Streit um Stuttgart-21-Flächen Zwist auf der Zielgeraden des Bürgerbegehrens

Über die Zukunft der Gleisflächen in der Innenstadt gibt es einen handfesten Streit. Foto: IMAGO/NurPhoto

Wie lange können für das Bürgerbegehren gegen die Bebauung der Gleisflächen Unterschriften gesammelt werden? Zu der Frage gibt es einen Dissens zwischen der Initiative und dem Rathaus.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Kurz vor Toreschluss gibt es ordentlich Ärger zwischen den Organisatoren des Bürgerbegehrens gegen die Bebauung eines Teiles der Gleisflächen und dem Stuttgarter Rathaus. Auslöser des Krachs ist die Frage, bis wann die Marke von 20000 Unterschriften Wahlberechtigter erreicht sein muss. Nur wenn dieses Limit erreicht oder überschritten wird, kommt das Bürgerbegehren zu Stande.

 

Klar ist, dass für die Unterschriftensammlung drei Monate zur Verfügung stehen. Zur Frage, wann diese First beginnt, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Das Rathaus hat am Mittwoch nochmal bekräftigt, dass aus Sicht der Verwaltung die Frist am 15. Oktober abläuft. Ausschlaggebend dafür ist die Entscheidung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik, der am 15. Juli mit großer Mehrheit den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst habe. Gegen diesen Beschluss richtet sich das Bürgerbegehren.

Für Hannes Rockenbauch, Stadtrat der Linksfraktion und einer der Vertrauenspersonen des Begehrens, stellt sich der Sachverhalt anders da. „Bei jedem Bebauungsplan ist es so, dass dieser mit Bekanntgabe im Amtsblatt in Kraft tritt, nicht vorher“, sagt er. In dem kommunalen Mitteilungsblatt sei der Beschluss am 24. Juli veröffentlicht worden. Nach dieser Rechnung blieben noch einige Tage, um weitere Unterstützerunterschriften einzusammeln. In dieser Sichtweise wird Rockenbauch vom Stuttgarter Alt-Stadtrat und Bundestagsabgeordneten Luigi Pantisano (Die Linke) unterstützt.

Initiative will auch am Donnerstag noch Unterschriften abgeben

Auch wenn man derzeit rund 1000 Unterschriften pro Tag zusammenbekomme, könnte es „sehr, sehr knapp werden“, wenn man die Listen am Mittwochabend und damit innerhalb der von der Stadt angesetzten Frist abgebe, sagt Rockenbauch. Trotzdem werde man diesen Weg beschreiten und am Donnerstag noch weitere Unterschriften nachreichen.

Nun ist die Stadtverwaltung geordert, die gesammelten Unterschriften zu sichten und zu prüfen, ob sie von in Stuttgart Wahlberechtigten stammen. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat binnen einer Frist von zwei Monaten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.

Schon zuvor gab es Streit

Die Initiatoren wollen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das sogenannte A-2-Gebiet verhindern, dass sich vom Ende der aktuellen Bahnsteige bis zu den Bahnbrücken über die Wolframstraße erstreckt. Bereits in den zurückliegenden Wochen hatten die Organisatoren des Bürgerbegehrens Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung erhoben, weil die noch vor Ablauf der Sammelfrist in einem Gemeinderatsausschuss über die Vergabe der Freiflächenplanung für das in der Diskussion stehende Areal hatte diskutieren lassen wollen. Das Rathaus sah sich damit im Einklang mit Gemeinderatsbeschlüssen. Schlussendlich wurde aber die Debatte um eine Woche verschoben.

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