Stuttgart will Einnahmen konstant halten Gemeinderat billigt neuen Hebesatz für Grundsteuer

Für alle Häuser und Wohnungen gilt von 2025 an ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer. Foto: imago images/Arnulf Hettrich

Die Landeshauptstadt reagiert auf die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer mit einer deutlichen Anpassung des Faktors. Die Auswirkungen werden sehr unterschiedlich sein.

In der Landeshauptstadt wird von 2025 an ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer gelten. Der Gemeinderat hat die Sätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und B (alle anderen) auf 160 Prozent festgelegt. Der Hebesatz lag bisher bei 520 Prozent. Die Grundsteuer trifft Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Die Stadt will die neuen Grundsteuerbescheide im Januar zusenden, in diesen findet sich auch die neue Müllgebühr.

 

Auslöser der gravierenden Senkung des Hebesatzes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuerberechnung und die Entscheidung der Landesregierung, die Grundsteuer von 2025 an in Baden-Württemberg auf der Grundlage der Bodenrichtwerte (des Jahres 2022) zu berechnen. 2022 hatten diese in der Stadt eine Rekordhöhe erreicht, seitdem sanken sie. Die Berechnungsgrundlage soll alle sieben Jahre aktualisiert werden. Gegen die Vorgabe des Landes laufen mehrer Klagen.

Ziel: Keine höheren Einnahmen

Der Gemeinderat hatte bereits vor Monaten festgelegt, dass die Stadt durch die Neuberechnung in Summe keine höheren Einnahmen erzielen soll. 2023 nahm sie 162,7 Millionen Euro ein, für 2024 sind 165 Millionen Euro geplant, dieser Wert soll gehalten werden. Das Land hatte ein Transparenzregister mit einer Spannweite für neue Hebesätze veröffentlicht, Stuttgarts neuer Hebesatz liegt in der Spanne.

Den neuen Satz hatte die Verwaltung an Hand von 207 000 Messbescheiden errechnet. „Aufgabe der Kommunen ist es, die Hebesätze festzusetzen. Wir haben nun einen Satz, der nach unserer Einschätzung für die Mehrheit der Steuerzahler Vorteile mit sich bringt. Klar ist aber, dass die Änderung nicht nur Gewinner schafft“, sagt Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU). Allerdings könne man die Hebesätze mit Blick auf die Aufkommensneutralität „nicht weiter reduzieren.“ Eine neue Grundsteuer C für nicht bebaute Flächen ist in Stuttgart bisher nicht geplant.

Vermieter wollen informieren

Große Vermieter wollen ihre Kunden in den nächsten Wochen über die neue Höhe der Belastung informieren. Man habe mehrere Szenarien durchgerechnet, heißt es beim städtischen Wohnungsbauer SWSG. Eine exakte Berechnung der Mehr- oder Minderbelastung sei erst mit der Entscheidung des Gemeinderates möglich. 2023 lag das Grundsteueraufkommen der SWSG bei 3,915 Millionen Euro, 2024 bei 4,103 Millionen.

Vervielfachung der Kosten möglich

Man rechne bei den wenigen Einfamilienhäusern im Bestand wegen der großen Hausgärten „mit einer Vervielfachung der Grundsteuer“, heißt es bei der Baugenossenschaft Münster. Bei den Mehrfamilienhäusern und Hochhäusern könnte die Steuerbelastung wie in den Vorjahren liegen. Die Genossenschaft hatte zunächst mit Sätzen von 255 bis 281 Prozent gerechnet.

Joachim Rudolf, Vorsitzender des Eigentümervereins Haus und Grund Stuttgart. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Mit dem neuen Satz sei das Versprechen der Aufkommensneutralität eingelöst, „das begrüßen wir ausdrücklich und ist für das Vertrauen in Staat und Verwaltung wichtig“, sagt Joachim Rudolf, der Vorsitzende des Eigentümervereins Haus und Grund Stuttgart. Die Kritik an der Berechnung bleibe erhalten, ergänzt Geschäftsführer Ulrich Wecker. Er befürchtet Härtefälle. „Der Vorgarten und der Kindersandkasten werden zur Kostenfalle“, sagt Wecker.

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