Ramzi Awat Nabi wartet noch immer in Erbil auf sein Studentenvisum. Foto: privat
Ramzi Awat Nabi läuft die Zeit davon, will er sein Praktikum rechtzeitig antreten. Obwohl der Student alle nötigen Papiere vorgelegt hat, will das Auswärtige Amt offenbar weitere.
Der Plan, an Weihnachten zurück in Stuttgart zu sein, ist geplatzt. Ramzi Awat Nabi sitzt noch immer in Erbil fest. Trotz der Zusage, es ginge jetzt alles zügig, wartet der Anfang August von Stuttgart in die Kurdenregion im Irak abgeschobene 24-jährige Student weiter auf sein Studentenvisum. Die Ausländerbehörde Stuttgart hatte nach Intervention von Nabis Anwalt Roland Kugler und Überprüfung des Falls dem zuständigen Generalkonsulat in Erbil bereits eine Vorabzustimmung zukommen lassen, mit der das Generalkonsulat ohne Nachfrage in Stuttgart das Visum erteilen könnte.
Die Bescheinigungen, die für die Vorabzustimmung durch die Stadt notwendig waren, hatten Nabi oder sein Anwalt Roland Kugler der Stuttgarter Ausländerbehörde also vorgelegt: eine Ablichtung seiner durch eine beglaubigte Übersetzung ergänzten ID-Karte, den Nachweis über seinen Studienplatz und darüber, dass sein Lebensunterhalt gesichert sei. Auf einem Sperrkonto ist der Betrag von knapp 12 000 Euro hinterlegt. Nabi kann damit monatlich über eine Betrag von 992 Euro verfügen. Und auch im Generalkonsulat habe er seinen Pass vorgelegt, so Nabi. Er befinde sich seit dem 9. November beim deutschen Konsulat in Erbil. Auch Kopien seiner ID-Karte lägen dort vor. Die Außenstelle des Auswärtigen Amtes hat sich nach seinen Aussagen also davon überzeugt, dass die geforderten Papiere existieren.
Noch Mitte November hatte es von Seiten des deutschen Generalkonsulats geheißen, so hat es Nabis Anwalt Roland Kugler erklärt, es könne jetzt alles ganz schnell gehen. Ein paar Tage noch. Die sind längst verstrichen. „Nun legt das Generalkonsulat weitere Schleifen ein“, so Kugler. Es sei bemerkenswert, wie sich Behörden gegenseitig behindern können und oft auch eine unklare Sprache sprechen.
Praktikumsantritt gefährdet
Sein Mandant ist einigermaßen verzweifelt, habe er doch seit langem alle nötigen Papiere eingereicht. Er versteht nicht, warum all das, was er der Ausländerbehörde für die Vorabzustimmung vorlegt hat und von der für ihre Entscheidung akzeptiert worden sei, nun nicht mehr gelten soll – und er stattdessen alles für die endgültige Erstellung des Visum noch einmal vorlegen soll.
Dem widerspricht die Stadt. Das sei falsch, sagt Sven Matis aus der Pressestelle. Es seien keine neuen Forderungen zur Vorlage von Dokumenten gemacht worden. „Die Schilderungen wundern uns, da die Ausländerbehörde die Möglichkeiten für eine rasche Rückkehr von Herrn Nabi mit dessen Anwalt besprochen hat“. Die Auslandsvertretung beteilige die Ausländerbehörde Stuttgart im Verfahren. Man habe umgehend Kontakt aufgenommen, „um die Unterlagen vervollständigen und aktualisieren zu lassen“, so Matis weiter.
Offenbar stockt die Ausstellung des Visums im Auswärtigen Amt. Auf seine wiederholten Mails mit der Bitte um zügige Bearbeitung hat Nabis Anwalt Kugler keine Antwort bekommen.
Nabis Anwalt Roland Kugler Foto: Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth
In einer Mail an seinen Anwalt schreibt Nabi: „Mein zentrales Probleme betrifft mein Studium sowie mein Pflichtpraktikum. Aufgrund der weiter ausstehenden Entscheidung droht mir eine Exmatrikulation durch die Hochschule“. Trotz seiner Abschiebung und im Vertrauen auf eine baldige Wiedereinreise, ist es ihm gelungen, sein zweites Praktikum auf Januar 2026 zu verschieben. Diesen Termin hatte er für haltbar gehalten, nachdem er alle Vorgaben erfüllt hat. Seine Sorge scheint nun allerdings begründet. Sollte nicht zeitnah eine Entscheidung getroffen werden, „ist dieses Szenario leider realistisch“, schreibt er. Die Exmatrikulation also.
Anwalt droht mit Dienstaufsichtsbeschwerde
In einer weiteren Mail an das Amt für Auswärtige Angelegenheiten vom 23. Dezember verbirgt Roland Kugler sein Unverständnis über das stockende Verfahren nicht. Er schreibt: „Mir ist völlig unverständlich, weshalb von Ihrer Behörde nochmals der Ausländerbehörde seit langem vorliegende Dokumente angefordert werden. Und dies mit der Begründung, die Ausländerbehörde benötige die Dokumente.“ Seinem Mandanten drohe durch „dieses merkwürdige Verhalten“ der Verlust des Studienplatzes. Sollte er bis 30. Dezember keine Antwort erhalten, werde er Dienstaufsichtsbeschwerde stellen. Das Auswärtige Amt gibt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft, wie es auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte.