Trotz Differenzen: Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann setzt „auf ein gutes Miteinander mit den Trägern“. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko
Warum ist die Stadt mit Zahlungen an Träger der Eingliederungshilfe in Verzug? Wie erklären sich die Außenstände in Millionenhöhe? Die Sozialbürgermeisterin nimmt im Interview Stellung.
Die Umsetzung des BTHG ist eine der größten sozialrechtlichen Reformen der vergangenen Jahrzehnte. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das erfordert einen Umstellungsprozess weg von Pauschalen hin zu Individualleistungen. Das ist sehr viel komplexer und arbeitsintensiver als gedacht. Wir müssen in jedem einzelnen Fall eine Bedarfsermittlung durchführen. Das heißt, wir gehen vor Ort, schauen uns die Lebenssituation der Person an, prüfen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und erstellen auf dieser Grundlage einen rechtssicheren Bescheid, mit dem die Träger dann planen können. Ohne diesen Bescheid ist keine Auszahlung möglich.
Manche Träger warten seit über einem Jahr auf einen Bescheid vom Sozialamt und folglich auch auf ihr Geld. Warum dauert die Prüfung so lange?
Der Prüfaufwand ist gegenüber dem alten Pauschalsystem sehr viel größer. Wir müssen die Bedarfe von 5367 Stuttgarterinnen und Stuttgartern mit Behinderung prüfen. Pro Einzelbetrachtung sind drei Arbeitstage notwendig, einschließlich Vor-Ort-Gespräch mit den Betroffenen. 40 Prozent dieser Menschen befinden sich außerhalb Stuttgarts. Als Leistungsträger haben wir die Kostenpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger, die in Stuttgart ihren Hauptwohnsitz haben, egal wo sie untergebracht sind. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen daher im ganzen Bundesgebiet agieren – letzthin in Leipzig. Eine weitere Schwierigkeit ist die große Modellvielfalt bei den Trägern – jeder berechnet seine Leistungen nach einer eigenen Philosophie. Das erschwert die Prüfung.
Wie viele Bescheide haben sie bisher ausgestellt?
Rund 4000.
Wie lange dauerte das Prozedere im alten System?
Die früheren pauschalen Leistungen wurden vom überörtlichen Sozialhilfeträger, dem Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS), ermittelt. Das nahm sechs bis acht Wochen in Anspruch.
Kleinere Träger haben signalisiert, sie könnten so nicht weitermachen, sie gingen permanent in Vorleistung, ihre Rücklagen seien bald aufgebraucht. Können Sie diese Nöte verstehen?
Ich verstehe, dass die Träger finanzielle Sorgen haben, weil sie von der Stadt nicht so schnell Rückmeldungen bekommen, wie sie sich das wünschen. Klar ist aber: Die Grundlage für die Auszahlung ist der rechtsgültige Bescheid. Forderungen werden nicht automatisch beglichen. Daher haben wir manchmal unterschiedliche Ansichten. Ich setze darauf, dass wir die schwierige Situation in einem guten Miteinander lösen werden.
Das klingt nach einem Fehler im System. Die Träger erbringen Leistungen, ohne dass sie dafür eine finanzielle Sicherheit haben. Die Menschen müssen ja aber betreut werden?
Wir haben die Träger darauf hingewiesen: Erst wenn der Bescheid da ist, gibt es eine rechtssichere Grundlage für die Leistungsgewährung. Davor können wir keine Leistungen gewähren. Wir erwarten dann auch nicht, dass in Vorleistung gegangen wird.
Die Lebenshilfe beziffert ihre Außenstände bei der Stadt auf 500.000 Euro. Sie sprechen von 40.000 Euro. Wie lässt sich diese Differenz erklären?
Wir können die Zahlen der Lebenshilfe nicht nachvollziehen. Wir schauen uns gemeinsam an, was geltend gemacht wird und werden eine gute Lösung finden.
Preschen die Träger aus ihrer Sicht bei der Leistungserbringung vor?
Ich denke, jeder handelt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Träger gehen verantwortungsvoll mit ihren Aufgaben um. Es gilt aber, sich an die Regularien zu halten, davon können wir nicht abweichen. Das ist für uns alle herausfordernd. Meine Hoffnung ist, dass sich das einspielen wird.
Kann es sein, dass Träger am Ende auf Kosten sitzen bleiben?
Es gibt Diskrepanzen. Die rühren daher, dass wir bei der Bedarfserhebung zu einem anderen Ergebnis kommen. Dann ist es an den Trägern, ihre Leistungsgewährung anzupassen. Wichtig ist, dass wir im guten Miteinander bleiben. Wir erkennen an, dass die Träger Wichtiges für die Stadt leisten. Ich möchte betonen: Wenn nicht gezahlt wird, ist das keine Sparpolitik auf Kosten der Menschen mit Behinderung. Verzögerungen sind den Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes geschuldet. Dazu gehört auch der Fachkräftemangel.
Alexandra Sußmann (links) im Gespräch mit den Redakteuren Jan Sellner und Lisa Welzhofer. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko
Wie viele Leute fehlen Ihnen in diesem Bereich?
