Das Landgericht Stuttgart hat einen 74-Jährigen aus Ostfildern (Kreis Esslingen) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er ein Nachbarskind missbraucht hat.

Drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe – so lautet das Urteil gegen einen 74-jährigen Mann aus Ostfildern. Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung jugendpornografischer Schriften angeklagt. Zwischen Frühjahr 2023 und Oktober 2024 hat der Mann in seiner Wohnung mehrfach vor dem Kind sexuelle Handlungen an sich vorgenommen und dabei auch Gegenstände benutzt. Zudem musste sich das Mädchen, das bei den Taten zwischen fünf und sechs Jahre alt war, selbst filmen. Die Aufnahmen zeigte er später einer unbekannten Person.

 

Auf dem Handy des Angeklagten konnten die Ermittler später Videos sichern. Der Rentner sollte als Nachbar auf das Kind aufpassen. Er sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.

Sexueller Missbrauch – umfassendes Geständnis

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Anwältin der Opferfamilie forderte als Nebenklägervertreterin eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten, während der Anwalt des Mannes sich für eine Haftdauer von drei Jahren und sechs Monaten aussprach.

Dem Urteil vom Donnerstag war eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen, in der ein Strafrahmen festgelegt worden war. Voraussetzung dafür war, dass der Mann ein umfassendes Geständnis ablegt.

Unbekannte hatten den jetzt Verurteilten im November 2024 in Esslingen krankenhausreif geprügelt. Das hatte der Anwalt des Mannes unserer Zeitung in einer Prozesspause berichtet. Hintergrund sei möglicherweise, dass sich die Vorwürfe gegen den 74-Jähringen herumgesprochen hatten.