Die drei Betroffenen Klaus Föll, Jürgen Knecht, Thomas Herwig (rechtes Bild, von links) wohnen unmittelbar an der Werkstatt der Strohgäubahn (linkes Bild). Sie kämpfen für einen Lärmschutz entlang der Bahnlinie. Foto: /Geronimo Schmidt
Ein jahrelanger Streit um Lärmschutz spitzt sich zu. Jetzt wirft Thomas Herwig, der in Korntal an der Strohgäubahn lebt, Betreibern und Behörden Betrug vor. Sie hätten die Lärmbelastung wissentlich falsch berechnet. Auch die Stadt Korntal-Münchingen fährt neue Geschütze auf.
Es hätte einfach sein können: Wäre für die Anwohner einst ein Lärmschutz in Korntal, zwischen Bahnlinie und Wohnhäusern, gebaut worden, fänden sich alle Beteiligten jetzt nicht in dieser Situation wieder. Weder Anwohner, noch Stadt und Regierungspräsidium, weder ZweckverbandStrohgäubahn noch Gerichte. So aber verhärten sich die Fronten. Thomas Herwig spricht von „Lärmlüge“ und „Betrug“, seine Mitstreiter Klaus Föll und Jürgen Knecht fühlen sich von den Behörden nicht gehört. „Wenn wir uns wehren, läuft es ins Leere. Meine Rechte werden mir vorenthalten“, sagt Jürgen Knecht. Föll ist in seinem Vertrauen in die staatlichen Institutionen erschüttert: „Wir sind kein Deut besser als eine Bananenrepublik. Nur eleganter in den Methoden.“
Vertrauen in Institutionen erschüttert
Vor rund anderthalb Jahrzehnten forderten die Anwohner einen Lärmschutz für die neue Strohgäubahn-Werkstatt. Die Auseinandersetzung darüber entwickelte sich zur Grundsatzfrage der Behörden, ob Herwig dort überhaupt legal wohnt. In diesem Streit legt Herwig nun neue Zahlen vor, um ein maßgebliches Gutachten der Behörden anzuzweifeln. Die Stadt wiederum will mit einem Bebauungsplan eine rechtliche Grundlage schaffen, um ihm dort das Wohnen zu verbieten. Es ist nicht ihr erster Anlauf.
Der Mann mit einem Faible für Oldtimer wohnt im ehemaligen Bahnbetriebshäuschen in der Weilimdorfer Straße. Nach Ansicht von Behörden und Gerichten steht das Gebäude in einem Gewerbegebiet, wo es auch laut sein darf. Wohnen sei daher dort für gewöhnlich illegal. Mit Verweis auf jene Illegalität wird Thomas Herwig und den anderen Anwohnern bis dato der Lärmschutz entlang der Bahnlinie verweigert. Herwig argumentiert anders: Das Wohnen im Bahnbetriebshäuschen sei genehmigt. Da sich im Umfeld seit Jahrzehnten weitere Wohngebäude befinden, handle es sich um ein Mischgebiet. Wohnen und Gewerbe seien demnach gleichermaßen erlaubt, für die Anwohner also ein Lärmschutz erforderlich. Zur Klärung zog Herwig 2013 vor Gericht – und verlor.
Jetzt ist von „Lärmlüge“ die Rede
Nun legt er neue Informationen vor. Er stützt sich auf seinen Schriftverkehr mit der Deutschen Bahn, der unserer Zeitung vorliegt. Daraus geht hervor, dass die Güterzüge langsamer und seltener an seiner Wohnung vorbeifahren, als im Gutachten des Zweckverbands Strohgäubahn angenommen. Ergo sei es dort deutlich leiser, ein Wohnen könne also per se nicht aus Lärmgründen ausgeschlossen werden. Er sei massiv belogen worden, sagt Herwig und spricht von „Lärmlüge“: „Das war Betrug.“ Und auch Jürgen Knecht unterstellt: „Das war ein Gefälligkeitsgutachten.“
Klaus Föll, Jürgen Knecht, Thomas Herwig (von links) kämpfen für einen Lärmschutz entlang der Bahnlinie, wo sie wohnen. Foto: /Geronimo Schmidt
In dem Zweckverband sind die Kommunen entlang des Bähnles sowie der Landkreis Ludwigsburg zusammengeschlossen, um die Strohgäubahn zu finanzieren. Für den Betrieb zwischen Korntal und Ditzingen-Heimerdingen war immer geplant, die Züge sowohl an der Start- als auch an der Endhaltestelle abzustellen. Die Möglichkeit dazu ist bis heute nicht geschaffen, auch in Heimerdingen muss ein Lärmproblem gelöst werden. So lange dort die Züge nachts nicht abgestellt werden können, müssen die Züge am Abend nach Korntal und vor Betriebsbeginn wieder nach Heimerdingen. Diese Lärm verursachenden Geisterfahrten sind bisher nicht erlaubt. Gerade dies stößt den Anwohnern sauer auf: diejenigen Behörden, die ihnen unzulässige Forderungen und illegales Wohnen vorwerfen, dulden selbst Illegales.
