Am Dienstag, 12. Mai, wurde ein Zwölfjähriger mit Drohnen, Rettungshunden und einem Helikopter gesucht und schließlich wohlbehalten gefunden. Doch wer trägt die Kosten?

39 Rettungshunde, mehrere Drohnen und ein Helikopter – bei der Suche nach einem zwölfjährigen Jungen am Dienstagnachmittag, 12. Mai, wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt. Der Junge und ein gleichaltriges Mädchen waren am Morgen nicht in der Schule erschienen, woraufhin die Polizei alarmiert wurde, die gemeinsam mit dem Rettungsdienst eine Suche startete.

 

Das Mädchen konnte gegen 12:45 Uhr im Stuttgarter Westen angetroffen werden. Der Junge wurde am Abend, nach ausgeweiteter Suche, in der Nähe der Augusten- und Silberburgstraße aufgegabelt. Ob sie weggelaufen sind oder einfach nur ein bisschen die Schule schwänzen wollten, ist unklar. Und falls ja, wer trägt die Kosten einer solch großen Suchaktion?

Bei Hubschraubereinsätzen fallen schnell vierstellige Beträge an

„Die Kosten für den gestrigen Einsatz zur Suche nach dem zwölfjährigen Jungen sind Polizeikosten und werden von der Allgemeinheit getragen“, erklärt Jens Lauer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart. Da die Polizei zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben verpflichtet sei, ist die Suche nach vermissten Personen für Betroffene grundsätzlich kostenlos.

Einige seltene Ausnahmen, in denen die vermissten Personen oder deren Angehörige zur Kasse gebeten werden, gibt es dennoch. „Zum Beispiel, wenn eine Notlage vorsätzlich vorgetäuscht wurde oder der Einsatz durch grob fahrlässiges Verhalten provoziert wurde. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn der oder die Vermisste zurückkehrt und die Polizei darüber nicht informiert wird und weitere Fahndungsmaßnahmen trifft“, erklärt Jens Lauer. In jüngster Vergangenheit seien ihm solche Ausnahmesituationen aber nicht untergekommen. Wenn Angehörige oder wieder aufgetauchte Personen die Kosten jedoch tragen müssen, kann es schnell teuer werden. Denn auch wenn der Pressesprecher keine genauen Zahlen nennen kann, bewegen sich die diese bei Hubschraubereinsätzen laut Lauer schnell im vierstelligen Bereich.

Bei der Suche nach dem Jungen wurden auch Spezialmittel wie Hubschrauber, Drohnen und Spürhunde eingesetzt. Doch wann kommt es bei einer Vermisstensuche zu einem solchen Großaufgebot? Laut Jens Lauer trifft diese Entscheidung die jeweilige Einsatzleitung, in diesem Fall die Vermisstenstelle. Je nach Sachverhalt sind bei Öffentlichkeitsfahndungen weitere Instanzen wie zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, Gerichte oder auch Familienangehörige mit eingebunden. „Öffentlichkeitsfahndungen stellen aber immer das Ultima Ratio dar und werden nur eingesetzt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht zielführend sind“, so Lauer. Grundsätzlich gehen bei der Polizei jedoch fast täglich Vermisstenmeldungen ein, wobei die überwiegende Zahl der Fälle zeitnah aufgeklärt wird und die betroffene Person wohlbehalten gefunden wird.

Unterstützt wird die Polizei vom Deutschen Roten Kreuz oder von den Johannitern

Hubschrauber, Drohnen oder Spürhunde werden immer nur dann eingesetzt, wenn dies zur schnellen Auffindung der Person erforderlich und verhältnismäßig ist: „Etwa bei Dunkelheit, in unübersichtlichem Gelände oder wenn jede Minute zählt.“ Bei Minderjährigen gelten zudem besonders strenge Maßstäbe: Hier wird aufgrund des Alters fast immer von einer unmittelbaren Gefahr ausgegangen, weshalb die Suche sofort mit hoher Intensität eingeleitet wird, während bei Erwachsenen zunächst geprüft wird, ob tatsächlich eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt.

Da die Polizei keine eigenen Rettungs- oder Flächenspürhunde hat, fordert sie hierfür Fremdkräfte zur Unterstützung an, etwa vom Deutschen Roten Kreuz oder von den Johannitern. Diese finanzieren sich meist durch Spenden und stellen ihre Einsatzkräfte ehrenamtlich zur Verfügung.