Stalkingattacken nehmen Opfern das Sicherheitsgefühl im Alltag. Foto: dpa
Mail, Todesdrohungen auf X und Besuche an der Wohnungstür – eine junge Mutter aus Stuttgart lebt eineinhalb Jahre in Angst. Warum hat der Täter sie trotz Verbots so lange gestalkt?
Auf Stalking und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz lautete die Anklage. Die 5. Strafkammer am LandgerichtStuttgart beschränkte sich schließlich in ihrer Entscheidung auf 20 Einzeltaten des Stalkings. Sie wiegen in der Summe strafrechtlich schwerer als der Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Sie erstrecken sich über so ziemlich alle Tatbestände, die der Nachstellungsparagraf bereithält – von direkter Kontaktaufnahme über Kontaktaufnahme per Telekommunikationsmittel bis zur Bedrohung von Leben und körperlicher Unversehrtheit. Für die Kammer gab es nur eine mögliche Entscheidung. Sie attestierte, dem psychiatrischen Gutachter folgend, dem Angeklagten ein ausgeprägtes Wahnsystem. „Wir können Sie für ihre Taten nicht bestrafen, weil sie krank sind. Aber Sie müssen in der Psychiatrie untergebracht werden.“
Dabei hatte alles harmlos begonnen. Aus einer Klubbekanntschaft vom Mai 2023 war für einige Monate eine intime Freundschaft geworden, in der Anna S. jedoch früh deutlich machte, dass sie keine feste Beziehung wolle. Mit Boris L. war sie mit diesem Wunsch aber offenbar an den Falschen geraten. Als er sie an einem Tag wüst beschimpfte und am nächsten wieder mit Liebesschwüren überschüttete, zog sie die Reißleine und beendete die Freundschaft bereits im August wieder. Damit begann ihre Leidenszeit – und auch die Abwärtsspirale im Leben Boris L.s bis hin zur zeitweiligen Obdachlosigkeit. Er suchte Anna S. an ihrer Arbeitsstelle auf, klingelte spätabends an ihrer Privatwohnung, klopfte an der Wohnungstür, verbreitete Posts in den sozialen Netzwerken, die man, so das Gericht, als Aufruf zur Tötung von Anna S. verstehen könne.
Bundeskriminalamt als Adressat
So fragte Boris L. auf Englisch, wie sicher eigentlich die Fotos ihrer Tochter gespeichert seien und schickte in dem X-Post gleichzeitig Grüße, in denen er den Namen der Kindertagesstätte ihrer Tochter nannte. Bei einem der Aufeinandertreffen an ihrer Wohnungstür forderte er Anna S. auf, alles hinzuschmeißen und mit ihm und ihrer Tochter nach Israel zu gehen. Auf seinen abgelaufenen serbischen Reisepass, den er ihr vor die Wohnungstür warf, hatte er „Der Mossad weiß Bescheid“ geschrieben. Es war nicht das einzige Mal, dass er Dokumente und Schriftstücke hinterließ, die auf ihn verwiesen. Viele seiner Mail schickte er auch an das Bundeskriminalamt oder markierte die Ermittler in seinen Posts. Aus seiner Sicht tat er all das, damit Polizei und Ermittlungsbehörden endlich überprüften, ob Anna S. in Gefahr sei, wie er befürchtete. Im Grunde sei alles aus Sorge um die Unversehrtheit der Frau geschehen. Anna S. empfand das jedoch gänzlich anders.
Weitere Taten zu erwarten
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seien weiterer Taten vom Angeklagten zu erwarten, sagte der Vorsitzende Richter Volker Peterke in der mündlichen Urteilsverkündung. Davon, dass Boris L. bei einer Freilassung in seinem jetzigen Zustand das Leben von Anna S. „komplett ruinieren“ würde, sei die Kammer überzeugt. Das gelte auch für die Personen ihres sozialen Umfeldes. Außerdem sei Boris L. eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Wer Anna S. als Zeugin im Landgericht erlebt hat, konnte eine Ahnung davon bekommen, was es heißt, sich nicht mehr vor die Tür zu trauen oder Angst zu haben, sein elektronisches Postfach zu öffnen. Anna S. leidet unter Panikattacken, posttraumatischen Belastungsstörungen, ging zeitweise nur noch aus dem Haus, um zur Arbeit zu gehen oder ihre Tochter von der Kita abzuholen. Sozialen Aktivitäten wie Sport gab sie auf. Außerdem ist sie umgezogen. Drei Beschlüsse des Amtsgerichts Stuttgart auf Basis des Gewaltschutzgesetzes, sich der Frau nicht mehr zu nähern, missachtete Boris L.. Obwohl ihm im Falle eines Verstoßes eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren und ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro angedroht wurden, war er nicht zu bremsen. Und es stellt sich angesichts dieses Falles die Frage, ob solche Beschlüsse Frauen überhaupt schnell und wirksam schützen können.
Die Stalkingattacken nahmen an Heftigkeit zu. Foto: picture alliance
Dafür, warum Boris L. immer weiter machte, nannte der Vorsitzende Richter mehrere Anhaltspunkte. So sehe er sich als Opfer eines Komplottes. Er glaube, Personen aus seinem sozialen Umfeld, wie etwa sein Bruder, hätten sich gegen ihn verbündet. Deutliche Anzeichen seien das, so der Richter, dass er unter einem Verfolgungswahn leide. Ebenso leide er unter einem Beziehungswahn. Soll heißen: Boris L. beziehe alles, was er wahrnehme, auf sich. Eindrückliches Beispiel für die Kammer war ein Post der feministischen Aktionistin Toxische Pommes, den Boris L. auf X weiterverbreitet hatte. In dem Post ist eine blutverschmierte Treppe zu sehen, durch die an mehreren Stellen der Buchstabe A durchscheint. Für das Gericht eindeutig ein Post, um auf das Thema Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Für Boris L. war es des Buchstabens A wegen eine Morddrohung gegen Anna S. „Diese Morddrohung existiert nicht. Toxische Pommes kennt Anna S. gar nicht. Das ist krank. Das ist Teil ihrer Krankheit“, versuchte Peterke dem Angeklagten immer wieder eindringlich zu erklären
Boris L. jedoch zeigt keine Krankheitseinsicht, hält sich für gesund. Weshalb er sich auch weigert, Medikamente einzunehmen. „Wenn gesunde Menschen Medikamente nehmen, werden sie psychotisch“, so seine Überzeugung. „Hätten Sie die Medikamente genommen, wären Sie heute hier rausmarschiert, weil sie weitgehend geheilt wären“, so der Richter. „Ich wünsche ihnen, dass sie gesund werden“, sagte er zum Schluss noch. „Sie haben Potenzial“.