Streit um Café in Stuttgart Nachbarn klagen gegen Stadt: Ist die Gastro im Wohnhaus erlaubt?

Das Café Lamber befindet sich im Erdgeschoss eines Wohnhauses. Einige Nachbarn fühlen sich dadurch gestört. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der Streit um das Café Lamber in Stuttgart geht weiter. Nachbarn klagen gegen die Stadt, weil sie erlaubt hat, aus dem früheren Laden eine Gastronomie zu machen. Doch hat das Erfolg?

Kriminalität, Sicherheit und Justiz: Jürgen Bock (jbo)

Die jahrelangen Streitigkeiten um ein Tagescafé im Stuttgarter Norden gehen weiter. Nach diversen Klagen zweier Nachbarn gegen den Betreiber des Café Lamber an der Ecke Eduard-Pfeiffer-Straße und Helfferichstraße, unter anderem wegen Lärm und Gerüchen, steht jetzt die Stadt Stuttgart im Visier. Die hat vor zwei Jahren mit Auflagen erlaubt, dass aus dem früheren Ladengeschäft eine Gaststätte werden darf.

 

Seither dürfte der Betreiber Cameron Grobenski bis 22 Uhr abends öffnen. Das tut er zwar nicht – das Café schließt um 18 Uhr – aber die theoretische Möglichkeit besteht. Zuletzt hat die Stadt nach einem bizarren Streit erlaubt, dass der Gastronom kleine warme Speisen anbieten darf, etwa in heißem Wasser erwärmte Würstchen oder Toasts.

Es geht um Lärm und Gerüche

Doch jetzt muss die grundsätzliche Frage geklärt werden, ob eine Gaststätte in dem Wohnhaus überhaupt hätte gestattet werden dürfen. Zwei Nachbarn hatten sich gegen die Nutzungsänderung gewendet – und schließlich gegen die Stadt Stuttgart geklagt. Würden sie sich juristisch durchsetzen, wäre das Café wohl Geschichte.

Am Mittwoch hat man sich in dieser Sache erstmals vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht getroffen. Die Kläger legten dar, was sie am Café stört. Es gehe um Lärm und Geruchseinwirkungen, die ihre Rechte verletzten. Man höre in ihrer Wohnung etwa die Spülmaschine und die Kaffeemaschine. Es gebe Vibrationen auch im direkt angebauten Nachbarhaus. Dazu komme die Belastung durch die Außenbewirtung im Sommer.„Das geht schon frühmorgens los“, so einer der Kläger. Grobenski dagegen betont, vor 7 Uhr morgens nicht im Café zu sein, auch wenn er das dürfte.

Die Auseinandersetzung füllt bei Cafébetreiber Cameron Grobenski mehrere Aktenordner. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Inhaltlich hat der zuständige Richter eine klare Meinung: „Sie leben in Stuttgart. Natürlich ist es in einer Großstadt laut, da sind überall Leute.“ Ähnliche Diskussionen und Verfahren gibt es derzeit auch an anderen Stellen der Stadt. Etwa beim bekannten Teehaus, gegen das ebenfalls ein Anwohner juristisch vorgeht. Dort hat die Stadt zuletzt einen Kompromiss ausgehandelt.

Um inhaltliche Punkte dürfte es aber letztlich bei der Entscheidungsfindung in Sachen Café Lamber gar nicht gehen. Denn das Gericht hat schon formal massive Bedenken, dass die Klage der Nachbarn überhaupt zulässig ist. „Ich bin der Meinung, Sie scheitern gleich an zwei Hürden“, so der Richter bei der Verhandlung. Zum einen seien die Einwendungen, die die Nachbarn vorgebracht hatten, nicht spezifisch genug formuliert. Sie entsprechen damit womöglich nicht den Vorgaben in einem solchen Verfahren. Zum anderen beriefen sich die Kläger auf Punkte, die sie formal allein gar nicht rügen dürften, sondern nur die Eigentümergemeinschaft des Hauses als Ganze.

Nach kurzer Beratung haben sich die Kläger trotz des Hinweises entschlossen, ihren Antrag, die Baugenehmigung für die Gastronomie aufzuheben, aufrecht zu erhalten. Die Stadt hat beantragt, die Klage abzuweisen. Ein Urteil könnte bereits in der nächsten Woche fallen – es wäre keine große Überraschung, wenn es zu Gunsten der Stadt und damit des Cafés ausfallen würde. Ob damit dann ein Schlusspunkt unter die jahrelangen Streitereien gesetzt wird, ist aber offen.

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