Tankstellenüberfall vor Gericht Täter kündigt an: „Wenn ich rauskomme, werde ich weitere Straftaten begehen“

Die Polizei kam schnell: der Tatort am 5. Juni 2025 kurz nach dem Überfall. Foto: Andreas Rosar Fotoagentur-Stuttg

Ein heute 28-Jähriger überfällt eine Tankstelle in Stuttgart-Ost. Vor Gericht macht er einen wirren Eindruck, provoziert und sagt , seine Eltern seien nicht seine Eltern.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Bereits der erste Satz des Angeklagten gibt die Richtung dieser Verhandlung am Stuttgarter Landgericht vor. Als die Vorsitzende Richterin der 18. Strafkammer seinen Namen sagt und ihn fragt, ob er das sei, kommt das „Nein“ prompt. „Das bin ich nicht.“ Dann war aber auch schon Schluss. Vielleicht werde er beim nächsten Verhandlungstag etwas sagen, gibt der 28-jährige noch kund. Seine Augen sehen müde aus, sind gerötet. Die meiste Zeit starrt er vor sich hin. Auf einem Punkt, den nur er zu kennen scheint. Oder schaut sich neugierig im Raum um. Wie ein Kind, das staunend eine ihm unbekannte Umgebung erfassen will. So schafft man Distanz. Die Fußfesseln wird er den ganzen Verhandlungstag über tragen. Zwei Justizvollzugsbeamten sitzen recht und links von ihm. Seine Eltern sitzen im Zuschauerraum und beobachten das Schauspiel. Es muss schwer erträglich für sie sein.

 

Auch Banküberfall in Berlin

Die Anklage wirft dem jungen Mann vor, am Nachmittag des 5. Juni , zwei Tage vor seinem Geburtstag, eine Tankstelle in der Schwarenbergstraße im Stuttgarter Osten überfallen zu haben. Der Tatvorwurf: schwere räuberische Erpressung. Es ist nicht sein erster Überfall. 2022 überfiel der Angeklagte, der seine Lehre im elterlichen Elektrobetrieb abgebrochen hat, die Sparkassenfiliale in Berlin-Mitte am Alexanderplatz. Seine Beute damals: 8900 Euro. Beim zweiten Versuch, dieselbe Filiale noch einmal zu überfallen, scheiterte er am Widerstand einer Mitarbeiterin. Er wurde verhaftet. Zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt lautete damals das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Es ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, die Untersuchungshaft habe Eindruck auf den Angeklagten gemacht. Er werde keinen weiteren Überfall verüben.

Es kam augenscheinlich anders. „Geld her, ich will Scheine“ soll er diesmal in der Schwarenbergstraße gesagt haben, dem Mann an der Theke eine Softairwaffe eng an den Körper gehalten haben. 400 Euro hat der 33-Jährige ihm laut Anklage in die Tüte gepackt, die er mit sich trug. Mit den Worten, er kenne das System, drängte der ihn dann im weiteren Verlauf der Tat in einen Nebenraum, wo er einen Tresor vermutete, den es aber nicht gab. In diesem Moment habe er Angst um sein Leben gehabt, sagt der junge Mann. „Ich schwör bei meiner Mutter“, hört man ihn auf der Videoaufzeichnung immer wieder sagen. Und wie er seinen Namen sagt, als der Täter ihn danach fragt.

Acht Jahre habe er diesen Job gemacht. Tankstellenwärter war sein Traumjob. Heute fährt er Taxi, ist von Stuttgart fortgezogen. Die Tat hat nur wenige Minuten gedauert. Für ihn hat sie sein Leben dauerhaft verändert. Warum tut jemand so etwas für „so ein kleines Geld“, fragt er in den Saal. Er leide an Schlafstörungen und warte auf einen Termin für psychologische Betreuung. Auf Bildern, die ihm eine Polizeibeamtin vorgelegt hat, hat er den Angeklagten erkannt. Auch der Gesichtsabgleich mit den Aufnahmen aus der Videoüberwachung der Tankstelle erbringen den Angeklagten als Täter. Den Pulli, den er auf den Bilder anhatte, fanden die Beamten bei der Durchsuchung bei ihm. Auch die Tasche, die Brille, den Rucksack und die Mütze, die er trug. Nur eine gute halbe Stunde nach der Tat googelte der Angeklagte auf der Webseite der Stuttgarter Zeitung offenbar nach einer Polizeimeldung über seine Tat. Das erbringt die Handyauswertung. Zuvor hatte er sein Handy auf Flugmodus gestellt.

