Streit über Agavenschnaps aus Stuttgart Schwäbischer David besiegt Goliath Jägermeister

Hat endlich gut lachen: Laurin Lehmann mit seinem Agavenschnaps. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Stuttgarter Schnapsmacher von Selva Negra nahmen es mit einem Giganten auf und führten den Kampf um das Logo für ihren Agavenschnaps bis zum siegreichen Ende. Das Oberlandesgericht wies eine Klage von Jägermeister ab.

Was ein Geweih hat, muss nicht immer ein Hirsch sein. So sah es auch das Oberlandesgericht Hamburg und bestätigte damit die Urteile aus anderen Instanzen. Dies bedeutet: Die junge Stuttgarter Firma Selva Negra darf ihren Agavenschnaps mit unverändertem Logo weiter verkaufen. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Es war ein Risiko. Doch Laurin Lehmann und Sebastian Dresel waren sich ihrer Sache sicher und ließen es auf eine Klage ankommen. Vor dem Landgericht hatten sie 2023 schon recht bekommen, doch Jägermeister wollte die Sache bis zum Ende treiben. Vergebens. Nun obsiegte der schwäbische David auch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg. Laurin Lehmann war im Saal und ziemlich nervös. Denn wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte es das Ende bedeutet. „Eine Umstellung war wirtschaftlich nicht machbar.“ 70 000 Euro hat es sie gekostet, bis die ersten 3000 Flaschen gebrannt und verpackt waren. Jahrelange Arbeit wäre zunichte gemacht gewesen. Man tritt Jägermeister nicht zu nahe, wenn man vermutet, genau dies war das Ziel.

Doch das Oberlandesgericht erkannte keine Markenrechtsverletzung oder einen Wettbewerbsverstoß durch die Marke von Selva Negra. Und bestätigte damit die Absicht der schwäbischen Gründer. „Wir sind ein Agavenschnaps aus dem Schwarzwald, kein Kräuterlikör, kommen einander nicht ins Gehege“, sagte Lehmann. Sie haben ein Fabelwesen auf dem Etikett, eine Verschmelzung von „Stier, Mensch und Hirsch“, so die beiden Gründer, mit Geweih und Bollenhut auf dem Kopf.

Der Wolfenbüttler Getränkegigant Jägermeister hat in dem Logo hingegen einen Hirsch erkannt. Zum Schutz der Marke Jägermeister müsse man immer prüfen, „ob bei der Anmeldung einer neuen Marke die Gefahr der Verwechslung besteht, beziehungsweise ob unsere Marke durch die Handlungsweisen Dritter Gefahr läuft, etwas von ihrer Einzigartigkeit zu verlieren“. Dies ließ Andreas Lehmann, Head of Public Relations,Mast-Jägermeister SE, vor der Klageeinreichung mitteilen.

Der Jägermeister-Hirsch, ihn ziert kein Bollenhut, sondern ein Kreuz. Foto: dpa-Zentralbild/Sebastian Kahnert

Bei Selva Negra sei dies der Fall, so glaubt Jägermeister: Es handele sich jeweils um Flaschenetiketten mit einer rechteckigen Form und in den Farben Grün und Rot/Orange. „Dominierend in den jeweiligen Marken ist die Abbildung eines Hirschkopfes, der in beiden Fällen direkt von vorne gezeigt wird, also frontal auf den Betrachter schaut.“ Lehmann, Dresel und ihr Anwalt Clemens Pfitzer sahen dies naturgemäß anders und ließen sich nicht auf das Angebot von Jägermeister ein, die bereits etikettierten Flaschen zu verkaufen, dann aber ein anderes Logo und daraus folgend andere Etiketten, Verpackungen und Werbemittel zu verwenden. „Das kostet uns eine sechsstellige Summe“, hat Dresel Jägermeister vorgerechnet. Nach Pfitzers Auffassung „greift das Zeichen von Selva Negra jedoch nicht in das von Jägermeister ein, da sich das Zeichen in seinem Gesamteindruck so deutlich von dem Zeichen von Jägermeister unterscheidet“, dass potenzielle Käufer die Zeichen nicht gedanklich miteinander verbinden würden.

Hirsch ist nicht gleich Hirsch

Dieser Auffassung folgte nach dem Landgericht auch das Oberlandesgericht: Es erkannte signifikante Unterschiede in der bildlichen Darstellung, die so erheblich ausfallen, dass sie ausreichen, um den Gesamteindruck der beiden Marken voneinander abzugrenzen. „Allein die durch die jeweils enthaltenen Motive eines Hirschkopfes und eine damit bestehende Ähnlichkeit im Sinngehalt dürfe keine dem Markenrecht fremder Motivschutz gewährt werden.“ Sprich, Jägermeister kann sich nicht darauf berufen, dass Geweihe auf dem Etikett grundsätzlich unzulässig sind.

Nun können die Schwaben also weitermachen. Beide kennen sich aus der Getränkeindustrie und träumten davon, sich in der Branche selbstständig zu machen. „Von Gin hatten wir die Nase voll“, sagt Lehmann. Zunächst dachten sie über einen alkoholfreien Gin nach, ehe sie auf den Agavenschnaps kamen. Klar, Tequila kennt man hierzulande, aber meistens die zusammengemixte Billigvariante,die man auf Partys mit Zitrone und Salz hinunterkippt. Hochwertigen Tequila trinkt man wie Whiskey, langsam, gemütlich, Schluck für Schluck. Das taten Lehmann und Dresel. Und waren sich einig, sie wollen einen Agavenschnaps herstellen.

Gebrannt am Kaiserstuhl

Tequila dürfen sie ihn nicht nennen, so darf nur der Schnaps heißen, der einzig aus der Blauen-Weber-Agave und im mexikanischen Bundesstaat Jalisco hergestellt wird. Mescal hingegen wird aus verschiedenen Agavensorten überall hergestellt. Auch am Kaiserstuhl, nicht weit weg vom Schwarzwald. Dort entsteht Selva Negra, Schwarzwald auf Spanisch. Lehmann und Dresel holten Florian Faude ins Boot, der Schnapsbrenner aus Bötzingen am Kaiserstuhl arbeitet mit dem Agaven-Extrakt, der aus Mexiko per Schiff kommt. „Bioqualität“, unterstreicht Lehmann. Während die Mexikaner Spontangärung machen, setzt Faude deutsche Weinhefe zu, macht Agavenwein, destilliert dann zweimal. Die Etiketten lassen sie in Nürtingen machen, die Umverpackung in Metzingen. Darauf prangt ein tätowiertes „Fabelwesen“, sagt Dresen, mit Geweih und Bollenhut auf dem Kopf.

Das Fabelwesen hat nun Zuwachs bekommen. Mit einem Reposado, der in Bourbon-Fässern reift. Und einem Blanco mit Schwarzwälder Kirsche. Die Flaschen zieren eine Kreuzung aus Wiedehopf und Taube, sowie einem Puma und einem Wolf. Auch wenn sie dürften, dieses Mal haben sie auf Geweihe verzichtet. Von Hirschen haben sie erst mal genug.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Stuttgart Schnaps Mexiko Gericht Prozess