vorschreibt, erreicht.

Am 4. Februar hatte die Stadt dem ASB, der die Schulbegleitung von Kindern mit Behinderung organisiert, fristlos gekündigt. Dieser hatte daraufhin sofort seine Leistungen eingestellt. 146 Jungen und Mädchen waren deshalb von einem Tag auf den anderen vom Schulbesuch ausgeschlossen. Auslöser waren laut Stadt Abrechnungen des ASB für Leistungen für Schüler mit Behinderung, die tatsächlich nicht erbracht worden seien. Die Stadt spricht von gravierenden Unregelmäßigkeiten über Jahre. Sie stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Der ASB weist die Vorwürfe zurück.

Die unterzeichnenden Fraktionen wollen nun die Umstände der Kündigung durch die Akteneinsicht vollständig aufklären. „Der Gemeinderat wurde zu diesem Vorgang offenkundig unzureichend informiert, während gleichzeitig widersprüchliche Aussagen kursieren“, sagte Jasmin Meergans, Fraktionsvorsitzende von SPD/Volt, unserer Redaktion. „Die fristlose Kündigung der Schulbegleitung hat Familien von einem Tag auf den anderen vor vollendete Tatsachen gestellt – zumindest Transparenz und Ehrlichkeit sind wir den betroffenen Eltern und Kindern politisch wie menschlich schuldig.“

Schulbegleitung als Pflichtaufgabe

Im Antrag heißt es: „Die Sicherstellung der Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung ist eine zentrale kommunale Pflichtaufgabe. Gerade wenn der Schutz der Leistungsberechtigten als Begründung für eine außerordentliche Kündigung herangezogen wird, muss nachvollziehbar dargelegt werden können, dass das gewählte Vorgehen diesem Ziel tatsächlich dient.“

Laut Antrag soll durch die Akteneinsicht unter anderem geklärt werde, welche konkreten Pflichtverletzungen des ASB festgestellt wurden und welche Anhaltspunkte es dafür gibt. Außerdem wollen die Antragsteller wissen, ob die Stadt ihr Vorgehen verhältnismäßig im Lichte der Folgen für die Kinder findet, wie die Kommunikation mit dem ASB lief und welche Ämter wie involviert waren.

Auch die Grünen fordern Aufklärung

Die Bürgermeisterinnen Isabel Fezer (FDP) und Alexandra Sußmann (Grüne) hatten sich bereits per Brief bei den Kindern und Eltern entschuldigt, an ihren Vorwürfen gegenüber dem ASB aber öffentlich festgehalten. Das Krisenmanagement arbeite mit Hochdruck an „tragfähigen Lösungen“, sodass die Kinder nach den Faschingsferien zurück in die Schule können.

Auch die Grünenfraktion setzt sich für eine „umfassende und transparente Aufklärung der fristlosen Kündigung“ ein – und fordert in einem eigenen Antrag die Stadt auf, den Gemeinderat unter anderem über die festgestellten Pflichtverletzungen zu informieren und darüber, inwieweit Alternativen zur fristlosen Kündigung geprüft worden seien. Die Verwaltung solle im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 9. März Bericht erstatten.

Antrag auf Akteneinsicht

Gemeindeverordnung
Die Gemeindeverordnung von Baden-Württemberg sieht in §24, Absatz 3 vor, dass ein Viertel der Gemeinderäte verlangen kann, „dass dem Gemeinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird“. Dieser Vorgang ist relativ selten. Prominentes Beispiel ist der Klinikskandal, für den ein Akteneinsichtsausschuss bestellt wurde. Im aktuellen Fall wurde kein Ausschuss, sondern nur Akteneinsicht beantragt.

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