Wir haben aktuell 16 Teilhabemanager und 24 Leistungskoordinatoren. Im März kommen sechs weitere Leistungskoordinatoren dazu. Außerdem hat der Gemeinderat 19 weitere Teilhabemanager bewilligt – unter der Voraussetzung, dass das Land 90 Prozent der Kosten übernimmt. Darüber müssen wir uns mit dem Sozialministerium noch verständigen. Wenn diese Stellen besetzt sind, haben wir eine ganz andere Schlagkraft. Aktuell müssen die Mitarbeitenden sich um dreimal mehr Menschen kümmern, als das BTHG vorsieht.
Wo können Sie noch ansetzen, um schneller Bescheide auszustellen?
Als Stadt plädieren wir für ein einheitliches Prüfmodell. Das würde die Prozesse beschleunigen. Die individuellen Bedürfnisse der Menschen, auf die das BTHG abhebt, können in einem Einheitsmodell abgebildet werden. Darüber müssen wir uns mit den Trägern noch verständigen.
Auf was können die Träger hoffen? Wie lange sollten Prüfung und Bewilligung längstens dauern?
Drei Monate, wie es vorher auch war. Ich denke, dass bis Ende des Jahres vieles besser läuft.
Haben sie eine grundsätzliche Kritik am BTHG? Kritiker befürchten, am Ende komme möglicherweise gar nicht mehr Leistung bei den Menschen an?
Die Grundidee des Gesetzes ist sehr gut, da stehen wir alle dahinter. Und wir wollen alle, dass beim Einzelnen mehr ankommt. An manchen Stellen sehen wir das noch nicht. Es darf jedenfalls nicht sein, dass alter Wein in neue Schläuche gegossen wird. Ich würde mir wünschen, dass wir die Grundidee beibehalten, aber die Komplexität reduzieren.
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Die steigen um 40 Prozent. Kostensteigerungen in diesem Ausmaß hat niemand vorausgesehen. Bei immer knapper werden kommunalen Haushalten fällt dieser Faktor ins Gewicht. Es ist noch nicht ausverhandelt, was wir vom Land erstattet bekommen.
Haben Sie eine konkrete Forderung an das Land?
Eine volle Kostenerstattung wäre wünschenswert. Wichtig ist, dass wir die Kostendiskussion nicht auf dem Rücken der Betroffenen austragen.
Die Lebenshilfe schlägt einen „Klärungsgipfel“ mit den Trägern vor. Was halten Sie davon?
Wir haben feste Formate, das nächste Treffen ist auch schon terminiert – am 4. März. Einzelfragen der Träger klären wir im direkten Gespräch, nicht auf offener Bühne. Das hat sich bewährt und das wollen wir beibehalten.
OB Frank Nopper hat sich in das Thema eingeschaltet. Ist das jetzt Chefsache?
Der Oberbürgermeister hat in einem Brief mit vier anderen OBs auf die Kostenentwicklung verwiesen, insofern ist es ihm ein wichtiges Thema.
Zur Person
Werdegang Alexandra Sußmann wurde 1976 in Schweinfurt in Unterfranken geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Uni Würzburg. 2006 kam sie nach Stuttgart und war hier bis 2012 Richterin am Sozialgericht, danach bis 2014 Richterin am Verwaltungsgericht. Anschließend war Sußmann als Referentin für Ausländer- und Asylrecht im Staatsministerium tätig. 2016 wurde sie zur Regierungsvizepräsidentin berufen. Von 2018 bis August 2019 war sie Büroleiterin des Chefs der Staatskanzlei im Staatsministerium. Seit August 2019 ist sie Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration der Landeshauptstadt.
BTHG Das Bundesteilhabegesetz trat zwischen 2019 und 2023 in vier Stufen in Kraft. Es soll das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern, dafür sorgen, dass sie selbstbestimmt leben und am Alltag der Gesellschaft teilhaben können. Unter anderem sollen Hilfen passgenauer auf ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnitten werden und sie können mehr von ihrem Vermögen und Einkommen behalten. Dafür wurden Sozialhilfe und Eingliederungshilfe als Leistungen voneinander entkoppelt.
Prävention Träger wie die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Rentenversicherung werden durch das BTHG stärker verpflichtet, eine drohende Behinderung zu erkennen und zu vermeiden. Unter anderem wurde das Reha-Antragsverfahren vereinfacht.
Eingliederungshilfe Änderungen gibt es vor allem auch bei der Eingliederungshilfe. Damit sind Angebote gemeint, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen durch den Alltag helfen, etwa im Bereich Wohnen, Arbeit, Freizeit, Assistenzleistungen und Therapie. Diese Hilfen werden in der Regel von freien Trägern angeboten.
Teilhabemanager Eine wichtige Rolle kommt nun den Teilhabemanagern zu, die die jeweilige Kommune als Träger der Eingliederungshilfe und auch Finanzier stellt. Sie beraten und unterstützen die Menschen mit Behinderung vor Ort, sehen sich deren Situation genau an und überlegen, welches Angebot bei welchem Träger das richtige sein könnte. Derzeit hat die Stadt 16 Teilhabemanager, 19 weitere Stellen sind genehmigt. Insgesamt müssen knapp 5400 Fälle geprüft werden.
Finanzierung Stuttgart rechnet mit 40 Prozent höheren Kosten durch das BTHG für die Stadt. Streit gibt es darüber, wer diese übernimmt. In Zeiten knapper Kassen fordern viele Kommunen, der Bund müsse für Aufgaben, die er den Kommunen auftrage, auch bezahlen.