Als das Überfallopfer nach seiner Aussage den Gerichtssaal verlassen will, ruft ihm der Angeklagte zu, ob er eigentlich noch immer an der Adresse wohne, die er gerade angeben habe. Auf die Gegenfrage, warum er das wissen wolle, sagt der Angeklagte, man sehe sich immer dreimal im Leben. Der Staatsanwalt lässt das zu Protokoll nehmen. Ohne sich mit seinem Pflichtverteidiger zu besprechen widerspricht der Angeklagte später der Verwertung der Bilder als Beweismittel. Das Gericht nimmt seinen Einwurf mit erstaunlicher Langmut zu Protokoll.

Irritierende Briefe aus der Haft

Denn von seinem Rederecht macht der junge Mann den gesamten Tag über recht eigenwillig Gebrauch. Er versucht, der Verhandlung seine Regeln aufzudrücken. Nach einer kurzen Verhandlungsunterbrechung bittet er etwa um deren Aussetzung. Begründung: er habe gerade einen Herzinfarkt erlitten. Das Gericht lehnt den Antrag ab, weil es keine Anhaltspunkte für einen solchen Zwischenfall sehe. Zu der aus drei Richterinnen bestehenden 18. Strafkammer scheint der junge Mann ohnehin ein recht eigenwilliges Verhältnis zu haben. Aus der Untersuchungshaft hat er mehrere Briefe an sie geschrieben. Sie haben einen eher wirren Charakter, changieren zwischen Klassenkampf, Misogynie oder Selbstironie und Beschwerde über die „Käfighaltung“ in der Haftanstalt Stuttgart-Stammheim. Die Kammer verliest sie alle. Das Gespräch mit dem psychiatrischen Gutachter hat der Angeklagte abgelehnt. Der nennt die Briefe später provokant und voller sexualisierter Inhalte. Für eine verminderte Schuldfähigkeit sieht er jedoch keine Anzeichen.

Vater macht Schaden wieder gut

Als „inadäquat heiter, unernst und provokant“ bezeichnet er das Auftreten des Angeklagten. Kurz vor Ende der Beweisaufnahme redet der überraschenderweise doch, legt ein Geständnis ab. Mit seiner bizarr anmutenden Aussage gibt er unbeabsichtigt einen kurzen Einblick in sein Innenleben. In Berlin habe er ein Verhältnis mit der Richterin gehabt. Deshalb sei er mit einer Bewährung davongekommen. Das in Stuttgart sei ein ganz normaler Überfall gewesen. Er werde in den Knast gehen, aber sich nicht brechen lassen. Wenn er rauskomme – er bittet die Kammer um Einzelhaft – werde er weitere Straftaten begehen. Psychisch krank sei er nicht, auch wenn er zehn Tage in der Psychiatrie in Hirsau gewesen sei. „Das sind nicht meine Eltern“, sagt er in deren Richtung. Sein Vater hatte zu Beginn des Verhandlungstages als Verwandter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Den materiellen Schaden durch den Tankstellenüberfall in Höhe von 1000 Euro hat er für seinen Sohn kurz nach der Tat beglichen.

Psychisch liegt etwas im Argen

Das Gericht schließt sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilt den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Dass bei ihm psychisch etwas im Argen liege, sei allen klar. Auch dass eine Haftempfindlichkeit vorliege. Aber keiner der Zeugen habe Anhaltspunkte dafür geliefert, dass er zum Tatzeitpunkt einen psychotischen Schub gehabt habe. Zu geplant sei alles gewesen. Vielleicht hätte es geholfen, so die Richterin, die Eltern hätten etwas zur psychischen Verfassung ihres Sohnes gesagt. Der hatte seine Ärzte nämlich nicht von der Schweigepflicht entbunden. Noch im Gerichtssaal kündigte der Angeklagte an, in Revision zu gehen.

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