Das ist im Korntal-Münchinger Rathaus bekannt. „Das oberste Ziel der Stadt ist das Allgemeinwohl, zu dem unter anderem ein genehmigter und gut funktionierender ÖPNV gehört“ , sagt die Sprecherin Angela Hammer. Die Stadt ist als Bahnanrainer Mitglied im Zweckverband. Er muss die Geisterfahrten genehmigen lassen. Die Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Doch die Erlaubnis lässt auf sich warten.
„Bestandschutz gilt nur für genehmigte Nutzungen“
Dahingegen muss die Stadt selbst eingreifen, wenn sie von illegalen Nutzungen in Wohn- oder Gewerbegebieten weiß. Verwaltung und Gemeinderat arbeiten deshalb nun einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet unterhalb der Weilimdorfer Straße aus, in der auch Thomas Herwig wohnt. Weil das Gebiet wenig attraktiv und in besonderer Weise vom Lärm betroffen sei, aber auch wegen teils nicht genehmigter Nutzungen. Mit einem Bebauungsplan kann die Stadt dann auch das Wohnen rechtssicher untersagen. „Bestandsschutz gilt nur für genehmigte Nutzungen“, sagt Angela Hammer.
Bereits im August 2019 hatte die Stadt Thomas Herwig dazu aufgefordert, sein Haus zu verlassen. Passiert ist nichts – auch wenn die Stadt an ihrer Position festhält. „Bei komplexen Fragestellungen ist es manchmal schwierig, allen Einzelinteressen gerecht zu werden und gleichzeitig das Gemeinwohl nicht aus dem Blick zu verlieren. Und es gibt Fälle, da lassen Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung keinen Spielraum mehr. Was die Vorgänge in der Weilimdorfer Straße angeht ist festzustellen, dass diverse Gerichtsurteile das Vorgehen der Stadtverwaltung bestätigen“, sagt der Technische Beigeordnete Kai Langenecker.
Die Rathaussprecherin Angela Hammer ergänzt: „Die Stadt versucht grundsätzlich, immer mit Augenmaß vorzugehen und auch im Sinne der Betroffenen nichts zu überstürzen. Dies betrifft auch die Frage, ob beziehungsweise wie viele gerichtliche Entscheidungen oder Entscheidungen in Widerspruchsverfahren abgewartet werden, bevor Zwangsmittel zur Anwendung kommen.“
Thomas Herwig fordert weiterhin einen Lärmschutz und spielt den Ball an den Gemeinderat, der den Bebauungsplan inhaltlich verantwortet. „Der Appell der Anwohner lautet, weitere Windungen der nahezu wahnsinnigen Eskalationsspirale zu vermeiden. Denn der Lärmkonflikt ist weitgehend lösbar.“ Auch die Verwaltung hält eine Klärung der Situation für möglich. Mit einem Bebauungsplan ließen sich bestehende und mögliche künftige Konflikte rechtlich lösen, teilte sie den Stadträten mit. Das Signal ist aus Herwigs Sicht klar: Er soll weichen. Er hat angekündigt, gegen den Bebauungsplan vorzugehen. „Wir werden weiterklagen.“
Historie der Strohgäubahn
Beginn 1905 ist mit dem Bau der Bahnstrecke von Korntal bis Weissach begonnen worden. Die Württembergische Eisenbahngesellschaft (WEG) war Eigentümerin und Betreiberin der Strohgäubahn. Am 13. August 1906 wurde die Strecke eingeweiht. Die Werkstatt der Strohgäubahn befand sich in Weissach.
Entwicklung Um den Betrieb der Strohgäubahn zu sichern, wurde auf Basis eines Gutachtens die Reduktion des Betriebs auf dem Abschnitt zwischen Korntal und Heimerdingen beschlossen. Die Strecke wurde saniert, neue Fahrzeuge angeschafft. Die Betriebswerkstatt mit Tankstelle wurde aus finanziellen Gründen von Weissach nach Korntal verlegt.