Die Stadt Stuttgart möchte auf den alten Bahnflächen an den Wagenhallen die Maker City realisieren. Eine Behörde hat zwar grünes Licht gegeben, trotzdem wird vor dem Verwaltungsgerichtshof im Januar über eine Klage gegen das Vorhaben verhandelt.
Gleichsam als Vorbote für das auf den Stuttgart-21-Flächen geplante Rosensteinviertel soll ebenfalls auf – allerdings längst aufgegebenen – Bahngrundstücken zwischen dem Nordbahnhof, den Wagenhallen und dem Pragfriedhof die Maker City entstehen, ein Viertel mit neuen Wohnformen, Handwerksbetrieben und Einrichtungen für Entwicklung, Forschung, Bildung und Freizeit. Dass die zuständige Behörde das dafür benötigte Areal vom Zweck der Bahnnutzung entbunden hat, gefällt nicht jedem. Im Januar landet die Sache deshalb am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (AZ: 5 S 1629/23).
Auf der für den Städtebau vorgesehenen Fläche sollen zunächst bis Ende Februar 134 Bäume gefällt werden, um Platz für Bau- und Logistikbereiche zu schaffen. Aber nicht gegen diesen Eingriff in die Natur, sondern gegen die sogenannte Freistellung richtet sich die Klage eines Bürgers. Mit diesem Begriff wird beschrieben, dass bislang der Bahnnutzung zugedachte Flächen auch einer anderen Verwendung zugeführt werden können. Über Anträge entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt (Eba).
Der Terminus „Freistellung“ hat es zuletzt zu einer gewissen Prominenz gebracht, weil die Ampelkoalition Ende 2023 die Regeln dafür verschärft hat – was die Pläne für das Rosensteinviertel infrage stellt. Bei den Flächen an den Wagenhallen ist die Sache aber anders gelagert. Ein Rathaussprecher erklärt, diese seien „am 17. Januar 2023 vom Eba von Bahnbetriebszwecken freigestellt“ worden, also vor der Gesetzesänderung.
Betroffen sind insgesamt acht Flurstücke der Stadt mit einer Gesamtgröße von gut 54 900 Quadratmetern. Der für das Vorhaben benötigte Bebauungsplan hat am 6. Juni vergangenen Jahres den Gemeinderat passiert und ist nach Angaben der Stadtverwaltung seit 20. Juni 2024 in Kraft. Die Klage, die am 16. Januar in Mannheim verhandelt wird, habe keinen Einfluss auf das Bauvorhaben.
Das Eba habe den Freistellungsbeschluss für sofort vollziehbar erklärt, sprich: etwaige Klagen entfalten keine aufschiebende Wirkung. Die Stadt befinde sich für das Vorhaben in der Planungsphase und sei überdies der Rechtsauffassung, dass die Klage des Bürgers unzulässig ist.