Stuttgarter Motorradpolizist Unfalltod im EM-Konvoi: Autofahrerin unter Anklage

Schatten über der EM in Stuttgart: Motorradpolizisten trauern um ihren tödlich verunglückten Kollegen im Juni 2024. Foto: Andreas Rosar

Vor elf Monaten kam in Degerloch Motorradpolizist Thomas Hohn im Konvoi des ungarischen Ministerpräsidenten Orbán ums Leben. Nun kommt der Fall vors Amtsgericht.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Der Unfalltod eines Stuttgarter Motorradpolizisten bei einer Eskorte während der Fußball-EM 2024 wird ein gerichtliches Nachspiel haben: Die zur Unfallzeit 69-jährige Autofahrerin, die am Albplatz in Degerloch mit dem Polizeimotorrad des 61-Jährigen kollidiert war, muss sich nach Informationen unserer Zeitung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Verhandlung soll beim Stuttgarter Amtsgericht stattfinden, das den Bescheid der Betroffenen vergangene Woche zugestellt hatte.

 

Nun also doch. Nach knapp elf Monaten hat die heute 70 Jahre alte BMW-Fahrerin die Anklage der Staatsanwaltschaft auf dem Tisch. Auch ein Detektiv, der nach mehreren Entlastungszeugen Ausschau gehalten hatte, konnte letztlich nicht verhindern, dass der Fall nun vor Gericht geht – und bei der Schuldfrage „alles auf eine Person abgewälzt wird“, sagt der Privatermittler. Was hätte die Autofahrerin sehen können, was sehen müssen? Die Polizei trage auch eine Mitschuld, weil die Kreuzung nur mangelhaft und kaum erkennbar abgesperrt gewesen sei, als sich der Konvoi genähert habe. Allerdings falle da auch das Sachverständigen-Gutachten sehr „einseitig“ aus, sagt der Detektiv.

Die Unfallstelle am Albplatz in Degerloch. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Es passierte am 24. Juni 2024, gegen 11.15 Uhr, an der Einmündung B 27 und Rubensstraße in Degerloch, stadtauswärts. Am Tag nach dem EM-Spiel Schottland gegen Ungarn (0:1) begleitete eine Eskorte aus Polizeimotorrädern den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zum Flughafen. Querstraße für Querstraße wurde dabei von vorausfahrenden Motorradpolizisten kurzzeitig gesperrt, um der Kolonne freie Fahrt zu gewährleisten. So auch auf Höhe der Rubensstraße, wo ein 27-jähriger Beamter den Verkehr an der zweispurigen Einmündung in die Bundesstraße 27 aufhalten sollte. In den folgenden Minuten bildete sich dort ein Stau auf der rechten Spur, auf der sowohl nach rechts als auch nach links abgebogen werden kann.

Eine BMW-Fahrerin fährt los – da kommt der Konvoi

Die Phasen in der Querstraße wechselten auf Grün, auf Rot, auf Grün. Einer BMW-Fahrerin - nach ursprünglichen Erkenntnissen an fünfter oder sechster Position – soll das Warten offenbar zu lange gedauert haben. Sie wechselte auf die vermeintlich freie reine Linksabbiegerspur der Rubensstraße und bog auf die B 27 ab – während sich von links aus der Stadt der Fahrzeugkonvoi des ungarischen Ministerpräsidenten näherte.

An der Spitze des Konvois: Polizeihauptkommissar Thomas Hohn, 61 Jahre, als Motorrad- und Tuning-Experte bundesweit bekannt, Spezialist für illegale PS-Protzereien, ein überaus erfahrener Beamter der Motorradstaffel. Der 61-Jährige prallte mit voller Wucht gegen den BMW, der ihm von rechts kommend in die Quere kam. Seine Maschine flog gegen das Motorrad seines 27-jährigen Kollegen, der die Kreuzung absichern sollte. Beide Beamte wurden schwer verletzt. Hohn dabei so folgenschwer, dass er im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.

Ein Unfall, der große Betroffenheit auslöste. Mit einem Trauermarsch am 12. Juli durch die Stadt, mit Innenminister Thomas Strobl sowie 700 Polizeibeamten und Beschäftigten, mit einem Trauergottesdienst in der Domkirche St. Eberhard. „Der zweite bittere Schicksalsschlag“, sagte Strobl damals – denn nicht lange zuvor hatte man um den bei einem Messerangriff getöteten Rouven Laur in Mannheim trauern müssen.

Gedenkminute auf dem Schlossplatz im Juni 2024. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das Amtsgericht Stuttgart soll nun die Schuldfrage und das Strafmaß klären. Dabei dürfte auch zur Sprache kommen, wie gut und ausreichend die Kreuzung abgesichert war. Oder ob gar ein „Organisationsverschulden“ der Polizeiverantwortlichen vorliegt. Mit diesem Vorwurf war bei der Staatsanwaltschaft eine weitere Strafanzeige von dritter Seite eingegangen. Bei fahrlässiger Tötung reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Privatermittler hält es allerdings auch schon jetzt eine gravierende Strafe, dass die Behörden die Beschuldigte so lange im Ungewissen gelassen hätten.

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